Direkter Link zur Ausschreibung und Online-Bewerbung:
https://stellen.hamburg.de/index.php?ac=jobad&id=225582558
Wir über uns
Die Behörde für Kultur und Medien betreut das wichtige Querschnittsthema Erinnerungskultur und übt die Rechtsaufsicht über die Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte aus. Dabei ist ein besonderes Anliegen, über die nationalsozialistischen Verbrechen auf vielfältige Weise und an vielen unterschiedlichen Orten aufzuklären, das Gedenken an die Opfer und ihren Widerstand zu stärken und das jüdische Leben in Hamburg sichtbar zu machen.
Mit dem „Besuchsprogramm für die ehemals verfolgten jüdischen Hamburgerinnen und Hamburger“ übernimmt die Stadt Verantwortung gegenüber den Überlebenden der NS-Diktatur sowie ihren Kindern und Enkelkindern. Im Auftrag von Senat und Bürgerschaft und in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen zivilgesellschaftlichen Initiativen werden auch neue Erinnerungs- und Lernorte, wie z.B. der Gedenkort Hannoverscher Bahnhof, das Erinnerungszeichen Fruchtschuppen C zum Gedenken an die deportierten Sinti und Roma sowie ein Denkmal für sexuelle und geschlechtliche Vielfalt entwickelt.
Im Rahmen eines Sonderprojekts hat die Behörde 2017 damit begonnen das koloniale Erbe der Hansestadt aufzuarbeiten und erstellt gegenwärtig ein dekolonisierendes Erinnerungskonzept.
Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.karriere.hamburg/
Ihre Aufgaben
- das Referat Erinnerungskultur mit drei Mitarbeitenden leiten
- den Bereich Erinnerungskultur in Hamburg in seiner ganzen thematischen Breite vertreten und weiterentwickeln
- die Aufsicht über die Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte (SHGL) sowie den Landesbetrieb Planetarium wahrnehmen
- Ansprechperson der Stadt Hamburg für internationale Organisationen, Vereine und Verbände von Opfern der Shoah und ihren Nachfahren sein
- (neue) Projekte der Erinnerungskultur in Hamburg leiten sowie partizipativ zivilgesellschaftlich getragene Projekte und Initiativen dieses Bereichs betreuen
Ihr Profil
Erforderlich
- Hochschulstudium (Master oder gleichwertig) der Fachrichtungen Geschichte, Politikwissenschaft, Ethnologie bzw. in einer vergleichbaren Fachrichtung
- mindestens dreijährige Leitungserfahrung
Vorteilhaft
- sehr gute Kenntnisse der aktuellen wissenschaftlichen Fachdiskurse bezogen auf Verbrechen des Nationalsozialismus und der daraus resultierenden erinnerungskulturellen / -politischen Erfordernisse der Gegenwart sowie sehr gute Kenntnisse der Hamburgischen Geschichte des 20. Jahrhunderts sowie der Entwicklung von Gedenkstätten in Hamburg und der Bundesrepublik
- gute Vernetzung mit anderen bundesdeutschen Einrichtungen der Erinnerungskultur und mit Akteuren dieses Bereichs sowie internationale Vernetzung
- hohe Sensibilität und Sorgfalt in der Zusammenarbeit mit Akteur:innen der Zivilgesellschaft, sehr gute Kommunikationsfähigkeit, Durchsetzungs- und Überzeugungskraft und die Fähigkeit, divergierende Interessen auszugleichen
- gute Kenntnisse der Strukturen und Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung, des Haushalts- und Zuwendungsrechts sowie gute betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- zielorientierter und gleichermaßen wertschätzender Führungsstil, Motivationstalent, Kooperations- und Integrationsfähigkeiten sowie Bereitschaft zu stetiger Weiterbildung zu Führung und Management
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, zum 01.05.2024 zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe 14 TV-L (Entgelttabelle)
- Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, u.a. durch die Ermöglichung von Telearbeit oder mobilem Arbeiten, Eltern-Kind-Büro in der Behörde
- 30 Tage Urlaub pro Jahr
- Innenstadtlage mit hervorragender Anbindung an den ÖPNV
- betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitnes)
- Nutzung von Dienstfahrrädern und Unterstellmöglichkeit von privaten Fahrrädern
Ihre Bewerbung
Bitte übersenden Sie uns folgende Dokumente:
- tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise der geforderten Qualifikation,
- aktuelle Beurteilung bzw. aktuelles Zeugnis (nicht älter als drei Jahre),
- für die Berücksichtigung einer Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung im Auswahlverfahren einen Nachweis,
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle (nur bei Beschäftigten des öffentlichen Dienstes).