Der bayerische Jurist Georg Ludwig von Maurer war in seiner Eigenschaft als Mitglied der Regentschaft des bayerischen Prinzen Otto, der im Alter von 17 Jahren griechischer König geworden war, der erste Gesetzgeber des Königsreiches Griechenland. Innerhalb von anderthalb Jahren schuf er verfassungs- und kirchenverfassungsrechtliche Grundlagen, eine Gerichts- und Notariatsverfassung, das Straf- und Strafprozessrecht sowie das Zivilverfahrensrecht des neuen griechischen Staates. Über sein Schaffen in Griechenland erstattete er dann noch innerhalb weniger Monate einen dreibändigen Bericht. Lediglich das geplante Zivilgesetzbuch konnte er wegen seiner Abberufung aus Griechenland nicht mehr vollenden. Maurer reiht sich damit unter die großen europäischen Kodifikatoren ein, zumal seinen Gesetzbüchern eine lange Geltungsdauer beschieden war. Trotzdem fehlt es bislang weitgehend an Forschungsarbeiten zu Maurers Person und Gesetzgebungswerk.
Nach einer ersten Tagung im Mai 2022, die sich speziell mit dem griechischen Strafgesetzbuch von 1834 befasst hat, das in Griechenland bis Ende der 1940er-Jahre gegolten hat, möchten wir nun das gesetzgeberische Gesamtwerk Maurers in den Blick nehmen.