Christiane Bürger: Deutsche Kolonialgeschichte vor Gericht Über den problematischen Umgang mit dem Genozid an den Ovaherero und Nama

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Annette Schuhmann, Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam

Der Völkermord an den Ovaherero und Nama gehört seit einigen Jahren zu den großen geschichtspolitischen Themen der Bundesrepublik und findet aktuell auch international eine bis dato ungekannte Aufmerksamkeit. Hintergrund hierfür ist die Klage der Ovaherero und Nama, die im Januar 2017 am Bundesbezirksgericht in New York eingereicht wurde. Dabei handelt es sich um eine Sammelklage gegen die Bundesregierung, mit der die KlägerInnen Entschädigung für den Genozid und den Verlust von Eigentum erwirken wollen. Die geforderte Entschädigung wird in der Klageschrift nicht näher spezifiziert, vielmehr sollen Form und Umfang im Verfahren geklärt werden. Der Prozess hat noch nicht begonnen. Bislang scheiterte das Verfahren bereits daran, die Zulässigkeit der Klage zu prüfen. Am 25. Januar 2018 vertagte das zuständige Bundesbezirksgericht in New York diese Prüfung nach wenigen Minuten erneut, da sich der Anwalt der Bundesregierung mehr Vorbereitungszeit erbat.
Seit mehreren Jahrzehnten versuchen die Nachfahren der Opfer die Bundesregierung zu Zugeständnissen zu bewegen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten: Die Benennung und Anerkennung des historischen Unrechts, eine offizielle Entschuldigung und eine auf Augenhöhe stattfindende Diskussion über die erinnerungspolitischen Konsequenzen des Genozids an den Herrero im Jahr 1904.

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Der Völkermord an den Ovaherero und Nama gehört seit einigen Jahren zu den großen geschichtspolitischen Themen der Bundesrepublik und findet aktuell auch international eine bis dato ungekannte Aufmerksamkeit. Hintergrund hierfür ist die Klage der Ovaherero und Nama, die im Januar 2017 am Bundesbezirksgericht in New York eingereicht wurde. Dabei handelt es sich um eine Sammelklage gegen die Bundesregierung, mit der die KlägerInnen Entschädigung für den Genozid und den Verlust von Eigentum erwirken wollen. Die geforderte Entschädigung wird in der Klageschrift nicht näher spezifiziert, vielmehr sollen Form und Umfang im Verfahren geklärt werden. Der Prozess hat noch nicht begonnen. Bislang scheiterte das Verfahren bereits daran, die Zulässigkeit der Klage zu prüfen. Am 25. Januar 2018 vertagte das zuständige Bundesbezirksgericht in New York diese Prüfung nach wenigen Minuten erneut, da sich der Anwalt der Bundesregierung mehr Vorbereitungszeit erbat.
Seit mehreren Jahrzehnten versuchen die Nachfahren der Opfer die Bundesregierung zu Zugeständnissen zu bewegen, die eigentlich selbstverständlich sein sollten: Die Benennung und Anerkennung des historischen Unrechts, eine offizielle Entschuldigung und eine auf Augenhöhe stattfindende Diskussion über die erinnerungspolitischen Konsequenzen des Genozids an den Herrero im Jahr 1904.

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