Die Aufarbeitung von Gewalt an Kindern in pädagogischen Institutionen ist mittlerweile zu einem zentralen Anliegen im fachöffentlichen Diskurs geworden.1 Den Anstoß dazu gaben mediale Berichterstattungen aus dem Jahr 2010, in denen dramatische Dimensionen sexuellen Missbrauchs in katholischen und reformpädagogischen Internaten sichtbar wurden. Dabei gab es bereits lange im Vorfeld regelmäßig Hinweise auf problematische Machtstrukturen in pädagogischen Fürsorgeeinrichtungen – etwa durch die Heimkampagne der 1968er-Bewegung, spätestens aber mit der Einsetzung eines Runden Tisches „Heimerziehung in den 1950er- und 1960er Jahren“ im Jahr 2006. Nach den zuletzt umfangreichen Abhandlungen über die Taten und Tätersysteme an pädagogischen Vorzeigeinstitutionen und Elite-Internaten2 ist die vorliegende Fallstudie zur Brüdergemeinde Korntal somit Ausdruck einer überfälligen Anerkennung und Aufarbeitung erfahrenen Leids ehemaliger Heimkinder in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland, zumal nun auch konkreter eine kritische Selbstvergewisserung der evangelischen Kirche adressiert wird.
Mit Baums-Stammberger, Hafeneger und Morgenstein-Einenkel haben die Auftraggeber/innen der Studie – ein Konsortium aus Vertreter/innen der Betroffenen und der Brüdergemeinde – personell bereits einen zweiten Anlauf genommen, nachdem ein erster wissenschaftlicher Aufklärungsversuch an Interessenskonflikten der Beteiligten scheiterte. Der Auftrag an das neue Aufklärungsteam implizierte ein latentes Spannungsverhältnis: Einerseits sollte es über ausführliche Archivanalysen und Zeitzeugenbefragungen um eine unabhängige Rekonstruktion der Institutionengeschichte gehen, quasi um ein „‚Fallbeispiel‘ für die Heimwirklichkeit dieser Zeit und für die Bedingungen des Aufwachsens von Kindern mit komplexen Gewaltrealitäten und unterschiedlichen Gewaltformen“ (S. 9). Andererseits dienten die Aussagen der Betroffenen gleichzeitig zur juristischen Überprüfung ihrer individuellen Ansprüche auf Auszahlungen von Anerkennungsleistungen. Die Studie kann demnach auch darüber Auskunft geben, inwieweit sich wissenschaftliche und forensische Motive bzw. Problemdefinitionen im Rahmen von Aufklärung vereinbaren lassen.
Für dieses ambitionierte Vorhaben hatte das Aufklärungsteam lediglich ein Jahr Bearbeitungszeit, sodass zwei Teilstudien zeitgleich und unabhängig voneinander durchgeführt werden mussten. Entsprechend ist der Abschlussbericht durch zwei Abschnitte (Teil I und Teil II) gekennzeichnet. In Teil I (S. 15–168) untersucht Hafeneger auf der Basis „eines akribischen Aktenstudiums“ und persönlichen Interviewgesprächen mit ehemaligen Mitarbeiter/innen das Heim als Risikostruktur. „Gefragt wird nach institutionellen Ursachen, Kontexten und Merkmalen sowie einer Heimkultur mit den zeitbezogenen Rahmenbedingungen, Strukturen und Mechanismen, die Gewalt ermöglicht und gefördert haben“ (S. 10). Baums-Stammberger und Morgenstein-Einenkel werten in Teil II (S. 169–280) die Ergebnisse von 105 Gesprächen mit Betroffenen aus, die sich im Untersuchungszeitraum bei dem Aufklärungsteam gemeldet haben. Bei der deskriptiven Analyse der Leitfadeninterviews geht es um „die subjektive Sicht und die Selbstdeutungen der Betroffenen, um ihre Erinnerungen, Erlebnisse und Erfahrungen“ (S. 10). Das getrennte und parallele Vorgehen im Rahmen der Teilstudien war vor dem Hintergrund der engen zeitlichen Ressourcen durchaus pragmatisch, ließ jedoch nur bedingt eine systematische Integration der jeweiligen Erkenntnisfortschritte zu. So hätte der erste Teil, die Rekonstruktion der systemischen Ermöglichungsbedingungen, die theoretischen Aufmerksamkeitsrichtungen im Leitfaden der Betroffenenbefragung sicherlich noch erweitern können. Noch vor Beginn der Ergebnisdarstellung wird zudem eine notwendige Eingrenzung der Studie vorgenommen: „Wir hatten nicht den Auftrag einer umfassenden oder gar vollständigen Aufarbeitung des vielschichtigen Heimlebens/Heimalltags, sondern der Untersuchungsblick hat sich auf einen Ausschnitt gerichtet – das erlebte Leid und Unrecht, die erfahrene Gewalt und deren institutionelle Kontexte“ (S. 11).
Die detaillierte Teilstudie von Hafeneger (Teil I) beginnt mit der Geschichte der Korntaler Brüdergemeinde und zeigt auf, wie sich in dieser Glaubensgemeinschaft ab Mitte des 19. Jahrhunderts letztlich die „rettungspädagogische Arbeit“ in mehreren Heimgründungen organisationsstrukturell ausdifferenzieren konnte. Eingebettet wird diese Entwicklung in eine historische Analyse der christlichen Fürsorgeerziehung, in der die Brüdergemeinde Korntal in die Tradition des Pietismus und dem „strafend-liebenden Erziehungsgedanken“ von J. H. Wichern und dessen „Innere Mission“ gestellt wird. Einblicke in Dokumente aus den Gründungsjahren sowie Exkurse in die Zeit der Weimarer Republik, des Nationalsozialismus und der Nachkriegsjahre geben Eindruck darüber, wie sich unter den prekären Bedingungen in den häufig überfüllten Heimen aus den christlich-religiösen und humanitären Leitmotiven eine auf Drill und harte Arbeit ausgerichtete Erziehung formierte, die letztlich auch immer die Selbstversorgung der Einrichtungen garantieren sollte.
Der Schwerpunkt der Analyse liegt jedoch auf dem Zeitraum zwischen 1950 und 1980. Korntal soll dabei exemplarisch aufzeigen, wie die beginnenden Fachdebatten und Gesetzesinitiativen zur gewaltfreien Erziehung und zur Professionalisierung pädagogischer Fachkräfte an der Praxis der Fürsorgeanstalten vorbeigingen. Die Realität in den Heimen blieb – soweit es die Korrespondenzen, Protokolle, Dienstordnungen oder Verwaltungsakten ergeben – weiterhin lange Zeit geprägt von materieller und finanzieller Unterversorgung, einem negativen und defizitären Kinderbild, von einer zu geringen bis fehlenden pädagogischen Qualifikation der Heimleitungen, Diakonissen und Mitarbeitenden, einer nicht zuletzt durch unzureichende staatliche Kontrolle abgeschotteten Eigenwelt der Heime, einer hierarchisch-autoritären Machtstruktur, die nur wenig Widerspruch auch seitens der Mitarbeitenden zuließ, und einer Erziehung, die neben einem streng verregelten Alltag, dem Zwang zur Arbeit und zur Religionsausübung systematisch auf Strafen in Form von körperlicher und psychischer Gewalt setzte. In diesem hermetischen und machtförmigen Sozialraum waren zahlreiche Kinder nicht nur der Überforderung, sondern auch dem Sadismus sowie den sexualisierten und gewaltförmigen Zugriffen einzelner Betreuungspersonen ausgesetzt. Die Befragungen der ehemaligen Mitarbeiter/innen stützen im Grunde die Befunde. Im Rückblick wird die autoritäre Erziehung als Normalitätsentwurf einer christlich-diakonischen Einrichtung legitimiert, noch dazu als durchaus typisch für die damalige Zeit. Aus heutiger Sicht würden einige der Befragten zwar einiges anders machen, damals fehlte es aber an Formen sensibler Kommunikation über Fragen von Gewalt und Sexualität. Die mitunter ambivalenten Legitimationsmuster in den berufsbiographischen Selbstreflexionen der ehemaligen Heimangestellten nimmt Hafeneger schließlich zum Anlass für eine allgemeine Diskussion pädagogischer Professionalität, wobei er ein Hauptaugenmerk auf die Anerkennung kindlicher Ansprüche und Bedürfnisse in pädagogischen Generationenbeziehungen legt.
Der zweite Teil beginnt in einem eigenen Unterkapitel (II.A) zunächst juristisch, indem das Vorgehen beschrieben wird, mit dem die Aussagen der Betroffen hinsichtlich ihrer Plausibilität geprüft werden. Das mag etwas befremdlich wirken, wenn man einer qualitativen, noch dazu retrospektiven Befragung ohnehin die subjektiven Erinnerungs- und Erfahrungsstrukturen der Akteur/innen in Rechnung stellt, anstelle von vornherein einen objektiven Wahrheitsgehalt zu beanspruchen. Auch mag der Eindruck entstehen, darin käme eine geringe Empathie gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck, die sich ja schließlich freiwillig dieser auch psychologisch anspruchsvollen Befragungssituation ausgesetzt haben.3 Baums-Stammberger, der Richterin a.D., sind diese Vorbehalte durchaus bewusst. So geht es ihr in diesem Exkurs vielmehr darum, die Grenzen zu dokumentieren, die mit einer strafrechtlichen Verfolgung von Jahrzehnte zurückliegenden Gewaltvorkommnissen im Aufklärungsprozess verbunden wären. Fraglich erscheint aber die Aussage, dass es „[f]ür die Vermutung mancher Betroffener, es habe sich um ‚institutionelle‘ Gewalt in jeglicher Form gehandelt, […] keinerlei Beweise [gibt]“ (S. 196). In diesem Zusammenhang widerspricht die juristische Problemdefinition der zuvor im ersten Teil der Studie organisationshistorisch begründeten These von denen Heimen als „totale Institutionen“4 mit ihren systemischen, ideologischen und kulturellen Ermöglichungsbedingungen von Gewalt. Wenn es vermeintlich keine kollektive Verabredung zur Gewalt an Kindern gegeben hat, so muss jedoch von einem Milieu des Mitwissens, der Akzeptanz und des Verschweigens ausgegangen werden.
Die Auswertung der Betroffenenbefragung von Morgenstein-Einenkel (II.B) gibt empirisch Aufschluss über die Ausmaße, Formen und Folgen der Gewalt in den Korntaler Heimen. Anhand der Interviews lässt sich von weit über 80 Täter/innen allein aus dem Kreis des Personals ausgehen, von denen ca. 20 auch sexualisierte Gewalt ausübten. Identifizieren ließen sich so drei Haupttäter/innen (ein Heimleiter, eine Gruppenleiterin und ein Hausmeister), die Kinder jahrelang körperlich und seelisch missbraucht haben. Deutlich werden in diesen Kapiteln der Studie nicht nur die perfiden Täterstrategien, sondern auch die Hilflosigkeit der ehemaligen Heimkinder, deren Bedürfnisse nach emotionaler Anerkennung und sozialer Integration missachtet oder ausgenutzt wurden. Die statistischen Angaben zum Vorkommen unterschiedlicher Gewaltkonstellationen und typischer Sanktionierungspraxen müssen zwar vor dem Hintergrund einer nicht repräsentativen Erhebung relativiert werden, dennoch deuten die ausführlichen Beschreibungen auf die Prozesshaftigkeit und die Alltäglichkeit einer repressiven Erziehungskultur bis weit in die 1970er-Jahre hin.
Das vorliegende Buch lässt sich durch seine unterschiedlichen analytischen Ansätze in vielfältiger Weise lesen. Es belegt, wie erkenntnisreich sowohl institutionenhistorische als auch empirische Zugänge im Aufklärungsprozess sind. Bedenkenswert erscheint denn auch das kurze, aber prägnante Fazit als Teil III des Abschlussberichtes (S. 281–284), in dem die zentralen Ergebnisse beider Teilstudien gebündelt werden mit dem Hinweis, dass Korntal letztlich ein typisches Beispiel prekärer Verhältnisse in der Fürsorgeerziehung der jungen Bundesrepublik darstellt, gekennzeichnet etwa durch materielle Unterversorgung, unzulänglich ausgebildetes Personal und eine desinteressierte Arbeit der Heimaufsicht. Somit sollte diese äußerst lesenswerte Studie durchaus als Auftakt weiterer Forschungsarbeiten gesehen werden, die für eine gesamtgesellschaftliche und erinnerungskulturelle Auseinandersetzung mit Gewalterfahrungen in pädagogischen Institutionen weiter Vorschub leisten.
Anmerkungen:
1 Hinweis dafür sind die Herausgaben einschlägiger Handbücher, u.a. A. Retkowski / A. Treibel / E. Tuider (Hrsg.), Handbuch Sexualisierte Gewalt und pädagogische Kontexte. Theorie, Forschung, Praxis, Weinheim 2019. Ferner die Durchführung bundesweiter Evaluationsstudien, z.B. S. Kappler / F. Hornfeck u.a., Kinder und Jugendliche besser schützen – der Anfang ist gemacht. Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt in den Bereichen: Bildung und Erziehung, Gesundheit, Freizeit, in: UBSKM / DJI (Hrsg.), Abschlussbericht des Monitorings zum Stand der Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Deutschland (2015–2018), 2019, https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs2019/28116_UBSKM_DJI_Abschlussbericht.pdf (13.03.2020), oder die Einrichtung von Expertengremien (Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs).
2 Vgl. J. Brachmann, Tatort Odenwaldschule. Tätersysteme und die diskursive Praxis der Aufarbeitung von Vorkommnissen sexualisierter Gewalt, Wiesbaden 2019. Mit Beiträgen von A. Langfeld / B. Schwennigcke / S. Marseille / Klinkhardt / H. Keupp / F. Straus / P. Mosser / W. Gmür / G. Hackenschmied, Sexueller Missbrauch und Misshandlungen in der Benediktinerabtei Ettal. Ein Beitrag zur wissenschaftlichen Aufarbeitung, Wiesbaden 2017; oder H. Keupp / F. Straus / P. Mosser / W. Gmür / G. Hackenschmied, Schweigen – Aufdeckung – Aufarbeitung. Sexualisierte, psychische Gewalt im Benediktinerstift Kremsmünster, Wiesbaden 2017.
3 Die Aufklärer sind sich der psychosozialen Ausnahmesituation der Interviews bewusst. So wird dargestellt, dass den Befragten eine psychologische Begleitung angeboten wurde. Schließlich ließen sich bei 16 der 105 interviewten Personen Anzeichen einer Re-Traumatisierung erkennen (S. 206).
4 Vgl. E. Goffman, Asyle. Über die soziale Situation psychiatrischer Patienten und anderer Insassen, Frankfurt am Main 1973.