Schon als junger Student erhielt man die Empfehlung, sich das Kürzel DRW einzuprägen und auch auflösen zu können. Zwecks Erlangung gründlicherer Kenntnisse eilte man zum Regal, griff sich einen Faszikel des damals noch im Erscheinen befindlichen sechsten Bandes, studierte ein Stichwort, bestaunte die hier komprimierte Gelehrsamkeit, begriff aber wenig und beruhigte sich im übrigen mit dem Gedanken, dass dieses Wörterbuch zu eigenen Lebzeiten wohl kaum würde abgeschlossen werden. Und das war durchaus nicht ganz falsch.
Das Deutsche Rechtswörterbuch wurde Ende des 19. Jahrhunderts in einer Blütezeit der Rechtsgeschichte aus der Taufe gehoben: In der Savigny-Zeitschrift für Rechtsgeschichte von 1897 ist der von Heinrich Brunner verfasste Bericht veröffentlicht, den man der königlich preußischen Akademie der Wissenschaften vorgelegt hatte und der die Konzeption eines „wissenschaftlichen Wörterbuches der deutschen Rechtssprache“ erläuterte – ein „dringliches Bedürfnis“ der germanistischen „Rechts-, Geschichts- und Sprachwissenschaft“. Im übrigen war man der Ansicht, „dass das Werk in zehn bis zwölf Jahren hergestellt sein werde und dass der Umfang des Wörterbuchs sechshundert Druckbogen doppelt gespaltenen Quartformates jedenfalls nicht überschreiten werde“ 1.
Die Konzeption des Wörterbuches war großartig, die Zeit- und Umfangsschätzung wie so oft in jener Hochzeit der Lexikographie, die die Ernte fleißiger positivistischer Gelehrtenarbeit in die Scheuer fahren wollte, naiv. Ganz im Sinne Jakob Grimms verstand man unter „deutsch“ die gesamte westgermanische Sprachfamilie, also neben dem ‚Deutschen’ auch das Friesische, Niederländische, Altsächsische und Angelsächsische, aber auch ‚Lehnwörter’, die sich in den nordgermanischen oder romanischen Sprachen fanden, sollten aufgenommen werden: Schon das ein gewaltiges Programm, zumal wenn man berücksichtigt, dass es sich nicht um ein Lexikon juristischer Begriffe handeln sollte, sondern dass es den allgemeinen Wortschatz in seinen rechtlichen Bezügen zu erfassen galt – und das von den ersten Quellen im 6. Jahrhundert bis etwa 1800 (und noch ein wenig darüber hinaus).
Die wissenschaftliche Leitung des Unternehmens, an dessen Wiege Koryphäen wie Karl von Amira, Heinrich Brunner, Otto von Gierke und – als Monumentist – Ernst Dümmler standen, und zugleich die Hauptarbeit hatte, so wurde vermeldet, der „Geh. Hofrath Professor Dr. Richard Schröder zu Heidelberg (Neuenheimer Landstrasse 2) übernommen“, womit sich letztlich schon erklärt, weshalb das DRW heutigentags bei der Heidelberger Akademie der Wissenschaften angesiedelt ist.
Überspringen wir die Geschichte der ersten Jahre und des ersten Weltkriegs, auch die lange Periode, in der Eberhard Freiherr von Künßberg (gest. 1941) das Unternehmen leitete, und die Nachkriegszeit und setzen ein beim Erscheinen des eingangs erwähnten 6. Bandes anfangs der siebziger Jahre, als das Schiff „Deutsches Rechtswörterbuch“ zu stranden oder besser gesagt: mit einer ausufernden Konzeption und unter der Last von mehr als 2 200 000 Belegzetteln unterschiedlichster Provenienz und Relevanz abzusaufen drohte. In einer „Schlußbemerkung“ des 1972 glücklich zu Ende gebrachten Bandes wird u.a. von einer künftig modifizierten Konzeption berichtet, „um eine Beschleunigung der Erscheinungsweise sowie die Begrenzung des Gesamtumfangs“ zu erreichen. Wer weiß, ob daraus etwas geworden wäre, wenn nicht Heino Speer, der 1973 die Leitung der Forschungsstelle und 1985 auch die wissenschaftliche Leitung übernahm, schon früh so innovativ wie beharrlich auf eine Änderung der Produktionsweise gesetzt hätte. In diese Jahre (1986 ff.) fallen die Anfänge der „Computerisierung des Wörterbuchs“, anfangs nur von dem Wunsch geleitet, der Unmasse der Belegstellen Herr zu werden und die Herstellung der Manuskripte, dann auch den Druck zu vereinfachen. Heino Speer hat über die Wege, Umwege, auch wohl Irrwege, die gegangen werden mussten (schließlich gab es damals noch so vorzügliche Dinge wie einen „Word-Cruncher“), mehrfach berichtet 2. Das ist hier nicht nachzuerzählen, und es ist auch nicht darüber zu berichten, in welchem Ausmaß die EDV die interne Wörterbucharbeit rationalisiert und beschleunigt hat, wie fehlerminimierend sie wirkt und dergleichen mehr. In den Blick zu fassen ist als (vorläufiges) Ergebnis: Die elektronische Edition eines Wörterbuches, das derzeit die nicht ganz geringe Menge von 82970 Wortartikeln umfasst, in der Druckversion auf nunmehr 16 Bände konzipiert ist und bei dem ungefähr in den Jahren 2030 bis 2036 der Buchstabe „Z“ abgearbeitet werden soll.
Dabei kann und will sich der Berichterstatter keine Gedanken über sog. ‚technische’ Details machen, ob dies oder jenes Verfahren, diese oder jene Präsentation adäquater, nützlicher, zukunftssicherer oder dergleichen sei: das bleibe Informatikern überlassen, deren Einigungsfähigkeit bekanntlich so groß ist wie die religionsverschiedener Theologen. Es soll auch kein Katalog von Wünschen und Utopien ausgemalt werden, was noch alles eingebaut, indiziert, verlinkt und feilgeboten werden müsste, um endlich das Universum der Wissenschaft vereint oder wenigstens seine Einzelteile zusammengefügt zu haben: Das ist Sache von Träumern, deren Visionen und Halluzinationen oft genug nur dazu dienen, alles zu bemäkeln und selber erst mal nichts zu tun. Nein, es soll schlicht und einfach aus der Perspektive nicht des Lexikonproduzenten, sondern seines Benutzers gefragt werden: Was wird uns geboten und nutzt es oder nutzt es nicht?
Doch zuvor in aller Kürze: Wie kam es überhaupt zu diesem Online-Angebot? Natürlich weiß man, welchen Drive die Datenverarbeitung entwickelt, hat man sie erst einmal bei einem Unternehmen dieser Größenordnung eingesetzt, ihre Vernetzungs- und verschiedenen Präsentationsformen erkannt. Die Versuchung, die in ca. 1350 Pappkästen gesammelten Wissensschätze der scientific community (working class) zugänglich zu machen, ist nahezu unwiderstehlich, nur Psychopathen besonderer Art können dem nichts abgewinnen. Und wenn man das Printprodukt vieler Jahrzehnte betrachtet: Nur bestimmte Leute bestehen darauf, dass ein einmal gedruckter Fehler ein solcher bleiben müsse, dass (unvermeidliche) Lücken bis zur Neubearbeitung in – schätzungsweise – 200 Jahren Lücken und fehlende Verweise fehlende Verweise bleiben müssten (schließlich konnte der Schreiber eines Artikels mit dem Anfangsbuchstaben „A“ noch nicht wissen [und der Benutzer kann es immer noch nicht], dass ein Verweis auf einen Artikel im Buchstaben „S“ notwendig gewesen wäre, wohingegen der „S“-Artikelschreiber aber sehr wohl weiß oder wissen kann, dass er auf den A-Artikel zu verweisen hat). Ein Unternehmen, dessen primäres Ziel es ist, Wissen zu erschließen, und das nicht das drängende Bedürfnis verspürt, seine Materialien der wissenschaftlichen Öffentlichkeit so zügig wie einfach zur Verfügung zu stellen, wäre mehr als eigenartig und sollte sich auch selber finanzieren! Man weiß aber auch, dass Wissenschaft nicht nur in der Regel aus öffentlichen Mitteln finanziert wird, sondern dass im Veröffentlichungssektor meist auf Druckwerke fixierte Verlage zwischengeschaltet sind. Es muss deshalb rühmend erwähnt werden, dass im Vorwort zum 10. Band (2001) die Vertreter des Metzler-Verlags eigens zu nennen waren, weil sie einem solchen Unternehmen zugestimmt haben. (Auf der Web-Site dieses Verlages findet sich im übrigen nicht der leiseste Hinweis auf die online-Version. Da dem Rezensenten aus eigenem Erleben bekannt ist, wie delikat das Verhältnis der Verlage zu online-Versionen ist, sei auf einlässlichere Meditationen über dieses Thema verzichtet. Nur soviel: Offenbar hat die Printversion dank einer Art „moving wall“ hier wie anderenorts auch einen zeitlichen Vorsprung vor dem Web-Angebot, der jüngste Faszikel jedenfalls ist im Web noch nicht vorhanden.). Mehr jedenfalls als der Verlag ist hier die Deutsche Forschungsgemeinschaft zu preisen, deren sehr verdienstvolles Retro-Digitalisierungsprogramm auch in diesem Fall seine segensreichen Wirkungen entfaltete, nicht nur durch die Finanzierung, sondern vor allem durch die damit verbundene Bedingung, dass das Ergebnis der wissenschaftlichen Öffentlichkeit im Internet kostenfrei zur Verfügung steht.
Was also wird dem wissenschaftlich Arbeitenden geboten? Wer die Seite http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/frameset.htm aufruft, will vermutlich möglichst schnell etwas wissen. Deshalb wird sich seine Aufmerksamkeit sofort auf den linken Frame konzentrieren, wo er die drei Rubriken „Datenbank“, „Index“ und „Suchtext“ findet. Glücklicherweise ist ad 1 „Wörterbuch“ und ad 2 „Stichwörter“ voreingestellt, so dass der ungeduldige Benutzer gleich sein Stichwort eingeben kann. Nehmen wir „Halsgeige“ als Beispiel: Solches eingetippt und dann auf „Übersicht“ geklickt habend, erhält man das Lemma und seine Erklärung, zudem die vorhergehenden und nachfolgenden Stichwörter. Auf das Buchsymbol geklickt, werden Verweise geboten (in diesem Fall: Halseisen), ferner die Belegstellen mit Kurzzitat. Wer nicht Dauernutzer des DRW oder leidenschaftlicher Bibliograph der Rechtsgeschichte ist, wird öfter nachgucken müssen, was die Kürzel bedeuten. In der Printversion gestaltet sich das etwas mühsam, denn hier sind im Zweifelsfall fünf verschiedene Stellen zu konsultieren: Im DRW sind ca. 8000 Quellen ausgewertet, deren Siglen oder Abkürzungen in fünf Alphabeten erfasst wurden: ein Quellenheft und vier Ergänzungshefte, „doch sind“, so wird einem in der Gebrauchsanleitung zum vierten, 1992 erschienenen Quellen-Ergänzungsheft beruhigend versichert, „in diesen 5 Heften zumindest alle Quellensiglen erfaßt“! Einer solchen Suchprozedur unterzieht sich nur, wer wirklich muss, also so gut wie keiner. Ist es ein Wunder, dass das 3. Quellen-Ergänzungsheft von 1970 selbst in der MGH-Bibliothek noch unaufgeschnitten ist? Anders in der Online-Version: Wer im angeführten Beispiel nicht weiß, was „ÖW. VIII 860“ heißt, klickt einfach drauf <http://lehre.hki.uni-koeln.de/drw-cgi/kleioc?_kleioprot=0010KlDRW&_1=datenqv&execterm=oew.&einzelband=VIII&cat2use=siglen&doexec=refiglen&doexec=ref>, die Sigle wird aufgelöst und – in diesem Fall – sogar der Zugriff auf das Faksimile der Quelle eröffnet, so dass, wer will, sich über den Kontext des Kurzzitats vergewissern kann. (Derzeit sind 166 Bände mit insgesamt 69.867 Seiten digitalisiert, die Zahl der Digitalisate von anderen Anbietern beläuft sich auf 597). Man muss hier über den Mehrwert der elektronischen Version kein Wort mehr verlieren. Hinzu kommt ein weiteres: Es stehen zwei Buttons zur Verfügung: beide haben die Aufschrift: „evtl. weitere Belege“, sie beziehen sich auf das Wörterbuch oder auf das Textarchiv, in beiden Fällen kann man bestimmte Schreibweisen von der Suche ausschließen. Dies bietet, falls vorhanden, weitere Belegstellen, die in der Print-Version natürlich nicht vorhanden sind. Das führt auf den Kernbereich von Online-Ausgaben dieser Art: Hier handelt es sich eben nicht um ein für allemal vollendete Bauwerke, sondern um in Betrieb befindliche Baustellen. Solange die Forschung nicht abgeschlossen ist, kann auch ein solches Wörterbuch nicht abgeschlossen sein. Und da die Forschung bekanntlich dynamisch ist, sollten ihre Erschließungsinstrumente dies ebenfalls sein.
Kurz bevor das DRW anfangs der siebziger Jahre zu scheitern drohte, hat einer von Speers Vorgängern noch mit Blick auf die Druckausgabe als einziger Editionsform in einem hybriden Anfall von wissenschaftlichem Autismus den Satz gesagt: „Ein Wörterbuch wie das DRW braucht nicht fertigzuwerden“ 3. Unter veränderten Bedingungen hat das Dictum seine Wahrheit, es muss nur ein wenig anders lauten: „Ein Wörterbuch wie das DRW kann nie fertig werden“, es kann nur, einmal für beendet und abgeschlossen erklärt, stumpf vor sich hin altern, bis der wissenschaftliche Klagechor wieder zu solcher Lautstärke angeschwollen ist, dass sich eine Neubearbeitung in Angriff nehmen lässt. Vielleicht darf man es nicht allzu laut sagen: Aber nicht nur in den genannten Punkten ist das Online-Angebot den dicken Druckbänden überlegen: Das DRW präsentiert sich nicht in einer Bilder-Version, welche die Druckseiten der jeweiligen Bände wiedergibt, sondern hält einen dynamischen Hypertext vor. Wenn man das tut, dann wird man Druckfehler, falsche Siglenwiedergabe und all die Fehler, die nun mal passieren, verbessern, sofern man sie bemerkt. Man kann annehmen, dass so verfahren wird, denn einzelne Stichproben zeigen das oder deuten es zumindest an, und es wäre grotesk, wenn man zwar weitere Fundstellen offerieren, zugleich aber offenbare Fehler konservieren wollte. 4 Man muss das auch deswegen annehmen, weil sonst ein Nachteil der online-Ausgabe nicht zu vertreten wäre: Im derzeitigen Zustand ist sie nur schwer zitierfähig, zumal die wissenschaftliche Umgebung in der Regel ziemlich unnachsichtig eine Zitierweise nach Band und Seite resp. Spalte verlangt. Wie aber gibt man Funde an, die man zwar mit Hilfe der DRW-Materialien gewonnen hat, die aber keine präzise und stabile Adresse aufweisen? Hier liegt eine Schwachstelle, um deren Beseitigung man bitten möchte: Eine zur Druckversion analoge, dauerhafte und präzise Angabe des Fundorts wäre mehr als wünschenswert. Derzeit wird man zur Sicherheit sowohl das eine wie das andere benutzen.
Es hat keinen Sinn, hier alle Möglichkeiten der Recherche zu schildern, die das DRW-Angebot bietet (etwa die seit April dieses Jahres zur Verfügung stehende „kombinierte Suche“, die die Booleschen Operatoren nutzbar macht und entsprechend differenzierte Ergebnisse erlaubt): Das ergäbe eine Art Handbuch zur Benutzung der elektronischen Ausgabe des DRW und böte vermutlich eine wenig ersprießliche Lektüre. Sinnvoller ist es, auf dieser Großbaustelle seine eigenen Erfahrungen zu machen, ihre Vorteile zu genießen und die Nachteile (z.B. nicht funktionierende Links) zu verschmerzen. So, wie sich das DRW insgesamt darbietet, ist es alles andere als fertig. Aber es ist auf einem guten Weg, nicht nur auf dem durch das Alphabet, sondern vor allem durch hilfreiche und weiterführende Verlinkungen. So wird ein systematischer Verbund von Wörterbüchern angestrebt, und man kann sogleich das Grimm’sche Deutsche Wörterbuch konsultieren wie auch den „Lexer“ mitsamt den Ergänzungen, das Findebuch zum mittelhochdeutschen Wortschatz von K. Gärtner und andere einschlägige Werke. Und wer würde es nicht begrüßen, wenn er bei der Konsultation eines Stichwortes auch beispielsweise gleich in Schmellers Bayerischem Wörterbuch nachschauen kann? Allerdings lauert – gerade bei externen Verlinkungen – hier auch eine Gefahr, und wenn dazu ein kleiner Rat beigesteuert werden darf, dann vielleicht dieser: Die Möglichkeiten zu erkennen, heißt nicht, sie besinnungslos auszuschöpfen. Mit anderen Worten, nicht alles, was verlinkt werden kann, muss auch verlinkt werden. Auch hier könnte sich in der Beschränkung die Meisterschaft zeigen, denn nach wie vor gilt: Unter kundiger Führung findet und sieht man mehr! In diesem Sinne: Weiter so!
Anmerkungen:
1 ZRG Germ. Abt. 18 (1897) S. 211-213, Zitate S. 211 und 213.
2 M.E. am vollständigsten: DRW to FAUST. Ein Wörterbuch zwischen Tradition und Fortschritt, in: Lexicographia. Internationales Jahrbuch für Lexikographie 10 (1994) S. 171-213, ferner „Ein Wörterbuch, die elektronische Datenverarbeitung und die Folgen“, in: Heidelberger Akademie der Wissenschaften, Akademie-Journal 2/1998 S. 11-16 (auch online verfügbar unter http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/%7Ecd2/drw/index.htm (unter „Publikationen“). In der ZRG Germ. Abt. ist der letzte „Bericht über das Deutsche Rechtswörterbuch“ erschienen in Bd. 114 (1997) S. 679-697 (von Ingrid Lemberg und Heino Speer), auch dort finden sich Literaturhinweise.
3 Bericht (wie vorige Anm.) S. 692.
4 Eine Probekollation von einigen Artikeln ergab – hier nicht in extenso auszubreitende – Unterschiede, z.T. in der Veränderung von Siglen (etwa „RhUrb. I“ wird zu „SpantaleonUrb.“), Präzision von Datierungen („16. Jh. RügenLR 143“ wird zu „vor 1531 RügenLR Kap. 140 § 3“ [wo man sich mit einem Klick versichern kann, dass es offenbar tatsächlich „ane“ und nicht, wie gedruckt, „ande“ heißt]) usw. Ferner finden sich Umgruppierungen der Belegstellen – alles Spuren einer verbessernden Bearbeitung. Allerdings kann auch das Gegenteil mal vorkommen (Zufallsfund etwa 4. 464 unter dem Stichwort „Geschwasheit“: richtig gedruckt „mahtige“, nicht „mahtigo“, dafür bei der Notkerbelegstelle die Datierung ergänzt: „um 1000“) – eben weil es sich nicht um eine graphische Abbildung des Druckwerks handelt.