Bereits seit Beginn der 1950er-Jahre wurde sowohl in politischen als auch vor allem journalistischen Kreisen über die personelle Zusammensetzung des Bundesnachrichtendienstes (BND) und seines Vorgängers, der so genannten Organisation Gehlen, spekuliert. Zwar beschränkten sich diese Mutmaßungen nicht auf den BND, stand doch die Bundesverwaltung insgesamt unter verschärfter Beobachtung. Doch aufgrund der Bedeutung des Bundesnachrichtendienstes für die innere und äußere Sicherheit der Bundesrepublik war dieses Thema gerade im Falle dieses Nachrichtendienstes besonders brisant. Insbesondere die Fragen nach NS-Belastungen des BND-Personals wollten nicht verstummen. Anfragen etwa seitens des Kanzleramtes wurden vonseiten des BND dennoch fortwährend mit der Begründung zurückgewiesen, dass sich das eigene Personal ausschließlich aus Mitarbeitern zusammensetze, die „auf der politischen Linie der demokratischen Parteien seien“ (Nowack, S. 25, Anm. 1). Auf Personen aus radikalen politischen Vereinigungen würde bei der Rekrutierung von V-Männern und Agenten in der Regel verzichtet werden. Ausnahmen müssten allerdings in Bereichen der Gegenspionage in Kauf genommen werden, „ebenso wie man in Russland nur mit Russen, in Polen nur mit Polen aufklären kann“ (Nowack, S. 25, Anm. 1).
Die beiden hier zu besprechenden Studien haben sich zum Ziel gesetzt, die personelle Zusammensetzung des Nachrichtendienstes sowie seinen Umgang mit NS-Belastungen unter dem eigenen Personal näher zu beleuchten. Entstanden im Rahmen der „Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945–1968“ erhielten die Autoren dafür exklusiven Zugang zu BND-internem Aktenmaterial. Aus diesem Grunde hebt die Kommission hervor, ihre Auseinandersetzung mit personellen NS-Kontinuitäten im Bundesnachrichtendienst sei erstmals auf Grundlage „aller relevanten Akten“ (Nowack, S. 15) erfolgt. Im Zuge dessen sind seit 2016 bislang insgesamt sieben Bände erschienen, die durch ihre thematische Vielseitigkeit und umfassende Quellengrundlage auch weit über BND-Bestände hinaus hervorstechen.
Den Auftakt dieser Buchreihe zur Nachkriegsgeschichte des Bundesnachrichtendienstes stellt die Studie zum „Sozialprofil des Bundesnachrichtendienstes – von den Anfängen bis 1968“ von Christoph Rass dar. Sein Ziel ist es, eine „Topographie des Sozialen“ (S. 15) des BND abzubilden. Rass hält sich dabei nur in den wenigsten Fällen mit biographischen Einzelheiten oder Fallbeispielen auf. Vielmehr arbeitet er fast nur quantifizierend, wertet sein Material sozialwissenschaftlich und hier mitunter bis ins kleinste Detail aus. Doch genau diese Detailliertheit macht den Reiz des Buches aus, gelingt dem Autor auf diesem Wege doch etwas Bemerkenswertes: Eine sehr ausführliche Beantwortung der Frage, welche Personaleinstellungen innerhalb der ersten beiden Jahrzehnte in den BND erfolgten und wie sich das Personalprofil nicht nur durch Einstellungen, sondern auch aufgrund von Austritten wandelte.
In methodischer Hinsicht ist sein Zugang freilich nicht neu. Eine Vielzahl der bislang veröffentlichten Studien zur Geschichte von Institutionen nach dem Zweiten Weltkrieg, wie etwa zum Bundesjustizministerium, zum Bundesamt für Verfassungsschutz oder zum Bundeskriminalamt, setzen sich gleichfalls mit der Struktur des Personals, mit Einstellungsvorgängen und personalpolitischen Zäsuren auseinander.1 Aspekte wie Altersstruktur, Generationenwechsel, Geschlechterverteilung, Mitgliedschaften in der NSDAP oder NS-Organisationen oder Zugehörigkeiten zu staatlichen Institutionen im „Dritten Reich“ spielen jeweils eine wichtige Rolle. Eine derartig eingehende Betrachtung personeller Strukturen zu unterschiedlichen Zeiten und unter unterschiedlichen Aspekten mit dem Schwerpunkt auf statistischen Untersuchungen, wie Rass sie in dieser Studie vornimmt, sticht in ihrer Detailliertheit und Schwerpunktsetzung allerdings aus der bisherigen Forschungslandschaft heraus. Zwar reichen Statistiken allein nicht aus, um eine Organisationsgeschichte nachzuvollziehen. Doch eine Analyse darüber hinaus ist mit Blick auf den BND in diesem Fall nicht notwendig, da die übrigen Bände der BND-Kommission aufbauend auf Rass’ Ergebnissen weitergehende Fragestellungen verfolgen können. Daher versteht sich der Band auch primär als ein „zentraler Anhaltspunkt für die Auseinandersetzung mit der beunruhigenden Frage, was [die personelle Zusammensetzung, I.S.] für die Arbeit des Geheimdienstes der zweiten deutschen Republik bedeutete“ (S. 11).
Diese Frage ist angesichts der hier vorgelegten Untersuchungsergebnisse durchaus berechtigt. Die Angaben basieren auf einer Zufallsstichprobe im Umfang von 3.650 von insgesamt 11.567 hauptamtlichen BND-Mitarbeitern aller Hierarchien, deren Lebensläufe anhand personenbezogener Daten ermittelt und ausgewertet wurden. Auf diese Weise gelingt es, die personellen Dynamiken greifbar zu machen, die vor allem in den 1950er-Jahren auftraten und die sich sowohl durch hohe Fluktuationen als auch umfangreiche Expansionsprozesse verstärkten. Dabei kommt Rass zu ähnlichen Beobachtungen wie andere Kommissionen, etwa zum Bundeswirtschafts- oder Bundesinnenministerium2: Das BND-Personal der 1950er-und 1960er-Jahre wurde im Wesentlichen durch die vor 1929 Geborenen dominiert, also von Personen, die die Zeit des Nationalsozialismus zum einen als Kinder und Jugendliche erfahren hatten und hier sozialisiert worden waren. Zum anderen befanden sich vor allem unter den älteren Jahrgangskohorten viele, die zuvor in staatlichen oder politischen Institutionen tätig gewesen waren und somit nicht nur das NS-Regime gestützt, sondern sich mitunter auch an Verbrechen beteiligt hatten.
Eine derartige Beschäftigung im Staatsdienst etwa durch Tätigkeiten im Verwaltungs-, Sicherheits- oder Militärapparat, stellt eine von zwei biographischen Markern dar, derer sich Rass bedient, um den schwer fassbaren Komplex der NS-Belastung zu präzisieren und für seine Untersuchungen handhabbar zu machen. Er geht dabei von der Grundannahme aus, dass eine Belastung auf zwei Ebenen konstatiert werden kann: Auf der Handlungsebene, die auch das Agieren im beruflichen oder militärischen Bereich umfasst, und auf der formellen Ebene wie etwa durch Mitgliedschaft in der NSDAP oder in NS-Organisationen. Er kommt dabei nicht nur zu dem Ergebnis, dass bereits seit einem frühen Zeitpunkt ein großer Teil des „Org.“- bzw. BND-Personals aus ehemaligen Mitgliedern der NSDAP oder anderen NS-Organisationen bestand – in der Gründungszeit etwa ein Drittel. Bemerkenswert ist vor allem die große Zahl der Täuschungen. So konnte Rass anhand seiner Stichprobe nachweisen, dass mehr als die Hälfte der ehemaligen Angehörigen von Partei und Parteiorganisationen bezüglich ihrer Mitgliedschaften Falschangaben in ihren Personalunterlagen gemacht hatten. Dies ist ein vergleichsweise hoher Wert. Diese Falschangaben wirkten sich jedoch im Nachhinein offenkundig karrierefördernd aus, denn während die „Offenleger“ vielfach im Zuge eines öffentlichen und politischen Einstellungswandels in den 1960er-Jahren aus dem BND ausschieden, verblieben die „Verschweiger“ zumeist länger im Dienst.
Darüber hinaus waren 40 Prozent der stichprobenartig beleuchteten BND-Mitarbeiter im nationalsozialistischen Staatsapparat tätig gewesen, die Mehrzahl in Institutionen mit „höhere[r] Relevanz“ (S. 168), wie etwa im Polizei- und Sicherheitsapparat, militärischen und paramilitärischen Formationen oder der Reichsverwaltung. Eine Ausdifferenzierung der großen Anzahl ehemaliger Wehrmachtssoldaten bringt zudem zum Vorschein, dass sich vor allem das Gründungspersonal aus zwei Kerngruppen zusammensetzte: Aus Angehörigen der obersten Kommandobehörden der Wehrmacht (vor allem aus Gehlens ehemaliger Abteilung „Fremde Heere Ost“ des Oberkommandos des Heeres) und aus Angehörigen des im Oberkommando der Wehrmacht angesiedelten Militärgeheimdienstes Abwehr. Zudem konstatiert Rass für Personengruppen, die aus militärischen Führungsstäben oder Dienststellen mit besonderer geheimdienstlicher Expertise kamen, einen stabilen und langanhaltenden Karriereverlauf im BND und somit auch eine besondere Prägekraft.
Wie auch in anderen Institutionen wurden im BND konkrete Handlungen gerade in bestimmten Organisationen oder Dienststellen des nationalsozialistischen Systems „nicht bzw. nur ausnahmsweise und meist ungeprüft dokumentiert“ (S. 247). Erst in den 1960er-Jahren wurden Verfahren eingeleitet, um derartige Sachverhalte zu untersuchen. Ein Auslöser dafür war der Verratsfall des BND-Referatsleiters Heinz Felfe im Jahr 1961, der in der Folgezeit zu einem personalpolitischen Wandel führte. Im Zuge dessen wurde eine Prüfkommission eingesetzt und personelle Prüfverfahren eingeleitet. Insgesamt sind dabei 157 ausschließlich männliche hauptamtliche BND-Mitarbeiter, der so genannte besondere Personenkreis, hinsichtlich ihrer nationalsozialistischen Vergangenheit überprüft worden.
Diese Prüfverfahren stellen den Ausgangspunkt von Sabrina Nowacks Untersuchung „Sicherheitsrisiko NS-Belastung – Personalüberprüfungen im Bundesnachrichtendienst in den 1960er Jahren“ dar. Nowacks Arbeit erschien im Jahre 2016 nicht nur als vierter Band der Kommissions-Reihe, sondern war im gleichen Jahr auch als Dissertation bei Wolfgang Krieger an der Philipps-Universität Marburg angenommen worden. Nowack analysiert darin die Entstehung, den Verlauf, die Resultate und die Folgen der BND-internen Personalüberprüfungen. Ihr Ansatz ist in erster Linie ein sicherheitspolitischer, da die NS-Vergangenheiten einzelner Beamter und Angestellter sowohl intern als auch extern als Sicherheitsrisiko galten.
Was allerdings konkret als ein solches Sicherheitsrisiko verstanden wurde, unterlag unterschiedlichsten Ansichten und Deutungen. Fragen nach der politischen Zuverlässigkeit von NS-belastetem Personal in einem nun demokratischen Staatswesen wurden ebenso laut wie nach der konkreten Arbeitsweise des Nachrichtendienstes. Die Organisation selbst fürchtete jedoch in erster Linie um die Erpressbarkeit seines Personals, wie Nowack deutlich hervorhebt. Konkrete Handlungen wurden daraus allerdings erst sehr spät abgeleitet. 1958 kam es zu ersten umfassenderen Personalüberprüfungen und erst 1963 wurden konkrete Maßnahmen getroffen. So erfolgte in diesem Jahr die Einrichtung der „Organisationseinheit 85“, die fortan umfassende Personalüberprüfungen vornehmen, daraus Handlungsempfehlungen entwickeln und zu einem Wandel des personalpolitischen Umgangs mit NS-Vergangenheiten führen sollte.
Nach Nowack diente die Arbeit der „85“ in erster Linie dazu, eine „Trennung von für den BND nicht ‚tragbarem‘ Personal“ (S. 167) vorzubereiten. Die Organisationseinheit stellte allerdings nur eines von insgesamt drei Instanzen dar, die in den 1960er-Jahren an den personalpolitischen Überprüfungsprozessen beteiligt waren. Der „85“ kamen keine exekutiven Funktionen zu. Diese wurden vielmehr von einer eigens eingesetzten und in der BND-Personalabteilung angesiedelten Kommission wahrgenommen, die in regelmäßigen Sitzungen alle von der „85“ ermittelten Fälle besprach und konkrete Vorschläge zum weiteren Vorgehen ausarbeitete. Die dritte und letzte Instanz stellte der BND-Präsident Reinhard Gehlen selbst dar, der sich nach jeder Sitzung die Beschlussentwürfe vorlegen ließ und sich die Möglichkeit eines Vetos vorbehielt.
Dieses dreistufige Verfahren beschreibt Nowack in ihrer 420 Seiten starken Studie mit großer Detailgenauigkeit und Quellennähe. Mithilfe historischer Kontextualisierungen und zahlreichen biographischen Einzelbeispielen gelingt es ihr, das gesamte Prüfverfahren der 1960er-Jahre in seiner Komplexität und Brisanz, aber auch mit seinen Schwachpunkten bis ins Kleinste zu skizzieren. Dabei wird deutlich, dass im BND ein eher formelles Verständnis von NS-Belastung handlungsleitend war. Entsprechend wurde in den Jahren 1963 und 1964 der „besondere Personenkreis“ ausschließlich über Zugehörigkeiten und Funktionen in bestimmten Organisationen definiert, wie etwa in der NSDAP und ihren Gliederungen oder im NS-Sicherheitsapparat. Daher befanden sich unter den insgesamt 157 BND-Mitarbeitern des „besonderen Personenkreises“ 57 ehemalige Mitglieder der Waffen-SS, 44 ehemalige Angehörige des Sicherheitsdiensts der SS (SD) und 54 hauptamtliche Gestapo-Mitarbeiter. Zudem waren von diesen 157 Personen 28 ehemalige Mitglieder der SA und rund zwei Drittel der Allgemeinen SS.
Auch die Schlüsselrolle des BND-Chefs Reinhard Gehlen selbst, vor allem seine personalpolitische Einflussnahme in alle Prüfgremien hinein, wird eindrucksvoll herausgearbeitet. So bestand der „besondere Personenkreis“ nicht nur aus Personen, die den formellen Belastungskriterien entsprachen. Er bestand auch aus Mitarbeitern, die laut Nowack aufgrund von „sogenannte[n] Sicherheitsgründe[n], mangelhafte[n] Leistungen und personalrechtliche[n] Gründe[n]“ (S. 175–177) ausgewählt und mitunter sogar vom BND-Chef selbst benannt wurden. Darüber hinaus schloss das Prüfverfahren nur die hauptamtlichen Mitarbeiter des Geheimdienstes ein, die große Masse des anderweitig in der Organisation beschäftigten Personals blieb außen vor.
Sowohl Rass als auch Nowack konstatieren für den „besonderen Personenkreis“ ein ungebrochenes Wachstum bis in die 1960er-Jahre hinein, das erst durch den Fall Felfe ein jähes Ende fand. Doch auch nach den durchgeführten Personalprüfungen durch die „Diensteinheit 85“ schied bis zum Ende des Untersuchungszeitraumes der beiden BND-Studien im Jahr 1968 nur etwa die Hälfte des „besonderen Personenkreises“ aus dem Dienst aus. Der Rest konnte, da zumeist Verdachtsmomente nicht eindeutig geklärt werden konnten, ihre Karrieren mitunter noch bis in die 1980er-Jahre hinein fortsetzen. Während ein Teil von ihnen nicht mehr als „bedenkenlos einsetzbar[...]“ (S. 306) galt und nur gebunden an bestimmte Aufgabenfelder weiterbeschäftigt wurde, wirkten andere in ihren alten Bereichen ohne Einschränkungen fort. Zwar endet die Untersuchung an dieser Stelle; die Frage, welchen Einfluss gerade NS-belastete Personen auf den geheimdienstlichen Alltag nahmen, bleibt hier unbeleuchtet. Doch dies mindert die Qualität und Relevanz von Nowacks Studie keineswegs. Vielmehr ist eine Untersuchung über die Thematik der Sicherheitsüberprüfungen im BND hinaus auch in diesem Fall nicht notwendig, da, wie bei Rass ebenfalls, die nachfolgenden Studien der BND-Kommission auf ihren Ergebnissen aufbauen können.
Insgesamt tragen die beiden Studien dazu bei, unser Wissen über personelle Kontinuitäten in den Institutionen der frühen Bundesrepublik bis weit in die 1960er-Jahre hinein zu erweitern. Sie reihen sich ein in eine Vielzahl neuer Publikationen zur Geschichte von Bundes-, aber auch Landes- und Kommunaleinrichtungen. Zusammengenommen ermöglichen sie erstmalig einen großflächigen und zugleich in vielen Teilbereichen detaillierten Einblick in die Bundesrepublik der 1950er- und 1960er-Jahre. Zugleich decken sie Entwicklungen und Zäsuren auf, die keineswegs institutionsspezifisch sind, sondern in vielen Bereichen des westdeutschen Verwaltungs-, Sicherheits- und Politikapparates auf ähnliche Weise konstatiert werden können. Auch treten personelle Parallelen und Verbindungen zutage, die eine neue Sicht auf die frühe Bundesrepublik ermöglichen und in vielen Fällen – etwa durch die Einbeziehung der DDR-Geschichte – weit darüber hinausgehen.
Anmerkungen:
1 Zu verweisen ist hier beispielsweise auf die Studie zum Bundeskriminalamt: Imanuel Baumann u.a., Schatten der Vergangenheit. Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik, Köln 2011; oder auf Michael Schwartz‘ Untersuchungen zum Gründungspräsidium des Bundes der Vertriebenen: Michael Schwartz, Funktionäre mit Vergangenheit. Das Gründungspräsidium des Bundes der Vertriebenen und das „Dritte Reich“, München 2013. Im Jahr 2015 erschien die Studie zum Bundesverfassungsschutz: Constantin Goschler / Michael Wala, „Keine neue Gestapo“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und die NS-Vergangenheit, Reinbek bei Hamburg 2015. Und 2016 veröffentlichte die Geschichtskommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundeswirtschaftsministeriums und seiner Vorgängerinstitutionen ihre Ergebnisse in vier umfangreichen Bänden: Werner Abelshauser u.a. (Hrsg.), Wirtschaftspolitik in Deutschland 1917-1990, 4 Bände, Berlin u.a. 2016. Im gleichen Jahr erschien die Studie zum Bundesjustizministerium: Manfred Görtemaker / Christoph Safferling, Die Akte Rosenburg. Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Zeit, München 2016.
2 Vgl. Bernhard Löffler, Personelle und institutionelle Strukturen des Bundeswirtschaftsministeriums 1945/49 bis 1990, in: Werner Abelshauser (Hrsg.), Wirtschaftspolitik in Deutschland 1917–1990. Das Bundeswirtschaftsministerium in der Ära der Sozialen Marktwirtschaft, Berlin 2016, S. 95–192, hier S. 108f.; Irina Stange, Personalpolitik, in: Frank Bösch / Andreas Wirsching, Abschlussbericht der Vorstudie zum Thema „Die Nachkriegsgeschichte des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des Ministeriums des Innern der DDR (MdI) hinsichtlich möglicher personeller und sachlicher Kontinuitäten zur Zeit des Nationalsozialismus“, 29. Oktober 2015, S. 23–37, hier S. 36.