Wir bieten:
In einem wissenschaftlichen Volontariat ermöglichen wir Ihnen den Einblick in ein interessantes und vielfältiges Arbeitsfeld in einem engagierten Team.
Zur wissenschaftlichen Weiterbildung und praxisnahen Qualifizierung wird der/die Volontär:in in zentrale Kernbereiche der Gedenkstättenarbeit eingebunden. Dazu gehören bspw. die Unterstützung der Gedenkstättenleitung bei der Entwicklung von Ausstellungsprojekten und Tagungskonzeptionen, die Organisation von Veranstaltungen sowie Rechercheaufträge und die Mitarbeit an Veröffentlichungen. Ein Schwerpunkt des Volontariats ist die Betreuung und Bespielung der Social-Media-Kanäle und unserer Website. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Teilnahme an stiftungsweiten Projekten und Aktivitäten sowie die Unterstützung der Gedenkstättenleitung in der Gremienarbeit. Der Besuch einschlägiger Fortbildung ist möglich. Gemäß unserer internen Dienstvereinbarung kann mobil gearbeitet werden.
Voraussetzungen und wünschenswerte Kompetenzen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium (M.A.) der Fachrichtungen Geschichte; Politikwissenschaften oder Kulturwissenschaften mit mindestens der Note Gut;
- nachgewiesene fundierte Kenntnisse der Geschichte des Nationalsozialismus, seiner Folgeerscheinungen sowie zum System der Konzentrationslager;
- sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache, polnische, französische oder russische Sprachkenntnisse wünschenswert;
- Gewandtheit im sprachlichen Ausdruck, eine lösungsorientiere und flexible Arbeitsweise, Belastbarkeit, gute EDV-Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit sozialen Medien;
- möglichst Praktika in der Gedenkstätten- oder Museumsarbeit, der Veranstaltungsplanung und/oder Öffentlichkeitsarbeit, runden das Profil ab
Es erwartet Sie ein Arbeitsplatz an einem historischen Ort mit einem aufgeschlossenen und hoch motivierten Team. Das Stellenangebot richtet sich ausdrücklich an alle Interessierten, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Die Stiftung zählt zum öffentlichen Dienst. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bei Nachfragen melden Sie sich bitte bei unserer Personalreferentin Ute Keller: keller@stiftung-bg.de
Ihre aussagefähige Bewerbung senden Sie bitte bis zum 22.02.2024 (Poststempel) an die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten, Personalreferat, Stichwort: Volontariat MuGRa, Heinrich-Grüber-Platz 3, 16515 Oranienburg oder per E-Mail an bewerbung@stiftung-bg.de (max. 5 MB). Nähere Informationen zur Stiftung finden Sie unter www.stiftung-bg.de. Vorstellungskosten können leider nicht erstattet werden. Bewerbungsunterlagen können wir nur mit einem ausreichend frankierten Rückumschlag zurücksenden, andernfalls werden sie bis zu 3 Monaten nach Besetzung der Stelle aufbewahrt und anschließend vorschriftsgemäß vernichtet.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten erhebt Ihre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) DSGVO. Werden die personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung gestellt, können Sie nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden. Die Entscheidungsfindung ist entsprechend Art. 22 DSGVO nicht automatisiert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten über Sie zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung bzw. bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Datenschutzbeauftragter@stiftung-bg.de. Außerdem steht Ihnen entsprechend Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, die Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, zu.