Regentinnen im östlichen Europa. Handlungsspielräume stellvertretender Herrschaft im Spätmittelalter

Regentinnen im östlichen Europa. Handlungsspielräume stellvertretender Herrschaft im Spätmittelalter

Organisatoren
Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung Marburg
Ort
Marburg
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
11.05.2023 - 12.05.2023
Von
Laura Potzuweit, Historisches Seminar, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

Nach mehrfacher, coronabedingter Verschiebung widmete sich die internationale Fachtagung des Herder-Instituts Marburg epochen-, raum- und generationenübergreifend Regentinnen mit einem Schwerpunkt auf Ostmitteleuropa. Mittels einer generellen Einführung, Rekapitulation des Forschungsstandes und Eingrenzung des Tagungsthemas lieferte NORBERT KERSKEN (Marburg) zum Auftakt eine richtungsweisende Grundlage für die weiteren Vorträge. Prinzipiell mangle es – mit wenigen Ausnahmen – bis dato an vergleichenden und übergreifenden Studien zur weiblichen Regentschaft insbesondere mit einem zeitlichen Fokus auf dem Spätmittelalter und einer räumlichen Eingrenzung auf den Osten Europas. Dementsprechend offerierte Kersken fünf Zugänge, um sich diesen Frauen anzunähern: 1. über die Verwandtschaft zum Fürsten als strukturelle Voraussetzung für ihre Regentschaft; 2. über das Alter, die Herkunft und Position der Fürstin; 3. über ihre (vorangegangene) Herrschaftserfahrung sowie deren Dauer; 4. über die Akzeptanz und Unangefochtenheit ihrer Regentschaft beziehungsweise die Beteiligungen anderer Akteure daran sowie 5. über ihre Herrschaftsaktivität (Urkundentätigkeit) und ihr -selbstverständnis (Siegelnutzung).

Dabei wird, wie AMALIE FÖßEL (Essen) in ihrem anschließenden Impulsvortrag betonte, die weibliche Herrschaft in der geschichtswissenschaftlichen Forschung weiterhin als Ausnahme begriffen. Ihre Ausführungen fokussierten sich nachfolgend wiederum auf den Begriff „Regentschaft“, den sie mit einem Schwerpunkt auf Westeuropa im Hochmittelalter sowie unter Berücksichtigung des Spätmittelalters konkretisierte. Im Allgemeinen habe sich dieser Terminus seit dem ausgehenden 14. Jahrhundert durchgesetzt und könne letztlich mit zwei Aufgabenbereichen umrissen werden: Einerseits der zeitweiligen Herrschaftsübernahme bei Abwesenheit und andererseits der Vormundschaft für einen minderjährigen Herrscher, wobei insbesondere die Königsmutter als Regentin zu berücksichtigen sei, da sie aufgrund ihrer Mutterliebe dem unmündigen Herrscher vermeintlich die größte Treue entgegenbringen würde. Ihre Vormundschaft sei, laut Fößel, nicht als Stellvertreterherrschaft zu begreifen, sondern als Gemeinschaftsregierung von Mutter und Kind.

In ihrem Videovortrag widmete sich DANA DVOŘÁČKOVÁ-MALÁ (Prag) den Witwen Kunigunde von Halitsch (Kunhuta Haličská)1 und Elisabeth Richza von Polen (Eliška Rejčka). Einleitend betonte die Referentin, dass keine Königin oder Königinwitwe in Böhmen jemals als Regentin bezeichnet werden könne, da der Herrschende stets der Monarch beziehungsweise dessen Erbe war. Nichtsdestotrotz waren die beiden betrachteten Frauen in ihrem Handeln nicht unweigerlich eingeschränkt, sondern durch ihre zugeteilten (Witwen-)Güter ergaben sich vielmehr Aktionsfelder in den Bereichen „Patronage“ beziehungsweise „Repräsentation“. Überdies nahm Elisabeth Richza durch ihre böhmischen Güter, die sich im 14. Jahrhundert als Block königlicher Städte im Osten herausgebildet hatten und in ihrer Geschlossenheit in Europa einmalig waren, und durch ihr außereheliches Verhältnis mit Heinrich von Leipa (Jindřich z Lipé) eine lukrative Position ein. Kunigunde habe wiederum eine Beziehung zum Edelmann Zawisch von Falkenstein (Záviš z Falkenštejna) gepflegt, der sogar der illegitime Sohn Jan (Ješek) entstammte. Letztlich sicherten beide Verbindungen die Stellung der jeweiligen Frau ab; im Umkehrschluss führte ihr Rang innerhalb des territorialen Gefüges dazu, dass diese Beziehungen toleriert wurden.

Im Anschluss wählte FRANTIŠEK ZÁRUBA (Prag) einen archäologisch-historischen Zugang zur Tagungsthematik anhand der Residenzen beziehungsweise Witwensitze Mělník und Königgrätz (Hradec Králové). Die baulichen Anfänge der Erstgenannten reichen bis ins 9. Jahrhundert zurück, während als letzte Königin Johanna von Rosental in der Anlage ihr Leben verbrachte und entsprechend in der Rathauskapelle der Heiligen Barbara bildlich verewigt wurde. Kontrastierend wurde im Fall Königgrätz lange Zeit von einer vollständigen Zerstörung der ursprünglichen Gebäudestruktur ausgegangen, jedoch scheint ein Gebäude erhalten geblieben zu sein. Auch diese Residenz sei, laut Záruba, ins Frühmittelalter zu verorten und unter anderem von Kaiser Karl IV. erworben worden, um schließlich als Witwensitz seiner vierten Gemahlin Elisabeth von Pommern bis zu deren Tod 1393 zu dienen.

Den Blick gen Norden richtete LAURA POTZUWEIT (Kiel) mit Unionskönigin Philippa von England im vermeintlichen Schatten der grande dame Margarethe von Dänemark. Die Referentin skizzierte zunächst den Lebens- und Ausbildungsweg sowie ihre Abhängigkeit als Tochter bis hin zur Eheschließung mit Erich von Pommern. Gerade die Kinderlosigkeit des Paares wirkte sich aufgrund der von ihrem Gemahl angedachten Nachfolgerregelung positiv auf ihren Handlungsspielraum aus, da ihr darin als Vormundschaftsregentin eine zentrale Funktion zugewiesen wurde. Während der Pilgerfahrt ihres Mannes ins Heilige Land vertrat sie ihn bereits in der Herrschaftsausübung in Skandinavien. Zugleich erwarb Philippa weitreichende Besitzungen in Mittelschweden, die ihr in Verbindung mit der Unterstützung des Klosters Vadstena weitreichende Aktionsfelder erschlossen.

MARTA PIBER-ZBIERANOWSKA (Warschau) präsentierte in ihrem Beitrag zu den masowischen Ehefrauen im 15. Jahrhundert unter anderem die Vormundschaftsregierung Annas für ihren Sohn Bolesław IV. sowie nach seinem Tod über dessen Kinder. Folglich leitete sich die Legitimität als Regentin auch in diesem Beispiel vom verwandtschaftlichen und sprachlichen Bezug zum und auf den minderjährigen Herrscher ab, wobei dieser über die direkte Verbindung Mutter-Sohn hinausreichen konnte. Jedoch sei der Spielraum der masowischen Regentinnen im Kontrast zu den Möglichkeiten der Fürstenherrschaft eingeschränkt und insbesondere auf administrative Aufgaben beschränkt gewesen, da durch ihr Agieren lediglich die Kontinuität und Funktionalität der Landesherrschaft über den Tod des Herrschers hinaus in der nächsten Generation sichergestellt werden sollte.

Zu Beginn seiner Ausführungen verwies RIMVYDAS PETRAUSKAS (Vilnius) auf die grundlegende Quellenproblematik im Hinblick auf Herrscherfrauen und -töchter: Aus der heidnischen Zeit in Litauen seien die großfürstlichen Gemahlinnen kaum überliefert, sodass ein fehlender Nachweis für eine weibliche Regentschaft nicht zwingend als Argument für deren Nicht-Vorhandensein gelesen werden könne. Ungeachtet dessen benannte Petrauskas beispielsweise Juliana von Tver, deren Einfluss nach der Herrschaftsübernahme ihres volljährigen Sohnes Jogaila (Jagiełło) nur die ersten Jahre überdauert habe. Im Fall Sofias von Litauen, die die Regentschaft für ihren zehnjährigen Sohn Vasilij II. übernahm, hatte sich ihr Ehemann zur Abwehr der Ansprüche seines Bruders bereits zu Lebzeiten um eine entsprechende Regelung gekümmert. Insgesamt sei ein Merkmal der litauischen Fürstinnen, dass sie nach der Heirat den Kontakt zur Herkunftsfamilie aufrechterhielten, wodurch ihnen, wie im Beispiel Sofias in Gestalt ihres Vaters Vytautas, eine zusätzliche Unterstützung während der Vormundschaftsregierung zuteil wurde.

Mit Großfürstin Evdokija Dmitrievna rückte MAIKE SACH (Mainz/Kiel) eine Witwe, Großfürstenmutter und Vormünderin in den Betrachtungsfokus. Nach dem Ableben ihres Gemahls Dmitrij Donskoj wirkte die Herrschaftsübergabe gemäß der Primogenitur zunächst problemlos, allerdings ergab sich zeitnah ein Konflikt mit dem Moskauer Seniorratsprinzip. In ihrem Vortrag hob die Referentin insbesondere deren Mutterrolle hervor: Ihr Gemahl habe zum Beispiel seine Kinder zum Gehorsam gegenüber Evdokija ermahnt und ihnen geraten, sie stets zu konsultieren. Da sich die Vormundschaft aus dieser Position begründet habe sowie die Mutterrolle nicht mit einem Enddatum versehen gewesen sei, habe dies die Regentschaft der Witwe letztlich langlebiger gemacht.

Einem weiteren Einzelbeispiel widmete sich DÁNIEL BAGI (Budapest) in Person von Elisabeth Łokietkówna, die sowohl in der polnischen als auch in der ungarischen Historiografie umfassend Berücksichtigung gefunden hat. Grundsätzlich unterstellte ihr die frühe Forschung eine gewisse Machtsucht und eine weitreichende Einflussnahme in beiden Landschaften. Dahingegen skizzierte Bagi Elisabeth als eine Königin mit Machtanspruch und Interesse für Politik, jedoch sei sie keine Regentin, sondern vor allem Mitherrscherin gewesen, da sich ihre Handlungsmöglichkeiten stets vom Verhältnis zu ihrem Sohn ableiteten. Dementsprechend führte sie den Titel „senior regina“ und urkundete allein sowie ebenfalls gemeinsam mit ihrem Sohn.

AGNIESZKA TETERYCZ-PUZIO (Stolp) unterschied im Anschluss drei Regentschaftssituationen anhand der kujawischen Herrscherinnen Euphrosyne, Salomea und Anastasia. Während die Erstgenannte als Vormünderin ihres unmündigen Sohnes agierte, begegnen die beiden anderen Frauen trotz der Volljährigkeit ihres jeweiligen Kindes in dieser Funktion vornehmlich aufgrund interner Auseinandersetzungen, wobei Anastasias Regentschaft zusätzlich durch die Erkrankung ihres Sohnes Wladyslaw bedingt wurde. In der Herrschaftsausführung wurden die Regentinnen von den Beratern ihres verstorbenen Ehemannes beziehungsweise – in Ähnlichkeit zum Fall Sofias von Litauen – von ihrer Herkunftsfamilie unterstützt. Im Ganzen demonstrierte die Referentin, dass die drei Frauen, die in der Tendenz eine langfristige Verwitwung aufwiesen, eine stabile und dominante politische Position in Vertretung ihrer (unmündigen) Söhne genossen.

Nachfolgend betrachtete TOMASZ ZAWADZKI (Troppau) die Ehefrauen der Herzöge von Schweidnitz zu Beginn des 14. Jahrhunderts: Agnes von Habsburg, Beatrice von Brandenburg und Kunigunde von Polen. Die Überlieferung zu den drei Fürstinnen unterscheide sich grundsätzlich, da Beatrice beispielsweise eine bessere Quellenlage aufweise als Kunigunde. Gerade im Fall der Brandenburgerin sei die Position ihres Bruders Hermann auffällig, der ebenfalls in Schweidnitz aktiv agierte und unter anderem Privilegien bestätigte. Anhand dessen schlussfolgerte Zawadzki, dass die Frauen nicht allein regierten, sondern die vormundschaftliche Herrschaftsausübung auf mehrere Schultern verteilt war.

Mit Agnes von Habsburg beleuchtete VERONIKA RUDOLF (Budapest) eine Akteurin, zu der mehr als 1.000 Urkunden erhalten geblieben sind, von denen indes nur sechs mit ihrer Regentschaft – der Großteil betrifft ihr Wirken im Kloster Königsfelden – in Verbindung stehen. Aufgrund ihrer Kinderlosigkeit stellt sie kein klassisches Vormundschaftsbeispiel dar, zumal ihre Position schon unmittelbar nach dem Tod ihres Ehemannes Andreas III. von Ungarn gefährdet war, weshalb sie unter einem Vorwand die königliche Burg in Buda übergab und die Stieftochter Elisabeth und sich mit der Hilfe ihres Bruders nach Wien bringen ließ. Zusammenfassend konstatierte Rudolf, dass Agnes „keine Regentin im herkömmlichen Sinne“ sei, da keine entsprechende Ernennung erfolgte und sie unmittelbar nach dem Tod ihres Gemahls das Land verließ, obwohl sie sich zeitlebens als (ehemalige) Königin von Ungarn titulierte. Deshalb war sie vor allem auch auf dem alternativen Aktionsfeld der Memorialpolitik aktiv. Im Hinblick auf Preßburg kann ihr ebenfalls keine Verfügungsgewalt bescheinigt werden, da sie einerseits lediglich Zugriff auf die Einnahmen hatte und andererseits ihr Bruder das Gebiet verwaltete.

Dahingegen sei Elisabeth von Cumania, laut MÁRTA FONT (Pécs), eine Regentin mit Machtambitionen gewesen. Ihre Titulatur erlaube grundsätzlich eine Unterteilung in vier Herrschaftsphasen: 1. „regina iunior“ (1254–1270), 2. „regina“ (1270–1272), 3. „regina“ beziehungsweise „Stephani regis vidua“ (1272–1277) und 4. „regina maior“ (1277–nach 1290), wobei keinerlei Verwendung der oder Anlehnung an die Bezeichnung „Regentin“ begegnet. Mit Bezug auf die Regentschaft in Vertretung ihres Sohnes Ladislaus IV. sei dieser als Zehnjähriger entführt und erst unmittelbar nach dem Tod des Vaters nach Stuhlweißenburg verbracht worden, wo Elisabeth seinen Entführer Joachim Gutkeled empfing, weshalb die ungarische Forschung von einer Beteiligung seiner Mutter an der Tat ausgeht.

Das Leben sowie die Regentschaft der Elisabeth von Bosnien standen im Fokus der Ausführungen von GRISCHA VERCAMER (Chemnitz). Sowohl ihre unbeliebte Statthalterschaft in Krakau als auch die anfängliche Kinderlosigkeit mündeten zunächst in einer negativeren Rezeption ihrer Person innerhalb der zeitgenössischen Chronistik; ein Umstand, der sich mit den Geburten ihrer vier Töchter änderte. In ihrer Rolle als Ehefrau bescheinigte Vercamer ihr aufgrund der dominanten, gleichnamigen Schwiegermutter ebenfalls insgesamt einen geringen Handlungsspielraum, weshalb Elisabeth unter anderem kein eigener Hof zugestanden wurde. Im Kontrast dazu agierte sie in ihrer späteren Position als Witwe, Königsmutter – sie schrieb zum Beispiel ein Erziehungswerk – und Regentin für ihre Tochter Maria deutlich aktiver, indem sie unter anderem über einen längeren Zeitraum männliche Thronprätendenten und Heiratskandidaten für ihre Kinder abwies.

Zum Abschluss der inhaltlichen Beispiele betrachtete PAUL SRODECKI (Flensburg) Sophia Holszańska, die in der Überlieferung gemeinhin als ungebildet und ungelehrt geschildert wird, vor allem bedingt durch den Altersunterschied zu ihrem Mann Jogaila (Jagiełło). In ihrem Fall wurde explizit festgehalten, dass sie nach dem Tod ihres Gemahls nicht die Regentschaft für den gemeinsamen Sohn Władysław übernehmen sollte, weshalb sie später nicht die entsprechende Bezeichnung erhielt und gleichermaßen nicht als Mitglied in dessen Regentschaftsrat wirkte. Trotzdem blieb sie an seiner Erziehung beteiligt und siegelte beispielsweise bei Władysławs Abwesenheit. Aufgrund ihrer Mutterrolle konnte Sophia, gemäß Srodecki, somit auch ohne formelle Regentinnen-Position einen bedeutenden Einfluss auf die politischen Entscheidungsprozesse geltend machen.

Anstelle einer klassischen Zusammenfassung ergänzte und kontrastierte ELLEN WIDDER (Tübingen) zum Ende den personenzentrierten Reigen mit den Reichen und Regentschaften im Umfeld der Goldenen Horde. Trotz elementarer Unterschiede seien in Teilen strukturelle Ähnlichkeiten der Mongolen und ihrer Frauen mit den europäischen Regentinnen feststellbar. Demnach sei im Ganzen sowie unter Berücksichtigung der Tagungsbeiträge jede Regentschaft zunächst individuell. Nichtsdestotrotz seien ungeachtet vom zeitlichen und geografischen Zuschnitt zahlreiche ähnliche und vergleichbare Aspekte zu beobachten.

In Conclusio demonstrierten die Beiträge eindrucksvoll die Häufigkeit und Vielfalt weiblicher Regentschaft, sodass, wie von Amalie Fößel zu Anfang kritisiert, nicht von einer Ausnahmeerscheinung gesprochen werden kann. Die an die Vorträge anknüpfenden Diskussionen warfen dabei immer wieder zwei zentrale Folgefragen auf: 1. Ist Regentschaft in allen Fällen überhaupt der richtige Terminus beziehungsweise muss eine neue Begrifflichkeit gefunden werden, um die betrachteten Frauen und ihr Herrschaftshandeln konkreter greifen zu können?; 2. Inwiefern nahmen die „Männer im Hintergrund“ (zum Beispiel Berater) Einfluss auf die jeweilige Regentschaft? Insgesamt, wie auch von den Referentinnen und Referenten mehrfach betont und gefordert, sollten die lokalen Beispiel der Konferenz zukünftig in einen überterritorialeren, vergleichenden Kontext eingeordnet werden.

Konferenzübersicht:

Heidi Hein-Kircher (Marburg): Begrüßung

Moderation: Hans-Jürgen Bömelburg (Gießen)

Norbert Kersken (Marburg): Regentinnen im Spätmittelalter – Herrschaftsübergänge im Konflikt. Einleitende Überlegungen

Amalie Fößel (Essen): Weibliche Regentschaft und die Frage der Vormundschaft

Dana Dvořáčková-Malá (Prag (Praha)): Kunhuta of Halych and Eliška Rejčka (Richenza of Great Poland) as Dowager Queens

František Záruba (Prag (Praha)): Königgrätz und Mělník. Residenzen der böhmischen Königinnen

Moderation: Carola Fey (Gießen)

Laura Potzuweit (Kiel): Eine Königin im Schatten Margarethes? Philippa von England (1394–1430) als Tochter, (Ehe-)Frau und Herrscherin

Marta Piber-Zbieranowska (Warschau (Warszawa)): The Regency of the Wives of the Masovian Dukes in the 15th Century

Rimvydas Petrauskas (Wilna (Vilnius)): Herrscherfrauen und -töchter: Die (Groß)Fürstinnen Litauens im 14. und am Anfang des 15. Jahrhunderts

Maike Sach (Mainz/Kiel): Weibliche Regentschaft und Seniorat. Die Moskauer Großfürstin Evdokija Dmitrievna als Witwe, Großfürstenmutter und Vormundin

Moderation: Mark Mersiowsky (Stuttgart)

Dániel Bagi (Budapest): Regentin oder Mitherrscherin? Elisabeth Łokietkówna in Polen (1370–1382)

Agnieszka Teterycz-Puzio (Stolp (Słupsk)): Nature of the Regencies of Wives of Kujawian Princes: Euphrosyne, Salome and Anastasia (Second Half of XIII Century to First Half of XIV Century)

Tomasz Zawadzki (Troppau (Opava)): Female Regents in Silesia in the First Half of the 14th Century – on the Example of the Wives of the Dukes of Świdnica

Moderation: Norbert Kersken (Marburg)

Veronika Rudolf (Budapest): Eine österreichische Regentin in Ungarn? Agnes von Habsburg und das Komitat Preßburg

Márta Font (Pécs): Elisabeth von Cumania (um 1240–nach 1290). Regentin für Ladislaus IV.?

Grischa Vercamer (Chemnitz): Eine dominante Schwiegermutter, zwei begehrte Töchter, drei unterschiedliche Herrschaften – Leben und Regentschaft der Elisabeth von Bosnien (1340–1387)

Paul Srodecki (Flensburg): Sophia of Holshany and Elisabeth of Habsburg – Two Queen Mothers and their Impact on the Polish-Lithuanian Union

Ellen Widder (Tübingen): Frauen an der Macht, Marionetten, Graue Eminenzen? Spätmittelalterliche Regentinnen im Blick der modernen Forschung (Zusammenfassung)

Anmerkungen:
1 In der anschließenden Diskussion erfolgte die Anmerkung, dass sie korrekterweise als Kunigunde von Ungarn zu bezeichnen sei.