Der Kampf um eine selbstbestimmte Sexualität frei von (staatlicher) Diskriminierung hat in den letzten Jahrzehnten einige wesentliche Fortschritte erzielt. Die dritte Gewalt spielt in dieser Entwicklung eine ambivalente Rolle. Sie bezieht die vorherrschenden Annahmen auf den individuellen Fall und ist gleichzeitig dem Schutz der Rechtssphäre der einzelnen Personen verpflichtet. Dabei kam und kommt ihr anhand von Begriffspaaren wie gesund - krank, normal - pervers, gesellschaftlich nützlich - gesellschaftlich unerwünscht, erlaubt - kriminell in entscheidender Weise und abhängig vom gesellschaftlichen Diskussionsstand die Definitionsmacht zu. Auf der 18. Jahrestagung des Forums Justizgeschichte werden wir die Rolle der Justiz bei der Definition von Sexualität und im Spannungsfeld dieser Terminologien beleuchten. Hierzu sollen Aspekte der Repressionsgeschichte gegenüber als abweichend angesehenen Formen von Sexualität einerseits, insbesondere des § 175 StGB (Homosexualität), und andere Formen der sexuellen Normierung anderseits in den Blick genommen werden. Fallstudien aus dem Kaiserreich, dem Österreich der Zwischenkriegszeit, der DDR und insbesondere aus der Justizgeschichte der Bundesrepublik Deutschland reflektieren Kontinuitäten und Veränderungen im Umgang der Rechtsprechung mit Sexualitäten. Die Achtung der Menschenwürde ist allerdings nicht dann schon verwirklicht, wenn die staatliche Repression endet. Auch die Teilhaberechte, die Durchsetzbarkeit ziviler Rechtspositionen müssen garantiert sein. Welche weiteren juristischen Schritte im Rahmen der grundgesetzlichen Ordnung nötig sind, um verschiedenen Formen von Sexualität ihre Gleichberechtigung zu verschaffen, werden wir ebenfalls diskutieren.
Anmeldung
Postalisch:
Forum Justizgeschichte e.V.
c/o Jennifer Aßmann
Pütjenweg 34, 25462 Rellingen
E-Mail: tagung@forum-justizgeschichte.de
Tagungskosten
(zwei Übernachtungen, Vollpension):
€ 180,00 Nichtmitglieder
€ 160,00 Mitglieder
€ 80,00 Studierende, Referendar_innen und Teilnehmende ohne Einkommen
Es besteht dank der Unterstützung durch ein Vereinsmitglied die Möglichkeit, für die Tagung ein Stipendium zu erhalten. Die Bewerbung auf ein Stipendium muss bis spätestens zum 15. August 2016 beim Forum Justizgeschichte eingehen. Der Wunsch nach einem Stipendium ist kurz zu begründen. Die Vergabe erfolgt entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das Stipendium umfasst die Reduzierung der Teilnahmegebühren für zwei Übernachtungen und Verpflegung in Wustrau auf € 40,00. Voraussetzung der Stipendienvergabe ist die Mitgliedschaft im Forum Justizgeschichte e.V., die mit der Kurzbewerbung beantragt werden kann. Die mehrmalige Stipendienvergabe an die gleiche Person ist möglich.
Tagungsort
Deutsche Richterakademie
Am Schloß 1
16818 Wustrau-Altfriesack
Tel.: 033925 897-0
Fax: 033925 897-202
E-Mail: wustrau@deutsche-richterakademie.de