IT-Mitarb. (Landesamt für Denkmalpflege Hessen)

IT-Mitarb. (Landesamt für Denkmalpflege Hessen)

Arbeitgeber
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Ort
Wiesbaden
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.01.2020 - 31.12.2021
Bewerbungsschluss
30.09.2019
Von
Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen sucht im Rahmen der Digitalisierungsstrategie
des Mandanten Historisches Erbe zum 1. Januar 2020 einen IT-Mitarbeiter (m/w/d) in Vollzeit

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) ist die Denkmalfachbehörde des Landes und als solches Teil des Mandanten Historisches Erbe. Zu den gesetzlichen Aufgaben des Hauses gehören die Wahrnehmung der Paläontologischen und Archäologischen Denkmalpflege, der Bau- und Kunstdenkmalpflege und die Betreuung der UNESCO-Welterbestätten in Hessen. Neben seinem Hauptsitz in Schloss Biebrich in Wiesbaden unterhält das LfDH Außenstellen in Darmstadt und Marburg sowie das Archäologische Landesmuseum (ALMhessen) mit den Standorten Keltenwelt am Glauberg in Glauburg und Römerkastell Saalburg in Bad Homburg v.d.H.

Um den Herausforderungen der voranschreitenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Hessen konzeptionell, strukturell und auf der technischen Ebene gerecht werden zu können, strebt das LfDH für seine weitgefächerten Aufgabenbereiche die Erstellung eines grundlegenden Digitalisierungskonzepts an.

Gesucht wird eine Person im IT-Bereich,

- die diesen Prozess in Abstimmung mit der Dienststellen- und den Abteilungsleitungen aktiv begleitet und befördert,
- die technischen Anforderungen und Bedürfnisse nach Maßgabe der beiden Fachabteilungen und der Präsidialabteilung aufnimmt und
- in ein Gesamtkonzept für das LfDH einbringt.

Dabei wird eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem für das LfDH tätigen externen IT-Dienstleister vorausgesetzt. Insbesondere sind die technischen Aspekte bei der Umsetzung des Gesamtkonzeptes mit diesem abzustimmen. Weiterhin wird die Bereitschaft erwartet, Unterstützungsleistungen in den Bereichen IT-Service und IT-Sicherheitsmanagement in Abstimmung mit dem externen IT-Dienstleister zu übernehmen sowie bei Projekten der Fachabteilungen und der Häuser des ALMhessen unterstützend mitzuwirken.

Zu den Aufgaben der Person gehören des Weiteren die Übernahme von Steuerungsaufgaben im Bereich der Digitalisierungsstrategie nach Absprache und die Vertretung der Interessen des LfDH in entsprechenden Gremien des Mandanten Historisches Erbe und bei Abstimmungen mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK). Darüber hinaus soll sie bei über die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) abzuwickelnde IT-Beschaffungen unterstützend tätig werden und diesbezügliche Betreuungsaufgaben übernehmen. Dies gilt ebenso für die Betreuung der HessenVoice- und Mobilfunk-Infrastruktur des Hauses.

Im Einzelnen werden erwartet:

- ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Master/Diplom) in den Fachrichtungen Informatik, Informationstechnik, Digital Humanities oder ein vergleichbarer Studiengang mit IT-Bezug,
- alternativ ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Kulturwissenschaften wie bspw. Archäologie, Kunstgeschichte oder Historische Geographie und nachweisbare Kenntnisse in den o. a. Fachrichtungen der Informationswissenschaft und Informationstechnologie,
- mehrjährige Erfahrungen im IT-Service- und Anforderungsmanagement,
- ein hohes Maß an Fähigkeiten zum analytischen Denken,
- lösungsorientiertes Arbeiten,
- eine hohe Kommunikationskompetenz mit sicherem und freundlichem Auftreten,
- die Bereitschaft zu erfolgsorientierter Team-/Projektarbeit mit den Beschäftigten sowie des externen IT-Dienstleisters,
- eine ständige Bereitschaft zur Weiterbildung sowie
- hohe Belastbarkeit, Flexibilität, Aufgeschlossenheit und Eigeninitiative.

Die Stelle am Dienstort Wiesbaden ist – je nach Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen – nach Entgeltgruppe E 11 bis E 13 des Tarifvertrags für die Beschäftigten des Landes Hessen (TV-H) eingruppiert und zunächst gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz(TzBfG) für zwei Jahre befristet. Eine anschließende Entfristung wird angestrebt.

Für die Beschäftigten des Landes Hessen besteht derzeit die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Hessen.

Das Land Hessen strebt gemäß § 9 Abs. 1 HGlG eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Die Stelle kann gemäß Abs. 2 grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden, es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Stelle in vollem Umfang besetzt wird.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Dr. Recker vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Tel.: 0611 69 06 133, zur Verfügung.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungen per Mail sind nicht erwünscht) senden Sie bitte bis spätestens zum 30. September 2019 (Post- oder Eingangsstempel des CCP beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst) an:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Competence Center Personal, CCP 12.1
Rheinstr. 23 - 25,
65185 Wiesbaden

Bitte reichen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie (keine Mappen) ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehen, werden durch uns nicht erstattet.

Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung und den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Landes Hessen:
Personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) vom LfDH und vom Competence-Center Personal des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke des Ausschreibungsverfahrens erforderlich ist.

Personenbezogene Daten abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gelöscht.

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