Die deutsche Wiedervereinigung und das Recht

Die deutsche Wiedervereinigung und das Recht

Organisatoren
Forum Justizgeschichte e.V.
Ort
Wustrau
Land
Deutschland
Vom - Bis
25.09.2015 - 27.09.2015
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Von
Felicitas Ronneberger / Viktor Nerlich / Christian Puricel, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Luzern

War der 3. Oktober 1990 ein Beitritt, eine Wiedervereinigung oder gar eine feindliche Übernahme? Diese Frage und die rechtlichen Folgen des Inkrafttretens des Grundgesetzes in der DDR standen programmatisch über der 17. Tagung des Forums Justizgeschichte e.V., die vom 25. bis 27. September in der Deutschen Richterakademie im brandenburgischen Wustrau stattfand.

Nach einem die Unrechtsbewältigung der Nachkriegszeit kritisch und mahnend resümierenden Einführungsvortrag des langjährigen Vorsitzenden des Forums Jusitzgeschichte, HELMUT KRAMER (Wolfenbüttel), thematisierte das Referat von JOHANNES WASMUTH (München) die Aufarbeitung der Wirtschafts- und Bodenreform in der sowjetischen Besatzungszone durch die bundesdeutsche Justiz. Für Wasmuth sind die Boden- und Wirtschaftsreformen strukturell grundlegend für das DDR-Unrecht – und dessen Aufarbeitung nach 1990 wiederum „krasses Unrecht“. Zwar sei mit den Rehabilitierungsgesetzen eine Möglichkeit zur Wiedergutmachung geschaffen worden. Allerdings leide deren Umsetzung an erheblichen Fehlleistungen: So lasse die Rechtsprechung das grundlegende Verständnis für das stalinistische Unrecht in den Jahren nach 1945 vermissen. Zudem bestreite sie regelmäßig den Strafcharakter der Verfolgung und damit einen Restitutionsanspruch nach den Entschädigungsgesetzen. Auf diese Weise würden alle Maßnahmen in der Sowjetischen Besatzungszone als Enteignungen qualifiziert, die nur unter wenigen Umständen restituiert würden. Bis heute, so Wasmuths Schlussfolgerung, hätten die Gerichte daher kaum für Wiedergutmachung gesorgt, viele Klagen seien abgewiesen und rechtstaatliche Prinzipien weitgehend verletzt worden.

Thematisch daran anknüpfend referierte der Agrarwissenschaftler JÖRG GERKE (Göttingen) über die juristischen Entscheidungen nach 1990 zur Bodenreform und die Konsequenzen daraus für die ostdeutschen ländlichen Regionen. Für Gerke stellen die landwirtschafts- und bodenrechtlichen Maßnahmen des gesamtdeutschen Gesetzgebers die Erfüllung agrarpolitischer Lobbyinteressen dar. Allerdings seien auch die ostdeutschen Ministerpräsidenten gegen die Rückgabe der Bodenreformgüter gewesen. Infolgedessen habe die Treuhand BVVG eine „Großagrarpolitik á la DDR“ betrieben. Hätte es aber stattdessen eine Teilrestitution der Flächen gegeben, wäre eine breite Eigentumsstreuung sowie eine vielfältigere Landwirtschaft möglich gewesen, als sie heute die ostdeutschen Bundesländer kennzeichne.

Im Anschluss an den Dokumentarfilm „Goldrausch – Die Geschichte der Treuhand“ (2012) hielt CHRISTA LUFT (Berlin) einen Vortrag über „Die Treuhandanstalt und die Umgestaltung der DDR-Ökonomie nach 1989“. Die Bilanz der Professorin i.R. an der früheren Hochschule für Ökonomie in Berlin-Karlshorst und Wirtschaftsministerin im Kabinett Modrow von 1989/90 fiel erwartungsgemäß negativ aus: Die Treuhandanstalt stehe für die größte Vernichtung von „Produktivvermögen“ in Friedenszeiten, habe zwei Millionen Arbeitslose sowie eine der westlichen Marktwirtschaft entgegenstehende dezentralisierte und miniaturisierte Wirtschaftsstruktur im Osten Deutschlands hinterlassen. Alternativen, beispielsweise „systemrelevante“ regionale Unternehmen wie die Ostsee-Werften zu erhalten, habe sie nicht in Erwägung gezogen. Stattdessen habe sie sich bei der Privatisierung selbst unter Zeitdruck gesetzt und angesichts dieses „Crashkurses“ alle Chancen für ein strukturpolitisches Engagement verspielt. An diesem Befund mag manches zutreffend sein; allein, neu ist dies alles nicht! Bedauerlich ist, dass Christa Luft nicht die Möglichkeit genutzt hat, (nur) ein wenig selbstkritisch die Vorgeschichte der Privatisierung des DDR-Vermögens zu betrachten. Wo nämlich stand die DDR-Volkswirtschaft 1989/90, und was hatte sie an (welt)marktfähigen Werten vorzuweisen? Wäre das, was sie als Angehörige des Kabinetts Modrow in bezug auf Wirtschaftsreformen intendiert hatte, tatsächlich realisierbar gewesen? Hierzu war den Ausführungen Lufts – mehr Apologetik einer Politikerin denn Analysen einer Wissenschaftlerin – nichts zu entnehmen. Differenzierender war demgegenüber das Referat des Politologen und Verwaltungswissenschaftlers WOLFGANG SEIBEL (Konstanz) zum „Mythos Treuhand“. Sein Abriss zeigte zunächst den Widerspruch auf, in dem sich Ökonomen wie Christa Luft seit den 1960er-Jahren in der DDR gegenüber der realen Wirtschaftspolitik der SED befanden. Sie stellten „ideenkonforme Reformen“ der Gigantomanie Günter Mittags (1926–1994) und Erich Honeckers (1912–1994) gegenüber – freilich ohne Erfolg, was ihre Hoffnungen, den Sozialismus erneuern und somit den so genannten dritten Weg jenseits von Plan- und Marktwirtschaft beschreiten zu können, im Wendefuror von 1989/90 nur um so stärker beflügelte. Dass im Ergebnis der ursprüngliche Sinn der Treuhandanstalt ins Gegenteil verkehrt wurde, räumte auch Seibel ein. Anders als Christa Luft vermochte er jedoch insbesondere eine Deindustrialisierung der ehemaligen DDR nicht zu konstatieren. Dabei hätte das systematische Herunterwirtschaften in Ostdeutschland nach 1945 in Verbindung mit den Modalitäten zur Währungsumstellung von 1990 ein Ursache-Wirkungs-Verhältnis für ein solches Szenario durchaus bilden können. Tatsächlich aber überlebten einige bedeutende Industriebereiche wie die Chemie- oder Stahlindustrie den Privatisierungsprozess.

In seinem Vortrag „Die Abwicklung 1990 – Bewertungen und Wirkungen zwischen ,Wissenschaftskatastrophe‘ und ,Erfolgsstory‘“ analysierte der Direktor des Instituts für Hochschulforschung (HoF), PEER PASTERNACK (Halle), den ostdeutschen Wissenschaftsumbau als Anpassungsprozess an das normsetzende und strukturtransferierende westdeutsche Wissenschaftssystem. Dieser Prozess war durch viele Schwächen gekennzeichnet. Als paradigmatisches Muster präsentierte er die Abwicklungen an den Hochschulen 1990/91 als dezidiert nichtindividuellen Vorgang, in dem die Mitgliedschaft in einem politisch problematisch oder sachlichen überflüssigen Institut als Kollektivmerkmal über die individuelle berufliche Existenz entschied. Der Personalumbau kennzeichnete den Gesamtvorgang. Dieser bestand aus den Elementen Personalstrukturneugestaltung und Personalüberprüfung, deren Ambivalenz aus der revolutionären Geschwindigkeit, in der ein evolutionärer Wandel erfolgen musste, resultierte. Es musste ein Kompromiss zwischen dem radikalen Elitewechsel und dem Gebot legalen Handelns gefunden werden. Als Instrument agierten Personalkommissionen, die über die Zumutbarkeit (d.h. über die Eignung für den Öffentlichen Dienst der Bundesrepublik Deutschland) gestützt auf die Beurteilung der individualbiografischen Vergangenheit entschieden. Positive Elemente der Neuordnung waren die Herstellung des freien Studienzugangs und die Neugründung zahlreicher Hochschulen in der Fläche sowie die Wiederbelebung vieler Fächer.

Daran anschließend referierte ROSEMARIE WILL (Berlin) über „Die Abwicklung der DDR-Rechtswissenschaft am Beispiel der juristischen Fakultät der Humboldt Universität“. Ausgangspunkt war der Entscheid des Berliner Senates zur Überführung der Humboldt Universität bei gleichzeitiger Abwicklung der Bereiche Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Geschichte, Philosophie und Erziehungswissenschaften zum 1. Januar 1991. Gegen diesen Beschluss wurde Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Der Fall gelangte schließlich sogar an das Bundesverfassungsgericht. Im Ergebnis hob das Oberverwaltungsgericht Berlin den Abwicklungsbeschluss auf, weil dieser nicht gerechtfertigt war. Von Januar 1991 bis Ende 1992 überprüfte die Personal- und Strukturkommission der Juristischen Fakultät Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter auf fachliche Kompetenz, Lehrtätigkeit und Eignung. Die Mehrheit der Personen wurde positiv beurteilt. Die Struktur- und Berufungskommission, welche vom April 1991 bis Februar 1993 arbeitete, schlug fünf Professoren auf Lebenszeit und fünf befristete Professuren vor. Die Dozenten und wissenschaftlichen Mitarbeiter erhielten entweder einen befristeten Vertrag oder es wurde ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen. Das Hochschulpersonalüberleitungsgesetz vom 21. Juni 1992 sah keinen Anspruch auf Überleitung bei positiver Bewertung vor, weshalb eine Neubewerbung notwendig war.

Zwei Vorträge befassten sich mit den Renten in der DDR und den Auswirkungen der Einheit auf das Rentenrecht. Zunächst referierte der Zeithistoriker DIERCK HOFFMANN (Potsdam) über „Die sozioökonomische Lage der Rentner in der DDR und die Folgen der Einheit“. Er ging auf das System der Einheitssozialversicherung in der DDR ein, welche die Möglichkeit der Annäherung von Schichten und Klassen eröffnete. In einem zweiten Teil zeigte er auf, dass das Rentenniveau in der DDR sehr tief blieb und zu Altersarmut führte. Die Schere zwischen Bruttoeinkommen und Altersrente wurde immer größer. Zwar war eine sozialistische Rentenreform angedacht, jedoch wurde eine solche nie umgesetzt. Im letzten Teil des Vortrags wurde deutlich, dass die ostdeutschen Rentner zu den Gewinnern der Einheit in materieller Hinsicht gehörten, da sich deren Altersbezüge durch die Übernahme des westdeutschen Rentensystems substantiell erhöhten. Dies führte zu einem höheren Lebensstandard.

Die Rechtsanwälte INGEBORG CHRISTOPH und KARL-HEINZ CHRISTOPH (beide Berlin) ließen die Zuhörer an ihrem Erfahrungsbericht „Als Anwalt in den justiziellen Auseinandersetzungen um die DDR-Renten“ teilhaben. Die Ausführungen waren sehr emotional und beinhaltenen Angriffe auf das Bundesverfassungsgericht, namentlich auf seinen ehemaligen Präsidenten Hans-Jürgen Papier. Die Redner kritisierten aber die (gesamt-)deutschen Gerichte insgesamt scharf, weil diese nach ihrer Auffassung die DDR-Rentner diskriminierten. In der anschließenden Diskussion wurde klar, dass Ingeborg und Karl-Heinz Christoph Personen vertreten, welche in der DDR Anspruch auf sogenannte Intelligenzrenten hatten. Solche Renten stellten eine Privilegierung dar. Dierck Hoffmann führte aus, dass es aufgrund der Unterschiede in den verschiedenen Rentensystemen zu einer Ungleichbehandlung dieser Personenkategorie komme, und präzisierte, dass sein Vortrag nur die Situation derjenigen Rentner behandelt habe, die nicht in die privilegierte Personenkategorie gehören.

Über die ostdeutsche Scheidungsgesellschaft und den Wandel der Rechtskultur am Beispiel des Ehescheidungsrechts zwischen 1980 und 2000 referierte ANJA SCHRÖTER (Potsdam). Trotz der Wiedervereinigung gibt es, so die Historikerin, immer noch eine „ostdeutsche Rechtskultur“, was sich deutlich bei den Ehescheidungen äußert. Ehekonflikte waren in der DDR Privatsache, und die Ehe war für ostdeutsche Frauen damals nicht an den Versorgungsgedanken gekoppelt. Ziel war es, auch ohne den Partner ökonomisch unabhängig und selbstbewusst zu sein; eine Ehe sollte darauf keinen Einfluss nehmen. Dies zeigte sich in erster Linie beim Ehegattenunterhalt: Mehrere Interviews hätten ergeben, so Anja Schröter, dass die Vorstellung, nach einer Ehescheidung immer noch finanziell mit dem Ehepartner verbunden zu sein, vielen absurd schien. So wurde im Osten der Ehegattenunterhalt nur in Ausnahmen gefordert, und zwar sowohl von den Richtern als auch von den Betroffenen. Gegensätzlich schien die Situation im Westen. Hier hatte die Ehe für viele einen Versorgungscharakter, was von manchen im Osten als „blutsaugend“ angesehen wurde. Frau Schröter sprach in diesem Zusammenhang von einer individuellen, inneren Emanzipation der Frau im Osten. Diese prägende Mentalität wurde nicht ganz abgelegt: Selbst nach der Wiedervereinigung ließ sich die Tendenz feststellen, dass Frauen aus Ostdeutschland deutlich weniger auf einen Ehegattenunterhalt beharrten als bei Scheidungen in Westdeutschland. Anja Schröters Erläuterungen bestätigten ihre These einer „spezifisch ostdeutschen Rechtskultur innerhalb des geeinten Deutschlands“.

Den Schlusspunkt der Tagung bildeten die beiden Vorträge von HARALD BOTH und KLAUS BÄSTLEIN (beide Berlin). Sie sorgten einmal mehr für eine lebhafte Diskussion bereits zwischen den beiden Referenten. Während Harald Both, Referatsleiter beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, in seinen Ausführungen über die Rechtsgrundlagen und Praxis der früheren so genannten Gauck- bzw. Birthler-Behörde um einen rechtsstaatlich fundierten Ausgleich zwischen dem historiographischen Aufklärungsinteresse und dem zugangsbeschränkenden Persönlichkeitsrecht warb, ging es dem engagierten wie streitbaren Historiker und Juristen Klaus Bästlein um eine grundsätzliche Kritik an der Praxis des Zugangs zu den Akten des früheren Staatssicherheitsdienstes. Tatsächlich dürfte aber der Konflikt zwischen den Bedürfnissen einer kritischen Aufarbeitung und den Grundrechten der Betroffenen aus rechtlicher Sicht derzeit wohl nicht besser zu lösen sein, als es im so genannten Stasiunterlagengesetz (StUG) erfolgt ist. Immerhin handelt es sich hierbei auch um einen archivischen Sonderfall, den es so in der Geschichte noch nicht gegeben hat. So bilden nicht nur die Bedienung historischer Forschungsinteressen, sondern auch und vor allem individuelle bzw. institutionelle Aufklärungsbemühungen von Bürgern und öffentlichen wie nichtöffentlichen Stellen zum Zwecke der Rehabilitierung, arbeits-/dienstrechtlichen Überprüfung oder gar strafrechtlichen Ermittlung den Schwerpunkt der Behördenpraxis. Both verwies im Vergleich dazu auf das Archivgut des Bundesarchivs. Die Notwendigkeit einer offenen Auseinandersetzung bei der Transformation einer Gesellschaft von der Diktatur in eine Demokratie stellte er ausdrücklich heraus. Den Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen sieht er dabei jedoch – vielleicht etwas zu idealistisch – in einer Rolle des wertneutralen Dienstleisters und „technischen Mittlers“. Klaus Bästlein mochte dieser Beschreibung nicht zustimmen. Unter Bezugnahme auf Pläne der SED im Herbst 1989 zum Neubeginn des Geheimdienstes in einer demokratisch verfassten Gesellschaft vertrat er die These, dass der Sturm auf die Stasi-Zentrale in der Ostberliner Normannenstraße im Januar 1990 nicht ein Sieg der Opposition, sondern des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gewesen sei. Auch die früh begonnene Vernichtung von Stasiakten, die ungefähr 50 Prozent des ursprünglichen Bestandes umfasse, belege den mangelnden Einfluss der Bürgerbewegung. Zudem seien keine kritischen Mitarbeiter, sondern stattdessen willfährige SED-Kader mit dem Zugang zu den Stasiakten befasst. Aber es gehe auch nicht um eine Öffnung der Akten, sondern um die Staatsräson. Zu monieren sei daher auch die Praxis der Schwärzung von Stasi-Unterlagen, was Bästlein insgesamt dazu veranlasste, die Stasi-Unterlagenbehörde als „Vorzensur-Behörde“ zu charakterisieren. Die nachfolgende Diskussion erwies sich als ebenso kontrovers wie die beiden Vorträge. Während einerseits an die (vor allem) persönlichkeitsrechtliche Problematik im Umgang mit den Akten erinnert wurde, verwiesen Teilnehmer der Tagung auf ihre guten Erfahrungen mit dem BStU bei der eigenen wissenschaftlichen Arbeit. So fand die 17. Tagung des Forums Justizgeschichte einen sehr temperamentvollen Abschluss, der allenfalls ein Zwischenergebnis, aber noch längst keine Bilanz zur Frage darstellt, welcher Natur nun die staatsrechtliche Zusammenführung der beiden so gegensätzlichen deutschen Staaten vor 25 Jahren war.

Konferenzübersicht:

Helmut Kramer (Wolfenbüttel): Die „Wende“ als verpasste Chance bei der Aufarbeitung der Vergangenheit.

Johannes Wasmuth (München): Schwere rechtsstaatliche Defizite bei der Aufarbeitung des krassen Verfolgungsunrechts im Rahmen der „Wirtschafts- und Bodenreform“ durch die bundesdeutsche Justiz.

Jörg Gerke (Rukieten/Göttingen): Juristische Entscheidungen zur Bodenreform nach 1990 als Erfüllung agrarpolitischer Lobbyinteressen. Die Konsequenzen für die ostdeutschen ländlichen Regionen heute.

Filmvorführung: Goldrausch – Die Geschichte der Treuhand; Dokumentarfilm, 94 Minuten; Produzent: Thomas Kufus; Deutschland 2012.

Christa Luft (Berlin): Die Treuhandanstalt und die Umgestaltung der DDR-Ökonomie nach 1989.

Wolfgang Seibel (Universität Konstanz): Mythos Treuhand.

Peer Pasternack (Universität Halle-Wittenberg): Die Abwicklung 1990 – Bewertungen und Wirkungen zwischen „Wissenschaftskatastrophe“ und „Erfolgsstory“.

Rosemarie Will (Berlin): Die Abwicklung der DDR – Rechtswissenschaft am Beispiel der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität

Dierk Hoffmann (Institut für Zeitgeschichte, München): Die sozioökonomische Lage der Rentner in der DDR und die Folgen der Einheit.

Karl-Heinz Christoph und Ingeborg Christoph (beide Berlin): Als Anwalt in den justiziellen Auseinandersetzungen um die DDR-Renten – ein Erfahrungsbericht.

Anja Schröter (Potsdam): Die ostdeutsche Scheidungsgesellschaft – Der Wandel der Rechtskultur am Beispiel des Ehescheidungsrechts 1980 bis 2000.

Harald Both (Berlin): Aufklärung ermöglichen und Persönlichkeitsrechte achten – zu Rechtsgrundlagen und Praxis des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.

Klaus Bästlein (Berlin): Die Legende von der Öffnung der Stasi-Unterlagen.


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