M. Lorenz: Militär und Zivilbevölkerung nach dem 30jährigen Krieg

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Titel
Das Rad der Gewalt. Militär und Zivilbevölkerung in Norddeutschland nach dem Dreißigjährigen Krieg (1650-1700)


Autor(en)
Lorenz, Maren
Erschienen
Köln 2007: Böhlau Verlag
Anzahl Seiten
484 S.
Preis
€ 57,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Marian Füssel, International Graduate Centre for the Study of Culture, Universität Giessen

Die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts stellt in der Sozial- und Kulturgeschichte des militärischen Alltags eine bislang wenig berücksichtigte Phase dar. Dominiert von der großen Erzählung vom „Stehenbleiben der Heere“ (J. Burkhardt) und der allmählichen zwischenstaatlichen Ordnungskonsolidierung ist den zahlreichen kleineren Konflikten nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges und vor allem deren alltagsgeschichtlichen Konsequenzen bislang vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit zu Teil geworden – ein Befund, der insbesondere für die norddeutschen Territorien Bremen-Verden und Vorpommern unter schwedischer Herrschaft zutrifft, denen sich jetzt Maren Lorenz in ihrer Hamburger Habilitationsschrift zugewandt hat.

Die Verfasserin versteht ihre Arbeit als „Beitrag zur Kulturgeschichte der Gewalt“ (S. 11) und ordnet ihre Untersuchung zunächst in einer sehr umsichtigen und engagierten Einleitung in aktuelle Forschungskontexte zu Fragen von Krieg, Gewalt und Geschlecht ein und scheut dabei nicht vor aktuellen Bezügen. Gewalt wird dabei im Anschluss an Pierre Bourdieu vor allem als (männlicher) Habitus verstanden. Schon die Dokumentation des Forschungsstandes zu den behandelten Territorien zeigt, dass Lorenz sich nur auf wenige signifikante Vorarbeiten stützen kann und einen historiographisch offenbar recht dünn ausgeleuchteten Raum behandelt. Nach einem Überblick über „geopolitische“ und „sozio-militärische“ Rahmenbedingungen geht Lorenz zunächst ausführlich auf Normen und Institutionen der militärischen wie zivilen Gerichtsbarkeit in den behandelten Territorien ein. Hierbei wird deutlich, dass die Zeitgenossen bereits über ein recht dichtes und differenziertes Instrumentarium im Umgang mit der Devianz der Streitkräfte verfügten. Dass dies jedoch in der Praxis in weit geringerem Maß zur Durchsetzung kam als verordnet, kann zunächst als typisches Beispiel für die Probleme frühneuzeitlicher Normenimplementation gewertet werden, da auch hier die Justiz eher situativ und exemplarisch als flächendeckend und konsequent zur Ahndung schritt, wie vor allem der empirische Hauptteil (IV.) über die unterschiedlichen Formen physischer Gewalt anschaulich belegt. Mit aller Deutlichkeit tritt zu Tage, dass das Militär einen ständisch-korporativen Personenverband formierte, der mit Nachdruck seine Standesinteressen zu wahren wusste. Als Spezifika treten hier besonders zwei Phänomene hervor: zum einen, dass die stets bewaffneten Akteure ihre Interessen zum großen Teil gleichsam habituell gewaltsam artikulierten, zum anderen, dass aufgrund ihrer hohen räumlichen Mobilität eine nachhaltige Verfolgung von Straftaten wesentlich erschwert wurde. Hinzu trat die für Standesgerichtsbarkeiten typische Tatsache, dass man die eigene Gruppe tendenziell schützte, was implizierte, dass man das Sterben des Soldaten auf dem Schlachtfeld als angemessen empfand, nicht jedoch einen durch die Hände der eigenen Militärjustiz verursachten Tod.1 Auf zahlreiche Vergehen der Soldaten stand formell die Todesstrafe, in den allermeisten Fällen wurde jedoch offenbar vom König eine Begnadigung zu mehrfachem Spießrutenlaufen bei unterschiedlicher Gassenlänge angeordnet. Auf die Frage nach der Wirkung dieser Strafmaßnahme gaben die Quellen aber offenbar kaum Auskünfte, was für die Bewertung von Konsequenz und Härte der Strafe eine deutliche Einschränkung bedeutet. Lorenz zeigt sehr eindrücklich, wie die strukturelle Not der Soldaten, die darauf angewiesen blieben, sich aus einem Land zu ernähren, das seinerseits angesichts ständig durchziehender Truppen und der „kleinen Eiszeit“ kaum Zeit zur Regeneration fand, zu einer regelrechten Entgrenzung von Gewalt führte. Diese war von der Militärjustiz mit ihren strukturellen Eigenheiten kaum in den Griff zu bekommen. Mit anderen Worten: Für die Zivilbevölkerung stellte sich das „Stehenbleiben“ der Heere nicht als Pazifizierung, sondern vielmehr als endlose Verlängerung der Drangsale dar. Hiermit ist eine wichtige Vergleichsfolie zu der breiten, bislang vornehmlich dem 18. Jahrhundert gewidmeten Forschung zum Alltag von Garnisonsstädten gegeben. Reagierte der militärische Verband gegenüber seiner Umwelt meist als Solidargemeinschaft, so lassen die ferner behandelten innermilitärischen Gewaltphänomene die internen Ungleichheiten der militärischen Hierarchie zutage treten. Neben Duellen auf der Ebene der Offiziere sind dies vor allem unterschiedliche Varianten der Befehlsverweigerung und Insubordination.

Ein besonders diffiziles Feld betritt Lorenz mit dem Thema der sexualisierten Gewalt. Stärker als an anderen Stellen des Buches ist die Verfasserin hier allerdings geneigt, auf Allgemeinplätze und sogar fiktionale Literatur zu rekurrieren, um angesichts einer offenbar recht dünnen Überlieferung ein möglichst vollständiges Bild zu zeichnen. Besonders deutlich wird dies am Beispiel mann-männlicher sexueller Gewalt, für die sich offenbar kaum Beispiele finden; dies jedoch allein mit einer Tabuisierung zu erklären, erscheint mindestens ebenso fragwürdig, wie einfach von deren Nicht-Existenz auszugehen. In einem fünften Abschnitt widmet sich Lorenz der „Wahrnehmung und Legitimation von Gewalt“. Hier werden zunächst die Faktoren Ehre, Geschlecht, Raum und Alkohol diskutiert. Ehre spielte gerade unter Soldaten eine kaum zu überschätzende Rolle, ob im 17. Jahrhundert allerdings eine abstrakte „Männlichkeit“ den „Urgrund des Ich“ (S. 266) konstituierte, bleibt fraglich. Männlichkeit behauptet sich hier, wie so oft, als eine der nur wenig historisierten Analysekategorien. Zu überlegen wäre vielmehr, ob nicht Männlichkeit, hier zumeist im Singular verwandt, weniger als historisches Explanans denn als Explanandum zu behandeln wäre.2 Körperlicher Schmerz, ständische Ehrkonzepte, ständiger Alkoholkonsum, Ehen als Erwerbs- und Gewaltgemeinschaften, die Zwänge der frühneuzeitlichen Anwesenheitsgesellschaften – all dies wird zu einer ertragreichen Präzision jener historisch spezifischen Kultur der Gewalt herangezogen. Lediglich der Bezug zur Raumsoziologie wirkt teilweise etwas gesucht. Die Grundthese des Buches, dass nicht ein Mangel an Normen und deren Internalisierung durch die Akteure der Grund für die entgrenzte Kultur der Gewalt waren, sondern der „mangelnde Wille“ und die „fehlende Kontrollmacht“ (S. 334) der schwedischen Militäradministration, führt schließlich zu der Frage, warum es seit Beginn des 18. Jahrhunderts zu einer fortschreitenden Einhegung der Gewalt kam. Die Antwort hierauf wird – nicht zuletzt dem systematischen Anspruch der Studie folgend – nicht allein in einem schwindenden „Schweden-Problem“ begründet liegen, sondern eher in allgemeinen Konsolidierungseffekten im frühneuzeitlichen Staatsbildungsprozess und einem Wandel des soldatischen Habitus.

Der Band ist insgesamt sehr gut ausgestattet, mit einem Orts- und Sachindex versehen und enthält im Anhang neben verschiedenen Quellen zusätzlich reiches Karten- und Tabellenmaterial. Bei der reichen Bebilderung stellt sich allerdings ein wenig die Frage nach dem analytischen Sinn der wiederholten Archivalien- und Verordnungsabdrucke, sowie der Wiedergabe zahlreicher Stiche aus Flemings Teutschem Soldaten von 1723, der im übrigen außerhalb des Untersuchungszeitraums liegt. Das schmälert aber insgesamt nicht den überaus professionellen und leserfreudigen formalen Gesamtcharakter der Arbeit. Insgesamt hat Lorenz ein wichtiges und engagiertes Buch geschrieben, das die lange distinkten Bereiche von Militärgeschichte und historischer Kriminalitäts- und Gewaltforschung einander näher bringt und künftigen Studien als Maßstab dienen wird. Denn jetzt wäre empirisch zu zeigen, ob, wie von der Verfasserin angenommen (S. 11), die hier erhobenen Befunde sich auch in anderen, ähnlich strukturierten Territorien im gleichen Zeitraum bestätigen lassen.

Anmerkungen:
1 Die auch hier vorgetragene Abneigung gegenüber dem Thema Schlachten (S. 317), sollte nicht dazu führen, den weitaus zentralsten Ort der Gewalt forschungsstrategisch zu marginalisieren, vgl. u.a. Luh, Jürgen, Kriegskunst in Europa 1650-1800, Köln u.a. 2004, S. 1f.; Geyer, Michael, Eine Kriegsgeschichte, die vom Tod spricht, in: Lindenberger, Thomas; Lüdtke, Alf (Hrsg.), Physische Gewalt. Studien zur Geschichte der Neuzeit, Frankfurt am Main 1995, S. 136-161; Latzel, Klaus, Vom Sterben im Krieg. Wandlungen in der Einstellung zum Soldatentod vom Siebenjährigen Krieg bis zum II. Weltkrieg, Warendorf 1988.
2 Als Beispiel für die Analyse historischer Männlichkeiten im Plural vgl. Dinges, Martin (Hrsg.), Männer – Macht – Körper. Hegemoniale Männlichkeiten vom Mittelalter bis heute (Geschichte und Geschlechter 49), Frankfurt am Main 2005.

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