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Titel
Caracalla. Die Militärautokratie des Severus Antoninus


Autor(en)
Berghammer, Gregor
Erschienen
Gutenberg 2022: Computus
Anzahl Seiten
851 S.
Preis
€ 109,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Markus Handy, Institut für Alte Geschichte und Altertumskunde, Karl-Franzens-Universität Graz

Bei dem zu rezensierenden Band Caracalla. Die Militärautokratie des Kaisers Severus Antoninus handelt es sich um die 2022 publizierte Fassung von Gregor Berghammers Dissertation. Der Hauptteil der Arbeit besteht aus insgesamt zehn Kapitel, die im Folgenden vorgestellt werden sollen. Berghammers Überlegungen setzen mit einem Studium der einschlägigen Quellen im ersten Kapitel („Die wichtigsten historiographischen Quellen“, S. 15–46) ein. Cassius Dio, unser prominentester Gewährsmann zur Herrschaft Caracallas, wird eingehend auf dessen Quellenwert untersucht, Herodian und die lateinische Literatur vergleichsweise knapp behandelt.

Kapitel zwei widmet sich der Kindheit und der Jugend des Kaisers („Caracallas Lehrjahre“, S. 47–71). Behandlung finden hierbei auch die Ereignisse des Jahres 193 n.Chr., die Kämpfe um die Kaiserherrschaft und die Feldzüge des Septimius Severus gegen die Parther.

Das dritte Kapitel („Antoninus und Geta“, S. 73–128) widmet sich der expeditio Britannica und der Thronübernahme Caracallas. Berghammer postuliert in Anbetracht des Machtkampfes zwischen Caracalla und Geta die Existenz von zwei um Einfluss strebenden Fraktionen am Hofe – ein Gedanke, der durchaus seinen Reiz hat. Durchaus überzeugend fällt auch Berghammers Rekonstruktion der Anlässe und der Kampfhandlungen im Rahmen der expeditio Britannica aus. Die Unternehmungen führten die Truppen nach Schottland und brachten sie in Gebiete, die schon in früherer Zeit von römischen Soldaten aufgesucht worden waren. Caracalla nahm an diesem Feldzug teil und betonte damit seine virtus imperatoria, um sich damit von seinem Bruder abzuheben. Dass dagegen Getas Herrschaftsanspruch vor allem auf dessen genetisch bedingter Porträtähnlichkeit mit dem Vater Septimius Severus beruhte, wie uns Berghammer glaubhaft machen will, vermag kaum zu überzeugen. Hier entbehren Berghammers Standpunkte einer sicheren Grundlage.

Kapitel vier („Urbi et Orbi: Caracalla in Rom und den Provinzen“, S. 129–182) gilt unter anderem der Freizeitbeschäftigung des Herrschers. Glaubt man der antiken Überlieferung, dann trafen Gladiatorenkämpfe, Tierhetzen und Wagenrennen den Geschmack des Kaisers. Glaubhaft beweist Berghammer Caracallas Popularität in der Hauptstadt, wo es kaum Protestaktionen während dessen Prinzipat gab.

Im fünften Abschnitt („Aspekte der kaiserlichen Selbstdarstellung Caracallas“, S. 183–264) wird Caracallas imitatio Alexandri erörtert. Dass der Kaiser dem Makedonenkönig in vielen Bereichen nacheifern wollte, ist allseits bekannt. Neu ist hingegen Berghammers Annahme, dass Bezeichnungen wie etwa Alexander novus in zeitgenössischen Dokumenten erwähnt worden seien. Anreden dieser Art sind nach Auffassung des Rezensenten einem Caracalla durchaus zuzutrauen gewesen. Leider fehlt diesem kühnen Gedanken jede Beweiskraft.

Es folgt ein Kapitel zu Caracallas richterlichen Tätigkeiten, zu dessen Erlässen und Reskripten („Iustitia et Indulgentia“, S. 265–318). Diskutiert wird der berühmteste Erlass dieses Herrschers, die sogenannte Constitutio Antoniniana, mit der einem großen Teil der Reichsbevölkerung das römische Bürgerrecht verliehen wurde. Berghammer diskutiert hier die verschiedenen Gelehrtenmeinungen in den Fußnoten, erbringt allerdings kaum neue diskussionswürdige Standpunkte.

Thema des siebenten Kapitels sind die kaiserlichen Finanzen („Der nervus rerum“, S. 319–372). Entgegen der bislang vorherrschenden Meinung, wonach Caracalla das Entlassungsgeld der Soldaten erhöht hat, postuliert Berghammer die Ausgabe eines Geldgeschenkes nach dem an der alexandrinischen Bevölkerung verübten Massenmord. Die Deutung als Donativ hat durchaus seine Gründe, für einen Zusammenhang mit den Ereignissen in Alexandria fehlen uns allerdings stichhaltige Belege. Darüber hinaus bespricht Berghammer die von Severus und Caracalla vorgenommenen Solderhöhungen, die freilich unbedingt vor dem Hintergrund einer allgemeinen Münzverschlechterung im Römischen Reich zu betrachten wären.

Im achten Abschnitt diskutiert Berghammer die Beziehungen des Kaisers zum Senat anhand von ausgewählten Beispielen („Der Genius des Senats“, S. 373–475). Da ist zum einen die Rede von Delinquenten, Delatoren und Freunden aus dem Senatorenstand, aber auch von ritterlichen Aufsteigern. Hier beweist Berghammer zwar eine umfangreiche Kenntnis des epigraphischen Materials, seine Schlussfolgerungen kann man in einzelnen Fällen jedoch auch anders sehen.

Im neunten Kapitel werden Fragen zu Caracallas Selbstverständnis als Soldat und Feldherr aufgeworfen („Die militis et imperatoris officia“, S. 477–687). Einen breiten Raum nimmt dabei die Rekonstruktion von Caracallas expeditio Germanica im Jahre 213 n.Chr. ein. Dabei wird zurecht auf die Nennung der Alamannen verwiesen, gegen die sich die römischen Kriegsanstrengungen gerichtet haben. Caracallas Feldzug beweist die Unruhe, die der germanische Siedlungsraum infolge innergermanischer Wanderungen erlebt hat. Ferner werden die Maßnahmen des Prinzeps an der mittleren und unteren Donau und dessen Partherkrieg besprochen. Berghammer zeichnet dabei das Bild eines militärisch versierten Heerführers. Überlegungen zu Caracallas Ende und dessen Apotheose runden den Hauptteil der Monographie im zehnten Kapitel ab („Caracallas Tod und Apotheose“, S. 689–708).

Im Schlussteil („Schluss“, S. 709–723) hält Berghammer folgenden Satz fest: „Eine neue Epoche leitete Caracalla nicht ein.“ (S. 720). Mit dieser das Buch gut zusammenfassenden Bewertung wird die Geschichte dieses Kaisers nicht neu geschrieben. Daran ändert auch Berghammers insgesamt übersichtlich und gut gegliedertes Buch nichts. Damit hätte es in weiterer Folge der vielen belehrend anmutenden Bemerkungen nicht gebraucht, denen sich Berghammer gerade in den Fußnoten hingegeben hat. Natürlich sprechen die Einarbeitung und Besprechung vieler Abhandlungen für die Fachkompetenz des Autors. Dennoch sollten Meinungen, die von den eigenen Standpunkten abweichen, nicht abschätzig beurteilt werden. So finden sich hinreichend Formulierungen wie „absurd“ (S. 120, Anm. 211; S. 304, Anm. 176), „falsch“ (S. 193, Anm. 55; S. 342, Anm. 100, S. 690, Anm. 5), „verfehlt“ (S. 262, Anm. 406), „überflüssig“ (S. 570, Anm. 389), „völlig falsch“ (S. 458, Anm. 337) oder „widersinnig“ (S. 388, Anm. 88). Berghammers Wortwahl übersteigt also nach Auffassung des Rezensenten zuweilen das Maß der Höflichkeit: Sätze wie „Es ist mir auch völlig unerklärlich, wie man auf diesen Gedanken kommen kann.“ (S. 351, Anm. 127) und flapsige Bemerkungen wie „Das ist so falsch“ (S. 64) und „Das ist falsch“ (S. 358, Anm. 157) bestätigen diesen Eindruck. Abgesehen davon, dass vieles, was in diesem Buch postuliert wird, auch anders gesehen werden kann und dementsprechend keine unwiderlegbaren Tatsachen darstellt, muss sich die Frage nach der Betreuung dieser Arbeit und dem für die Veröffentlichung zuständigen Lektorat stellen, durch die wahrscheinlich auch folgende Bemerkungen nicht so stehengeblieben wären: Berghammer spricht nämlich an einer Stelle von einer „ungehobelten Bauernmeute“, mit der Septimius Severus Rom „vollgestopft“ hätte (S. 55). An anderer Stelle wird Plautilla als „ungeliebtes Eheweib“ bezeichnet (S. 71), und wiederum an anderer Stelle verweist Berghammer auf ein bekanntes Klischee, demzufolge „germanische Weiber“ den freiwilligen Tod der Kriegsgefangenschaft vorgezogen hätten (S. 516). Erwähnungen dieser Art, noch dazu ohne Anführungszeichen, sind unangebracht. Die verschiedenen fachlichen Denkanstöße, die die Lektüre von Berghammers Buch durchaus hervorruft, bleiben davon aber unberührt.

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