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Titel
Ehrlos für immer?. Die Rehabilitierung der Deserteure der Wehrmacht. Ein Vergleich von Deutschland und Österreich unter Berücksichtigung von Luxemburg


Autor(en)
Metzler, Hannes
Erschienen
Anzahl Seiten
240 S.
Preis
€ 19,90
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Albrecht Kirschner, Marburg

Die Opfer der NS-Militärjustiz, insbesondere die Deserteure aus der Wehrmacht waren lange eine der ignorierten Opfergruppen des NS-Regimes. Dass diese Gruppe inzwischen einer interessierten Öffentlichkeit bekannt ist, verdanken wir den unermüdlichen Kämpfen der Opfer, den Aktivitäten lokaler Initiativen sowie den inzwischen zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen.

Hannes Metzler, der Autor des zu besprechenden Buches, gehört zu den frühen Aktivisten Österreichs, die die Rehabilitation der österreichischen Wehrmachtsdeserteure betrieben. In der Vorbemerkung stellt er klar, dass er als Aktivist tief in die dargestellten Prozesse und Entscheidung involviert war und ist (S. 18). Im Bewusstsein, dass diese personelle Identität des Aktivisten und Analytikers zu Verzerrungen führen kann, achtete Metzler besonders auf die Nachvollziehbarkeit der Argumentationen und Transparenz der Quellen (S. 18). Diese bewahrt den Autor sowohl vor dem Verfassen eines reißerischen Enthüllungsbuchs als auch vor dem Abdriften in eine politisch-autobiographische Skizze. Vielmehr legte er eine erfahrungsgesättigte und nüchterne aber parteiliche Analyse vor.

Ziel Metzlers ist es, diejenigen Prozesse aufzuzeigen, die zur Rehabilitation der Opfer der NS-Militärjustiz führten. Die Entwicklungen in Österreich nehmen den größten Umfang ein (S. 60-168), während die Darlegungen zu Deutschland deutlich knapper ausfallen (S. 30-59). Auch bezüglich der Dichte der Darstellung ist spürbar, dass ein Insider der österreichischen Entwicklung schreibt. Obwohl Metzler bewusst ist, dass die Friedensbewegung der 1980er-Jahre in Deutschland erheblichen Anteil an den beginnenden Auseinandersetzungen um die Rehabilitierung der Deserteure hatte (S. 195) 1, wird dies nicht weiter dargestellt. Für den Lauf der weiteren Entwicklung ist die Betonung der Rolle der evangelischen Kirche(n) in Deutschland in den 1990er-Jahren (z.B. S. 38f.) sowie der Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz und deren Vorsitzenden Ludwig Baumann (S. 31ff. und öfter) richtig und wichtig. Bedauerlich ist aber wieder, dass Metzler wichtige literarische Werke zum Thema auf österreichische Autoren beschränkt (S. 62, Anm. 170) und so bedeutende Werke wie beispielsweise „Die Kirschen der Freiheit“ von Alfred Andersch unerwähnt lässt. Vor dem Hintergrund der durch den Untertitel geweckten Erwartungen irritieren diese Beschränkungen. Da die österreichischen Diskussionen schon früh Berührungspunkte zur deutschen Entwicklung aufwiesen (z.B. S. 64-66), und vor dem Hintergrund der Feststellung, dass nur ein genauerer Blick auf die deutschen Entwicklungen die österreichischen Eigenheiten hervortreten lassen (S. 195), wäre es wünschenswert gewesen, im Untertitel nur auf Österreich zu verweisen. Von provinzieller, nationaler oder gar nationalistischer Beschränktheit ist Metzler ohnehin weit entfernt.

Banal scheint es, darauf zu verweisen, dass die Armee des NS-Regimes „Wehrmacht“ hieß. Nicht selten wird in österreichischen Texten von der „Deutschen Wehrmacht“ geschrieben. Damit soll wohl betont werden, dass es sich um eine Okkupationsarmee handelte. Dass die Mehrheit der damaligen Wehrpflichtigen aus Österreich genauso gedankenlos, pflichtbewusst oder begeistert in dieser Armee diente, wie ihre „altreichsdeutschen“ Kameraden, geht dabei oft unter. Von einem Standpunkt aus, der Österreich als erstes Opfer der nationalsozialistischen Expansionspolitik begreift, wäre Desertion aber eher ehrenwert, als die Ableistung der Wehrpflicht. Jedoch war für viele österreichische Veteranen die Teilnahme am Zweiten Weltkrieg sogar traditionswürdig: In Österreich sammelten sie sich im Österreichischen Kameradschaftsbund (ÖKB). Dieser behauptete lange Zeit „fast ausschließlich das Deutungsmonopol über die Wehrmacht“ (S. 61) und hatte damit großen gesellschaftlichen Einfluss. Die entsprechenden militaristisch-traditionalistischen Positionen, auch in der Österreichischen Offiziersgesellschaft vertreten, machten aus Deserteuren „Feiglinge“, „Kameradenschweine“ oder „Verräter“ (S. 69). Derartige Beleidigungen sind aus vielen Diskussionen in Deutschland bekannt. In Österreich aber wurden sie in einem Land vorgebracht, das sich als erstes Opfer der nationalsozialistischen Expansionspolitik versteht!

Als der damalige ÖKB-Präsident Otto Keimel 2002 seine Position änderte, Gerechtigkeit und Großzügigkeit einforderte und meinte, dass es falsch wäre „in der damaligen Gesetzeslage [sic!] zu verharren“ (S. 75), dürfte dies auch im ÖKB für Überraschung gesorgt haben. Zugleich bekannte Keimel sich als „Deserteur der letzten Stunde“ (S. 75). Abgesehen davon, dass der ÖKB damit an Glaubwürdigkeit verlor, zeigt dies, wie stark Desertion aus der Wehrmacht in Österreich tabuisiert worden war. Der Durchbruch zur Rehabilitierung war dies trotzdem nicht. Vielmehr entdeckte die inzwischen regierende ÖVP-FPÖ-Koalition die Befreiungsamnestie von 1946, mit der das Problem angeblich schon kurz nach Kriegsende erledigt worden war (S. 81ff., insbes. 82). Auf der anderen Seite gründete sich im Oktober 2002 das Personenkomitee „Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz“ mit dem ehemaligen Deserteur Richard Wadani als Sprecher (S. 77f., 85f. und 96ff.). Im Juni 2003 wurde eine Untersuchung zu den Opfern der NS-Militärjustiz in Österreich vorgelegt (S. 80).2 Das alles führte zu einer Paralysierung der beiden Seiten, in die erst die klare Position des Bundespräsidenten Heinz Fischer (u.a. S. 103ff. und 196f.) sowie die als politisches Eigentor der Rehabilitierungsgegner wirkende Äußerungen des BZÖ-Mitglieds Siegfried Kampl im Bundesrat im April 2004 (S. 127ff.) Bewegung brachte. Am 7. Juli 2005 schließlich wurde das Anerkennungsgesetz verabschiedet. Österreichische Deserteure der Wehrmacht gelten seither als rehabilitiert (S. 159f.).
Auch wenn diese Beschlussfassung nicht in wünschenswerter Klarheit erfolgte (S. 150ff.), ja die Wehrmachtsdeserteure nicht einmal benannt wurden (z.B. S. 168), und diese mit anderen vergangenheitspolitischen Beschlussfassungen gekoppelt wurde (u.a. S. 147ff. und 168), war nach sechs Jahren Diskussion die Rehabilitation erreicht worden.

Ein längerer Exkurs zur entsprechenden Geschichte Luxemburgs (S. 169-194) ist insofern sinnvoll, als das nationalsozialistische Deutschland Luxemburg seinerzeit germanisieren und dem „Großdeutschen Reich“ einverleiben wollte. 1942 wurde dort die Wehrpflicht zur Wehrmacht eingeführt (S. 179). Etwas mehr als 27 Prozent der Zwangsrekrutierten desertierten bis Kriegsende.3 Schon dieser hohe Anteil belegt eine von Österreich deutlich abweichende Entwicklung, eine Differenz, die sich in der Verarbeitung der Nachkriegszeit fortsetzte: Wenn in Luxemburg von „Verrätern“ gesprochen wird, sind Kollaborateure und Kriegsverbrecher gemeint, nicht diejenigen, die sich der Wehrmacht entzogen (S. 194). Trotzdem verfällt Metzler nicht in eine unkritische Verklärung der luxemburgischen Gesellschaft, sondern verweist auf Kollaboration und Beteiligung von Zwangsrekrutierten am Holocaust (S. 189ff.).

Nach den Ausführungen zur Rehabilitation der Deserteure in Deutschland, der detailgenauen, spannenden und sehr guten Darstellung zur entsprechenden Entwicklung in Österreich und dem Exkurs auf die luxemburgische Situation erscheinen die vier Druckseiten der vergleichende Schlussfolgerungen (S. 195-198) eher knapp. In der Tat hat Hannes Metzler so viele Aspekte angesprochen, dass eine ausführlichere vergleichende Zusammenfassung vor dem Hintergrund der häufigen, im laufenden Text eingebauten Vergleichsverweise wünschenswert gewesen wäre. Dies schmälert den Wert des Buches aber nur für jene, die sich mit Vorwort und Schluss begnügen.

Hannes Metzler ist es gelungen, eine fundierte, klar strukturierte, flüssig geschriebene und einen inhaltlichen Standpunkt beziehende Untersuchung vorzulegen. Gerade dass der Standpunkt Metzlers spürbar bleibt, macht die größte Stärke des Buches aus: In keinem Fall weicht er unangenehmen Zuständen oder Prozessen aus, versucht auch peinlich oder lächerlich wirkende Vorgänge nicht zu beschönigen oder Verantwortungen abzuwälzen. Ich kann mich daher dem Wunsch Ludwig Baumanns uneingeschränkt anschließen: Dieses Buch braucht „sehr viele Leserinnen und Leser“ (S. 11).

Anmerkungen:
1 Vgl. z.B. Wette, Wolfram, Deserteure der Wehrmacht rehabilitiert, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, (2004), Heft 6, S. 505-527, hier S. 507. Die Publikationen zur Entwicklung in Deutschland sind weit weniger dicht und detailgenau als Metzlers zur österreichischen Entwicklung.
2 Vgl. Manoschek, Walter (Hrsg.), Opfer der Militärjustiz, Wien 2003. Rezension von Wolfgang Form, in: H-Soz-u-Kult, 16.11.2004, <http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2004-4-114>. Metzler gehörte dieser ForscherInnengruppe selbst an.
3 Vgl. Haase, Norbert, Von „Ons Jongen“, Malgré-nous“ und anderen, in: Haase, Norbert; Paul, Gerhard (Hrsg.), Die anderen Soldaten. Frankfurt am Main 1995, S. 157-173, hier S. 168. Metzler schreibt von 37 Prozent (S. 177). Ob dies ein Tippfehler ist, oder ob sich auf unterschiedliche Quantifizierungen berufen wird, ist nicht nachvollziehbar.

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