Über die politischen, ökonomischen und moralischen Beweggründe, welche die zarische Politik gegenüber den Bauern nach deren Befreiung im Jahr 1861 prägten, ist viel geschrieben worden. Und auch die veränderten Lebensformen der Bauern wurden bereits umfangreich untersucht. Was aber die Verbindung zwischen diesen beiden Themen anbetrifft, herrschten bislang noch schematische Vorstellungen vor. Staatliche Bestrebungen und bäuerliches Leben erschienen bisweilen als zwei vollkommen getrennte Sphären, zwischen denen Vermittlungsversuche regelmäßig zum Scheitern verurteilt waren. Über die Interaktion zwischen beiden Seiten ist dagegen wenig bekannt. Wie sahen die Begegnungen aus? Und wie verhielten sich die Bauern zu den neuen Mitsprachemöglichkeiten?
Zwei neue Monographien behaupten nun mit einiger Überzeugungskraft die grundsätzliche Bereitschaft der Bauern, sich nach den neuen Spielregeln langfristig in einen modernen Staat zu integrieren. Eine dritte analysiert einige der Grundkategorien, mit denen Juristen versuchten, die Ordnung auf dem Dorf zu konzeptionalisieren Ausgangspunkt aller drei Bücher ist die nach der Bauernbefreiung geschaffene Rechtsordnung auf dem Dorf, die besonders nach 1889 stark paternalistische Züge trug und gegensätzliche Ziele verbinden sollte: Einerseits sollten die Bauern durch den Schutz ihrer Sitten und Bräuche vor den negativen Folgen einer vorschnellen Modernisierung geschützt werden, anderseits aber sukzessive an den modernen Staat herangeführt werden.
Franziska Schedewie behandelt in ihrer Heidelberger Dissertation die Beteiligung der Bauern an den örtlichen Selbstverwaltungen (Semstwa) in den Jahren 1864-1914, während Corinne Gaudin als Schnittstellen der Dorfbevölkerung zur Staatsmacht die Gerichte, die Landhauptmänner und die bäuerlichen Gemeindeverwaltungen für die Jahre 1889-1905 untersucht. Beiden Studien liegt eine ähnliche Fragestellung zugrunde: Wie wurden die neuen Institutionen genutzt und wie wirkte sich diese Tätigkeit auf die Bauern selbst aus. In beiden Fällen lautet der erste Befund, dass die Bereitschaft zur Partizipation außerordentlich groß war. Schedewie kann in ihrer Fallstudie über vier Kreise des Gouvernements Woronesch zeigen, dass die bäuerliche Wahlbeteiligung an den Selbstverwaltungen über dem Durchschnitt lag. Auch im Sinne der reinen Präsenz waren die Bauern am aktivsten, und die Zahl der von ihnen an die Selbstverwaltungen gestellten Anträge stieg stetig. Darüber hinaus zeigten die Bauern, was die Steuern an die Selbstverwaltung anbetraf, eine bessere (obschon keinesfalls gute) Zahlungsmoral, als hinsichtlich der staatlichen Steuern – für Schedewie ein weiterer Hinweis auf eine positive Haltung gegenüber den Selbstverwaltungsorganen.
Analog fordert auch Gaudin dazu auf, das Zerrbild des „passiven Bauern“ zu modifizieren. Ihre geringe Beteiligung an der Gemeindeverwaltung, so Gaudin, betraf nur die Routinevorgänge, während die Bauern durchaus bereit waren, um das Recht der Partizipation zu kämpfen, wenn es für sie um etwas ging. Noch deutlicher wird die Nutzung neuer Einrichtungen in der stetig steigenden Anzahl von Gerichtsprozessen, die vor den Gemeindegerichten geführt wurden und nicht selten in den Instanzen bis hin zum Senat aufstiegen. Wie bereits Jane Burbank verweist auch Gaudin darauf, dass Konflikte auf diese Weise aus dem engeren Kreis des Dorfes herausgetragen und die Dorfbewohner in ein breiteres administratives System mitsamt seinen Inhalten und Prozeduren einbezogen wurden.
Weder Gaudin noch Schedewie machen den Fehler, diese Partizipation schon mit einer Annäherung an staatsbürgerliche Prinzipien gleichzusetzen. Gaudin etwa arbeitet klar heraus, welche vielfältigen Funktionen Gemeindegerichte für die Bauern erfüllen konnten. Der Rechtsweg funktionierte meist parallel zu traditionellen Formen der Konfliktlösung und konnte auch eine Bühne sein, um dem eigenen Standpunkt Öffentlichkeit im Dorf zu verschaffen und eine bessere Verhandlungsposition zu erhalten. Nicht selten ließen erfolgreiche Kläger ihre Anklagen später fallen, da man die Angelegenheit außergerichtlich löste, oder da der Zweck mit dem Urteilsspruch auch ohne Bestrafung schon erfüllt schien. Die zeitgenössische Frage, ob die Bauern sich zu Staatsbürgern entwickelten, oder ob die modernen Institutionen auf dem Dorf nicht vielmehr verbäuerlicht wurden, stellt sich hier besonders deutlich.
Um die Partizipation nicht nur festzustellen, sondern auch genauer zu bestimmen, leistet Schedewie eine eindrucksvolle Analyse von 1.482 Anträgen bäuerlicher Abgeordneter an die Semstwa (das statistische Rohmaterial ist dem Buch auf einer CD-Rom beigelegt). Hier kann sie zeigen, dass die Anträge überwiegend konkrete Anliegen betrafen, die sich auf eine bestimmte Gemeinde bezogen. Außerdem stellt sie eine deutliche Korrelation zwischen der Bereitschaft, die neuen Partizipationsmöglichkeiten zu nutzen, und den wirtschaftsgeographischen und sozialen Bedingungen der jeweiligen Bauern fest. An zentralen Marktorten versuchte man, mit Hilfe der Semstwa die eigenen Möglichkeiten weiter auszubauen, während sich die Bauern in ärmeren Gegenden davon offenbar keinen Gewinn versprachen. Auch waren ehemalige Staatsbauern in den Semstwo-Angelegenheiten grundsätzlich aktiver als ehemalige Gutsbauern, deren Teilnahme stark von dem Verhalten des jeweiligen Gutsherren abhing.
Paternalistische Bindungen konnten die Suche nach neuen Formen der Interessenvertretung behindern. Umgekehrt nutzten Bauern, die Opfer von Modernisierungsmaßnahmen ihrer ehemaligen Gutsherren geworden waren, häufig das Semstwo als neue Plattform. Die Form einer relativ kleinteilig gearbeiteten Fallstudie ermöglicht es Schedewie weiterhin, noch näher an die Objekte ihrer Forschung heranzukommen. Anhand der protokollierten mündlichen Beiträge bäuerlicher Abgeordneter analysiert sie ihr Kommunikationsverhalten auf die Frage hin, inwieweit sie sich an neuen Identifikationsmustern orientierten. Als zentrales Leitbild (Schedewie spricht etwas missverständlich von einem "Code") habe das integrative Ideal gedient, dass sich im Semstwo die besten Elemente der ländlichen Gesellschaft in altruistischer Weise für das Gemeinwohl einsetzten.
Besonders Abgeordnete, die sich wirtschaftlich bereits auf einer Augenhöhe mit den Adeligen befanden, orientierten sich an dem neuen Idealbild, indem sie sich etwa durch gemeinnützige Ausgaben profilierten und auch im Semstwo versuchten, das Verhalten der Gutsherren nachzuahmen. Solche Versuche stießen indessen auf Grenzen. Schedewie kann zeigen, wie die adligen Semstwo-Mitglieder ihrerseits Verweise auf mangelnde sprachliche Kompetenz und unangemessenes Auftreten dazu nutzten, die aufstrebenden Bauern auf sicherem Abstand zu halten. Andere bäuerliche Abgeordnete lehnten daher von vornherein die "eingeschliffenen Kommunikationsmuster" ab und präsentierten sich konfrontativ als Vertreter der Bauernschaft. Selbst mit dem provokativen Hinweis auf die eigenen Bildungsdefizite zeigten sie sich indessen nicht als unbeeinflusst von den herrschenden Leitbildern, sondern reagierten auf sie. Das Semstwo wurde bei alledem kaum zur Plattform eines Kampfes um bäuerliche Klasseninteressen, und die unterschiedlichen Typen bäuerlicher Abgeordneter, die Schedewie in einem instruktiven Abschnitt in der täglichen Praxis der Semstwa ausmacht, ließen alle eine hohe Wertschätzung für die Selbstverwaltungsorgane erkennen.
Wenn Schedewie die Abgrenzungsmechanismen in der unmittelbaren Praxis darstellt, so wird bei Gaudin noch deutlicher, wie bäuerliches Handeln immer in den Interpretationen durch die Nichtbauern gespiegelt wurde. Der Unwillen der Verwaltungseliten, in bäuerlichem Verhalten etwas anderes als Rückständigkeit zu sehen, ließ die Landbevölkerung immer als schutzbedürftig erscheinen und erzwang nachgerade die Negativdeutung einer ganzen Reihe von Erscheinungen auf dem Dorf. Auf diese Weise erschienen die idealisierten einfachen Bauern als naive Opfer der dörflichen Eliten – "Mirojedy" (Gemeindefresser) und "Kulaki" (Großbauern) –, die ihre eigenen Interessen verfolgten und das dörfliche Gewohnheitsrecht auszuhebeln suchten. Auch die ansteigende Zahl an Prozessen wurde nur als negative Prozesssucht angesehen, während die Chance, mit den neuen Prozeduren auch neue Wertesysteme zu vermitteln, vertan wurde.
Gaudin sieht dagegen das Versagen in erster Linie auf der Seite eines Staates, der es in seiner paternalistischen Fixierung auf die Bewahrung der örtlichen Sitten nicht vermochte, Rechtssicherheit zu garantieren. Das Gewohnheitsrecht aber sei spätestens ab der ersten Berufungsinstanz kein handhabbarer Begriff gewesen, sondern habe zu seiner strategischen Verwendung und der Erfindung neuer angeblicher örtlicher Sitten geradezu herausgefordert. Dagegen habe man die grundsätzliche Bereitschaft der Bauern, nach neuen Regeln mitzuspielen, unterschätzt. Ein zentrales Beispiel dafür ist für Gaudin die Haltung zum bäuerlichen Grundbesitz, in der Veränderungen der bäuerlichen Konzeptionen ignoriert oder falsch interpretiert worden seien. Die Frage ist so zentral, weil sie unmittelbar die rechtliche Sonderstellung der russischen Bauern im Rahmen einer protektionistischen Politik betraf. Der nach der Bauernbefreiung mit staatlichen Mitteln ausgelöste gutsherrschaftliche Boden war nicht in die Verfügung der einzelnen Bauern, sondern in jene der bäuerlichen Umteilungsgemeinden (Obschtschiny) gegeben worden, die auch für die Rückzahlung der Ablösesumme an den Staat verantwortlich waren. Spätestens als sich das Ende der Rückzahlungspflicht abzeichnete, gab die Frage, ob und wann man den Boden den Bauern als Privateigentum anvertrauen könne, Anlass zu heftigen Grundsatzdiskussionen.
Grundeigentum, so ruft die Frankfurter Dissertation von Heike Kathrin Litzinger in Erinnerung, war nicht nur ein Kernthema der Debatte um die richtige Bauernpolitik – es war auch und zuvörderst ein juristisches Konzept. Die rechtshistorische Arbeit versucht daher systematisch, die juristischen Meinungen zu diesem Thema nachzuzeichnen. Dieses Unterfangen ist nicht unproblematisch. Die juristischen Diskussionen waren so sehr in die politischen und geistesgeschichtlichen Debatten ihrer Zeit eingebunden, dass ihre Herauslösung mitunter zu Verkürzungen führt. So stellt Litzinger bei der Analyse von vier Lehrbüchern aus zwei unterschiedlichen Generationen fest, dass einer slawophilen Richtung, die Sonderregelungen für die bäuerlichen Gemeinden forderte und einen schwachen Begriff des Eigentums vertrat (Pobedonoscew und Guljajew), eine westlich orientierte Richtung gegenüber stand, die in einer römischrechtlichen Tradition das Eigentumsrecht stärker ausgestalten wollte (Mejer und Scherschenewitsch). Entsprechend argumentierten erstere im Sinne des Gesetzgebers, der noch bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts die Obschtschina gestärkt wissen wollte, um die Bauern vor den Kräften des Marktes zu schützen, während letztere die rechtliche Gleichbehandlung in den Vordergrund rückten.
Dass es allerdings auf einer juristischen Ebene, wie die Autorin bemerkt, keine herrschende Meinung zu diesem Thema gab, und sich unter den Verteidigern der Obschtschina auch ausgemachte Liberale wie Kawelin befanden, machen das Grundproblem dieser Untersuchung deutlich: Debatten über die Umgestaltung der Obschtschina von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung in eine zivilrechtliche Institution oder eine eigene Rechtsform bedienten sich der juristischen Bestimmungen, wie es scheint, häufig rein instrumentell. Litzinger selbst bemerkt, die bevorzugte Lösung sei "aus dem Normengestrüpp gewisserweise herbeidefiniert" worden oder man habe nach "eigener rechtspolitischer Haltung" den einen oder anderen Text herangezogen. Die juristische Begriffsbildung, so scheint aus diesem Befund hervorzugehen, hing immer ursächlich von anderen Konzeptionen ab, die in Litzingers Band aber wenig Platz finden. Auch die wichtigen Fragen, auf Grundlage welcher Informationsquellen die Juristen über die Gegebenheiten in den Gemeinden urteilten und welche Bedeutung die Umformung politischer Haltungen in juristische Grundsätze für Russland hatte, bleiben unbehandelt.
Die zu Beginn des 20. Jahrhunderts zunehmende dominierende Tendenz, die Obschtschina als zivilrechtliche Konstruktion anzusehen und sich damit schon vor den Stolypinschen Reformen gegen den herrschenden Staatsprotektionismus zu stellen, wird ausschließlich anhand der juristischen Reaktionen auf unterschiedliche Reformprojekte von 1882 bis 1902 dargelegt. Doch ist diese Wandlung der herrschenden Meinung kaum ohne die Erfahrungen der vorhergehenden Jahre begreiflich. Dasselbe gilt für die Kritik an den Stolypinschen Reformen, durch die ab 1906 die individuellen Bauern im Vergleich zu der vorher privilegierten Obschtschina bevorzugt wurden. Dass die Juristen, wie Litzinger behauptet, zu diesen Zeitpunkt recht viel über die Rechtspraxis auf dem Land wussten, weist auf einen Lernprozess hin, der einer Begegnung mit der dörflichen Rechtspraxis entsprungen war. Dieser Prozess ist aber aus ihrer Darstellung nicht nachvollziehbar.
Wie wichtig gerade hinsichtlich der Bodenfrage die Interaktion zwischen Staat und Bauern war, zeigt Gaudin – wenngleich aus einer anderen Perspektive – im letzten Kapitel ihres Buches. Anhand einer Fülle von Gerichtsakten analysiert sie, wie sich Bauern immer mehr des Begriffs des Privateigentums bedienten, wenn es darum ging, Ansprüche auf Boden zu begründen. Besonders das Argument, die seit 1861 selbst oder von Vorfahren geleisteten Ablösezahlungen zögen das Recht auf entsprechenden Bodenbesitz nach sich, findet sich immer wieder. Diese Begründung tauchte, wie Litzinger in ihrer Arbeit zeigt, auch in den Argumentationen der Juristen auf, wurde aber von den Beamten im Sinne einer protektionistischen, auf die Obschtschina fixierten Politik meist ignoriert. Auf der anderen Seite erfüllten die periodischen Bodenumverteilungen der Obschtschina nach Gaudin gerade in Zeiten des sozialen Wandels eine wesentliche ausgleichende Funktion: Jene Familien, die im Laufe der Zeit anwuchsen, konnten auf entsprechende Zuteilungen bei der nächsten Umverteilung rechnen.
Die Abgabe von Boden im Prozess der Umverteilung gleicht aus dieser Perspektive der Einzahlung einer Versicherungssumme für den Fall eines Anwachsens des eigenen Bedarfs. Als durch die Gesetze von 1906 und 1910 das Privateigentum an Boden zur Norm wurde, setzte man diese alten Ausgleichsmechanismen außer Kraft, ohne eine neue, stabilere Lage herzustellen. Während die Bauern die Bodenrechte mit geleisteten Ablösezahlungen verbanden, wurde das dehnbare Kriterium der "tatsächlichen Nutzung" zur Grundlage der Verteilung gemacht. Das plurale Rechtssystem ließ zu, auf der Grundlage des Gewohnheitsrechts abgelehnte Ansprüche auf der Grundlage des "Gesetzes" ein weiteres Mal zu verhandeln und solche, die aufgrund von Verfahrensfehlern verloren worden waren, aufs Neue vorzubringen. Dies hatte zur Folge, dass der gleiche Fall mehrfach sämtliche Instanzen vom Gemeindegericht bis zum Senat durchlaufen konnte und die Streitfragen lange offen blieben. Anstatt in Eigentumsfragen größere Sicherheit zu bringen, bedeuteten die Reformen für Viele eine größere Unsicherheit. Der Staat, so Gaudins Schluss, schaffte es in der Tat, bis ins Dorf zu gelangen, trug dort aber in vieler Hinsicht zu den Problemen bei, die er lösen wollte.
Alle drei besprochenen Bücher tragen Neues zu unserer Kenntnis von Russland im späten 19. und 20. Jahrhundert bei; Schedewie und Gaudin können aufgrund ihrer umfassenden Literaturschau zudem geradezu als Einführungen gelesen werden. Während Litzinger innerhalb des juristischen Diskurses verharrt, analysieren die Arbeiten von Gaudin und Schedewie gerade die Wechselwirkungen von normativen Vorgaben und ihrer kreativen Aneignung durch die Dorfbevölkerung. Schedewie zeigt, wie eine beträchtliche Anzahl von Bauern in neue, moderne Rollen hineinwuchs. Die gewalttätigen Auseinandersetzungen besonders des Jahres 1905 begreift sie vor diesem Hintergrund als Rückfall in vormoderne Kommunikationsweisen, der besonders dort stattfand, wo die Semstwa nicht verwurzelt waren. Gaudins Argumentation ist in Bezug auf die negativen Fälle elaborierter. Der Rückfall in vormoderne Formen des sozialen Ausgleichs, den sie besonders am Beispiel der Umverteilung des Bodens darlegt, erscheint nicht mehr als Überbleibsel alter Rückständigkeit, sondern als Reaktion auf eine Staats- und Rechtsordnung, die diesen Ausgleich nicht zu leisten im Stande war. Über diese These lohnt es, nachzudenken.