BMBF-Bekanntmachung „Die Sprache der Objekte. Materielle Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen“

BMBF-Bekanntmachung „Die Sprache der Objekte. Materielle Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen“

Institution
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ort
Bonn / Berlin
Land
Deutschland
Bewerbungsschluss
29.05.2013
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Förderrichtlinien

„Die Sprache der Objekte.
Materielle Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen“

Vom 3. April 2013

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Geisteswissenschaften leisten einen wesentlichen Beitrag zum Verständnis kultureller Systeme und Ordnungen, sie analysieren gesellschaftliche Zusammenhänge sowie historische Entwicklungen und Umbrüche, zudem reflektieren sie den Austausch materieller wie ideeller Kulturphänomene.

Die materielle Kultur ist in jüngerer Zeit in den geisteswissenschaftlichen Fokus gerückt („material turn“) und damit die Frage, wie Wissen in kulturell geschaffenen und verwendeten Objekten bzw. Dingen wirkt. Impulse zu der Frage, was Dinge über eine Gesellschaft und ihre Geschichte verraten oder welche Bedeutungen diese transferieren, geben in Deutschland derzeit vor allem die Empirische Kulturwissenschaft, die Kunstgeschichte und die Archäologie sowie die kultur- und technikhistorischen Museen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) möchte diese Perspektive auf die Materialität von Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen weiter stärken und damit auch die Forschung an und mit Museen. Zugleich soll angeregt werden, dass sich auch andere Wissenschaftszweige, wie z. B. die Geschichts- und Sozialwissenschaften, verstärkt der Objektforschung zuwenden und mit diesem Fokus im interdisziplinären Diskurs neue Zugänge zum Verständnis europäischer und außereuropäischer Gesellschaften und Wissenskulturen entwickeln.

Wenn Dinge als Indikatoren verstanden werden, die über das Objekt selbst hinausweisen, dann sprechen sie eine Sprache, die es zu dechiffrieren gilt. Der Wissenschaftsrat verweist in seinen „Empfehlungen zu den wissenschaftlichen Sammlungen als Forschungsinfrastrukturen“ (Januar 2011) auf die „Aura“, den Überschuss, den die Dinge in sich tragen. „Die Anreicherung der sichtbaren Beschaffenheit des Objekts mit Wissen über seine nicht sichtbaren Eigenschaften, die Verbindung inhärenter und externer Attribute, führen zu einem erheblichen Bedeutungszuwachs. Ein Objekt ist durch diese angelagerten Eigenschaften nicht nur ein Faszinosum, sondern es kann die Bedeutung eines Kulturguts erlangen, der Selbstvergewisserung und Identitätsbildung in der Gesellschaft dienen, als materielles Zeugnis fungieren, es vermag Antworten zu geben auf verschiedenste Fragen und es kann zu weitergehenden Fragen anregen.“

Um diese Fragen nach den verschiedenen Bedeutungen von Dingen zu profilieren, fördert das BMBF interdisziplinäre Forschungsvorhaben, die einen Fokus auf beispielsweise sachkulturelle, wissenschafts- und technikhistorische, ethnohistorische oder archäologische Objekte legen. Ziel ist es, die Dinge mit ihren beabsichtigten und unbeabsichtigten Bedeutungseinschreibungen im Austausch der Geistes-, Kultur- sowie Sozialwissenschaften neu zu interpretieren. Indem die Dinge in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt werden, sollen neue Sichtweisen auf historische Konstanten oder Umbrüche kultureller Praktiken und Austauschprozesse eröffnet werden. Es soll u. a. gezeigt werden, wie sich Objektbedeutungen und -zuschreibungen ändern und auf welche neuen gesellschaftlichen Wahrnehmungsbedürfnisse und Denkmuster sie dabei verweisen. Die Symbolik der Dinge und die Analyse haptischer Zeugnisse in ihrer technologischen, archivalischen sowie kontextuellen Überlieferung sollen für das Verstehen und Gestalten gesellschaftlichen Zusammenlebens besser erschlossen und gezielter genutzt werden.

Gefragt werden soll u. a., wann und warum bestimmten Objekten Innovationspotenzial zugeschrieben wird und wie neuartige Objekte sozial und kulturell hervorgebracht werden. Welche Innovationen setzen sich unter welchen Bedingungen durch – weshalb aber werden andere ignoriert, missverstanden oder vergessen? Oder wie wird Technologie über Objekte transferiert und in neuen gesellschaftlichen Kontexten beispielsweise verfremdet? Erfindungen bzw. ­Innovationen können innerhalb umfangreicher soziokultureller Settings verortet und nachgezeichnet werden. Es kann weiterhin danach gefragt werden, wie neue Technologien die Balance von sozialen Beziehungen in Unordnung bringen oder zur Identifikation mit „fortschrittlichem“ Handeln dienlich sind. Das BMBF fördert damit die Reflexion über kulturelle Innovationspraktiken und stößt einen Prozess an, die Bedeutung der Geisteswissenschaften für Bedingungen von Erneuerung und Entwicklung verstärkt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken. Zugleich soll der Austausch zwischen Geistes- und Technikwissenschaften verbessert werden.

Gewünscht sind zudem Beiträge zu einer systematischeren Durchdringung der uns umgebenden dinglichen Welt. Festzustellen ist, dass der akademische „material turn“ eine komplementäre Entsprechung in der öffentlichen Hinwendung zu den Dingen – etwa bei Ausstellungen – erfährt. Ist dieses Interesse möglicherweise als ein Reflex auf Tendenzen voranschreitender Immaterialität in einer zunehmend digitalisierten Welt zu werten? Steht das geringe Wissen über die Dinge — etwa, wie sie als Speicher kulturellen Wissens dienen, wie sie kollektiven Sinn stiften oder welche Bedeutung sie für kulturelle Identität besitzen – im Widerspruch zur Masse der uns umgebenden Objekte und Konsumartikel? Geht es mit der Hinwendung zum material Partikularen um den Anschein von Vielfalt in einer Kultur, die zusehends standardisiert wird? Was bedeutet die Konjunktur der Museen oder die Bemühungen, Vergangenes und Fremdes zu erhalten und zu konservieren? Was und in welcher Form sollte zukünftig bewahrt, tradiert und erinnert werden?

Vor allem die Museen verfügen über einen reichhaltigen Fundus an Dingen, Artefakten oder Geräten. Sie sind Vermittler, weil sie Dinge kontextualisieren und einen starken Öffentlichkeitsbezug haben. Das BMBF möchte die Forschung an und mit den Museen in Deutschland deshalb weiter fördern und zugleich einen Beitrag zur Stärkung der sogenannten Kleinen Fächer leisten.

Mit dieser Bekanntmachung trägt das BMBF auch der Empfehlung des Wissenschaftsrates Rechnung, die Forschung mit den Sammlungen an den Universitäten zu fördern. Die universitären Sammlungen sollen in interdisziplinäre Forschungsprojekte eingebunden werden und mit der sammlungsbezogenen Forschung an den Museen vernetzt werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch ­Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind innovative, auch standortübergreifende Verbundvorhaben, die in fruchtbarer Auseinandersetzung von geistes-, kultur-, sozial- und technikwissenschaftlichen Fächern die Frage nach den Bedeutungen von Objekten interdisziplinär bearbeiten. Ein Verbund besteht aus mindestens zwei Partnern, die jeweils eigene Zuwendungen für ihre Teilprojekte beantragen.

Mögliche Themenfelder sind u. a.

– Dinge als Reflex gesellschaftlicher Konfigurationen
– Materielle Kultur und religiöse bzw. kulturelle Praktiken
– Objekt, Symbol, Mythos
– Interkultureller Dialog: Inklusion und Exklusion durch den Umgang mit Dingen
– Innovative Materialien und Werkzeuge als Motor gesellschaftlicher Entwicklung
– Technologietransfer und Fundkomplex
– Objekte der Wissenschaftsgeschichte
– Globaler Handel mit Dingen
– Theorie der Dinge
– Objekte in der Wissenschaftskommunikation
– Museen als Laboratorien – Objekte als Versuchsreihen
– Überlagerung von Codes in einer globalisierten Welt
– Objekte im Rahmen der Anpassung an Klimawandlungen
– Geschlechts- und altersspezifischer Gebrauch von Dingen

Die öffentlichkeitswirksame Vermittlung der im Projekt erzielten Forschungsergebnisse ist notwendig und förderfähig (z. B. Veranstaltungen, Tagungen, Publikationen, Video-Blogs, Webseiten). Bei geeigneten Projekten sind auch Ausstellungen anteilig förderfähig (siehe Nummer 5).

Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure wie Hochschulen, Museen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen oder Denkmalämter ist erwünscht.

Nicht gefördert werden können:

– Vorhaben, denen ein additives Verständnis von disziplinenübergreifender Zusammenarbeit zugrunde liegt
– Vorhaben, die Objekte ohne geistes- oder sozialwissenschaftlichen Fokus untersuchen
– über eine exemplarische Anwendung hinausgehende Erschließung, Erfassung, Pflege, Konservierung und Digitalisierung einer Sammlung
– Aufbewahrungs- und Präsentationsmittel
– Restaurierungs- und Grabungsarbeiten
– Kauf von Objekten.

Museumspädagogische und wahrnehmungspsychologische Ansätze sowie empirische Nutzer-/Besucherforschung sind förderfähig, wenn sie als nachrangige Anteile in prioritär geistes-, sozial oder kulturwissenschaftlich angelegte Verbundvorhaben eingebunden sind.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und andere Institutionen bzw. juristische Personen wie bspw. Museen, die Forschungsbeiträge liefern können und die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern ist möglich. Sie können zwar keine eigene Zuwendung erhalten, aber (z. B. als Auftragnehmer) in einen Verbund integriert werden.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Bewerbung erfolgt über die Vorlage einer gemeinsamen Projektbeschreibung der Verbundpartner. Die Antragstellenden müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein und eine hohe Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit dokumentieren.

Die an Förderung Interessierten sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen (bspw. unter http://www.nks-swg.de). Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll in der ausführlichen Projektbeschreibung (zweite Verfahrensstufe/vgl. Nummer 7) kurz dargestellt werden.

Verbundprojekte, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen konkretisieren, mit welchen Instrumenten und Organisationsformen sie ihre Zusammenarbeit über die räumliche Entfernung hinweg sichern wollen.

Die Förderung setzt die Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen durch den Projektträger und externe Sachverständige voraus.

Die Partner eines Verbundprojekts haben ihre Zusammenarbeit nach einer möglichen Förderbewilligung in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten können einem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 – (http://www.foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf&menue=p;menue= block/ unter „Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte“) entnommen werden.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Geeignete Projekte können für die Durchführung einer Ausstellung zu einem späteren Zeitpunkt gegebenenfalls weitere Fördermittel beantragen (Anschlussvorhaben oder Aufstockung; Förderung bis zu 25 % der neu geplanten Aufwendungen). Voraussetzung der Förderung ist ein positiv bewertetes, innovatives Ausstellungskonzept.

Auch Verbundvorhaben, die ihr Forschungsthema im Laufe oder nach Abschluss des Projekts auf die EU- oder internationale Ebene tragen wollen, können während der Projektlaufzeit Mittel für geeignete Anbahnungsmaßnahmen oder zur Erstellung entsprechender EU-Förderanträge beantragen. Voraussetzung der Förderung ist die Vorlage eines positiv bewerteten Antrags, der für das jeweilige BMBF-Projekt Anschlussmöglichkeiten und -strategien bezüglich laufender EU-calls formuliert.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FEuI1-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE2-Vorhaben (NKBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt:

Projektträger im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner sind:

Dr. Christopher Wertz
Telefon: 02 28/38 21-15 77
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: sprachederobjekte@dlr.de

Dr. Kerstin Lutteropp
Telefon: 02 28/38 21-16 42
Telefax: 02 28/38 21-15 00
E-Mail: sprachederobjekte@dlr.de

Internet: http://www.pt-dlr.de

Es wird dringend empfohlen, vor der Einreichung einer Verbundskizze/Projektbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2. Dreistufiges Förderverfahren

Das Verfahren ist offen und kompetitiv. Es ist dreistufig angelegt:

– Stufe 1: Zunächst reicht die vorgesehene Verbundkoordination eine maximal dreiseitige Verbundskizze ein

– Stufe 2: Nach positiver Begutachtung werden die Verbundpartner zur Einreichung einer ausführlichen Projekt­beschreibung auf Basis der Verbundskizze aufgefordert

– Stufe 3: Nach erneuter positiver Begutachtung werden die Verbundpartner zur Einreichung von förmlichen Förderanträgen aufgefordert.

7.2.1. Stufe 1: Einreichung und Auswahl von Verbundskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger eine kurzgefasste Verbundskizze zum geplanten Vorhaben (maximal drei Seiten) in elektronischer Form über das Internetportal https://www.pt-it.de/ptoutline/application/OBJEKTE2013 einzureichen. Die Vorlage per Post, Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.

Nach erfolgter Registrierung im Portal ist die Verbundskizze im PDF-Format hochzuladen. Darüber hinaus sind weitere Angaben in das Internetformular einzutragen, hieraus wird eine Kurzübersicht generiert, die dem PT-DLR von der Verbundkoordination unterschrieben auf postalischem Weg zuzusenden ist.

Einreichungsstichtag für die Bekanntmachungsrunde 2013 ist der
29. Mai 2013

Verspätet eingehende Verbundskizzen können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Da die Bekannt­machung jedoch einmal jährlich veröffentlicht wird, ist eine Wiedervorlage der Verbundskizze im Rahmen der nächsten Bekanntmachungsrunde möglich.

Aus der Vorlage einer Verbundskizze kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die Verbundskizze darf maximal drei Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11–12, maximal 9 000 Zeichen, inkl. Leerzeichen) und muss folgender Gliederung folgen:

1. Beschreibung der Forschungsfragen und Ziele unter Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird

2. Bezug zu den förderpolitischen Zielen der Bekanntmachung; Darstellung des erheblichen Bundesinteresses an der Förderung des geplanten Verbundvorhabens

3. Design und Methodik des Forschungsvorhabens

4. Vorgesehene Kooperationen der Forschungs- und Praxispartner und Arbeitsteilung im Verbund

5. Erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung/öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z. B. durch Konferenzen, Videoblogs, Ausstellungen etc.

Unabhängig von der Seitenbegrenzung ist der Verbundskizze gesondert ein Deckblatt voranzustellen. Aus dem Deckblatt sollen die Antragstellenden mit Institution, die Koordinatorin/der Koordinator des Verbunds, der (vorläufige) Titel des Vorhabens, die beantragte Laufzeit und die beantragte Fördersumme (Grobschätzung) hervorgehen.

Verbundskizzen, die diese formalen Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

Die eingegangenen Verbundskizzen werden durch einen externen Expertenkreis nach folgenden Kriterien bewertet:

– Wissenschaftliche Qualität des Projekts und Originalität der Fragestellung

– Interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe und Arbeitsteilung innerhalb des Forschungsverbunds

– Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler/europäischer Ebene

Die Antragstellenden von positiv bewerteten Verbundskizzen werden anschließend aufgefordert, ausführliche Projektbeschreibungen einzureichen (Stufe 2). Alle Antragstellenden werden über den Ausgang der ersten Verfahrensstufe informiert.

7.2.2. Stufe 2: Einreichung und Bewertung ausführlicher Projektbeschreibungen

In der zweiten Verfahrensstufe werden Antragstellende von positiv bewerteten Verbundskizzen zur Einreichung einer ausführlichen Projektbeschreibung aufgefordert. Diese Projektbeschreibung ist dem Projektträger erneut über das ­Internetportal https://www.pt-it.de/ptoutline/application/OBJEKTE2013 vorzulegen.

Die Vorlage per Post, Telefax oder E-Mail ist nicht möglich.

Aus der Vorlage einer ausführlichen Projektbeschreibung kann kein Rechtsanspruch abgeleitet werden.

Die ausführliche Projektbeschreibung soll maximal 25 Seiten umfassen (DIN A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße 11 – 12) und folgender Gliederung folgen:

1. Ziele: Gesamtziel des Vorhabens; Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen; Darstellung des erheblichen Bundesinteresses an der Förderung des geplanten Verbundvorhabens; wissenschaftliche Arbeitsziele des Vorhabens

2. Forschungsstand: Berücksichtigung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird; Vorarbeiten der Antragstellenden

3. Ausführliche Beschreibung des Vorhabens und des Arbeitsplans: Design und Methodik des Forschungsvorhabens; Arbeitsteilung im Verbund; vorhabenbezogene Ressourcenplanung

4. Zusammenarbeit mit externen Forschungs- und Praxispartnern

5. Ergebnisse und Verwertungsplan: Erwartetes Ergebnis; angestrebte Ergebnisverwertung (öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z. B. durch Publikationen, Konferenzen, Videoblogs, Ausstellungen); nationale und internationale wissenschaftliche Anschlussfähigkeit

6. Zeit- und Finanzplanung (inkl. Balkenplan)

Unabhängig von der Seitenbegrenzung sind der ausführlichen Projektbeschreibung gesondert ein Deckblatt sowie eine englische Zusammenfassung (abstract) voranzustellen. Aus dem Deckblatt sollen die Antragstellenden mit Institution, die Koordinatorin/der Koordinator des Verbunds, der (vorläufige) Titel des Vorhabens, die beantragte Laufzeit und die beantragte Fördersumme (Grobschätzung) hervorgehen. Danach ist eine einseitige englische Zusammenfassung des Vorhabens (abstract) einzufügen.

Die eingegangenen ausführlichen Projektbeschreibungen werden wiederum durch einen externen Expertenkreis nach folgenden Kriterien bewertet:

– Wissenschaftliche Qualität des Projekts und Originalität der Fragestellung

– Interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe und Arbeitsteilung innerhalb des Forschungsverbunds

– Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler/euro­päischer Ebene

Die Antragstellenden von positiv bewerteten Projektbeschreibungen werden anschließend aufgefordert, förmliche Förderanträge einzureichen (Stufe 3). Alle Antragstellenden der ausführlichen Projektbeschreibungen werden über den Ausgang der zweiten Verfahrensstufe informiert.

7.2.3. Stufe 3: Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der dritten Verfahrensstufe werden die Antragstellenden, deren Projektbeschreibung positiv bewertet wurde, aufgefordert, in Abstimmung mit der vorgesehenen Verbundkoordination einen förmlichen Förderantrag (elektronisches Antragssystem „easy“) in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter https://foerderportal.bund.de/easy/ abgerufen werden.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 3. April 2013

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Angelika Willms-Herget

Redaktion
Veröffentlicht am
Klassifikation
Weitere Informationen
Land Veranstaltung
Arbeitssprache(n)
Deutsch
rda_languageOfExpression_stip