B. Böhm u.a. (Hrsg.): Verlegt - verstorben - verschwiegen

Cover
Titel
Verlegt - verstorben - verschwiegen. Tschechische und Deutsche Psychatriepatienten in Böhmen als vergessene Opfer der NS-"Euthanasie"


Herausgeber
Boris, Böhm; Michal Šimůnek
Reihe
Práce z dějin vědy 32
Erschienen
Červerný Kostelec 2016: Nakladatelstvi Pavel Mervart
Anzahl Seiten
324 S.
Preis
€ 15,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Uwe Kaminsky, DFG-Projekt: Patienten im Großbetrieb der Barmherzigkeit, Ruhr-Universität Bochum

Die nationalsozialistische Gesundheitspolitik mit ihren diskriminierenden und menschenverachtenden Auswirkungen bezog sich nicht nur auf das Kerngebiet des Deutschen Reiches sondern betraf auch angegliederte und okkupierte Gebiete in Europa. Der vorliegende Sammelband ist das Produkt eines zwischen 2014 und 2016 von der Stiftung Erinnerung, Verantwortung und Zukunft geförderten Forschungsprojektes. Er stellt neben historischen Beschreibungen der verwaltungsgeschichtlichen Strukturen für das Feld der Psychiatrie auch Biografien ausgewählter Opfer vor. Beiträge zur mangelnden juristischen Aufarbeitung und der bis heute schwierigen Gedenkkultur schließen den Band ab.

Michal V. Šimůnek und Milan Novák beschreiben einleitend die verwaltungspolitischen Verhältnisse und skizzieren die vorhandenen Einrichtungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen. Neben einer Liste der Landesanstalten in den unterschiedlichen Landesteilen Böhmen, Mähren und dem früher österreichischen Schlesien geben die Autoren eine Übersicht über die privaten und kirchlichen Einrichtungen. Boris Böhm und Hagen Markwardt fassen kundig die Frage des Inkrafttretens des NS-Zwangssterilisationsgesetzes im Reichsgau Sudetenland zusammen. Dort wurde es erst verspätet (zum 01.01.1940) in Kraft gesetzt und habe eine „eher zurückhaltende Umsetzung“ (S. 41) erfahren. Dennoch können Böhm und Markwardt 1333 sterilisierte Menschen im Reichsgau nachweisen. Ärztemangel und die kriegsbedingte Einschränkung der praktischen Durchführung wirkten dabei zusammen. Manche der potentiellen Opfer flohen in das benachbarte Protektorat Böhmen und Mähren, wo das Gesetz nicht galt. Hier existierte allerdings ein Auslieferungsabkommen, das verhindern sollte, dass sich Menschen der Zwangssterilisation entzogen und diesen Ausweg begrenzte.

Der größten Anstalt im Sudetenland, Wiesengrund (Dobřany), mit 1941 rund 2.500 Betten widmet sich Boris Böhm in seinem Beitrag. In dieser – für die NS-“Euthanasie“ in der Region zentralen – Einrichtung sind für die Jahre 1940 bis 1944 mindestens 4.400 Sterbefälle feststellbar. Allerdings bleibt die Forschungslage, wie Böhm betont, angesichts fehlender Dokumente vielfach dürftig. Unter der Leitung von Anstaltsdirektor Karl Hever wurde auch eine „Kinderfachabteilung“ vor Ort betrieben. Zudem diente die Anstalt Wiesengrund als eine Außenstelle der Landesanstalt Arnsdorf, von wo im April 1941 insgesamt 474 Patienten in den Sudetengau verlegt wurden. Diese wurden zwar nicht Opfer der „Aktion T4“, die bis August 1941 rund 70.000 Menschen das Leben kostete. Insgesamt 200 der von Arnsdorf verlegten Patienten starben aber aufgrund der schlechten Bedingungen innerhalb von zwei Jahren in der Anstalt Wiesengrund, worauf Christoph Hanzig in seinem Aufsatz hinweist.

Der Beitrag von Ulrich Rottleb über die „Kindereuthanasie“ zeigt die großen Lücken, die aufgrund der fehlenden zentralen Akten des organisierenden „Reichsausschusses“ existieren. Nachweisbar ist allerdings, dass 53 Kinder aus dem Sudetengau in sächsische Anstalten verlegt wurden. Vor allem kamen sie vermutlich nach Großschweidnitz, wohin die Leipziger „Kinderfachabteilungen“ nach einem Luftangriff 1943 evakuiert worden waren. Der Umfang und die Funktion der „Kinderfachabteilung“ Wiesengrund bleiben mangels Quellen aber leider unklar. Auch Kinder aus dem „Protektorat Böhmen und Mähren“ finden sich in Akten im sächsischen Großschweidnitz, was Rottleb zu der Vermutung führt, dass auch in anderen Gebieten mit deutschen Minderheiten (Elsass-Lothringen, Warthegau, etc.) ähnlich verfahren worden sein könnte und diese in deutschen Psychiatrien ermordet worden wären. Damit würde sich der geographische Einzugsbereich der in die Tötungen einbezogenen Kinder deutlich ausweiten.

Milan Novák und Michal V. Šimůnek beschreiben den interessanten Fall der Anstalt Kosmanos (Komonosyl) im Protektorat Böhmen und Mähren, die ab 1940, als die „ethnische Homogenisierung“ (S. 117) der Patienten geplant war, nur noch Deutsche aufnehmen sollte. Sowohl für tschechische als auch für deutsche Patienten war ihre Einbeziehung in die „Aktion T4“ geplant, doch wurde die Umsetzung durch deren Stopp im August 1941 verhindert. Nach 1941 dienten einige Anstalten im Protektorat wie Prag-Bochnitz und Kosmanos als Zielanstalten für Evakuierungstransporte aus dem „Altreich“. Die Sterblichkeit in Kosmanos stieg in den Jahren bis 1945 auf rund 80% und blieb über das Kriegsende hinaus deutlich erhöht. Bei sonstigen Kranken, die aus Krankenhäusern oder von zu Hause in die Anstalt kamen, lag die Sterblichkeit nur bei 40%. Hunger und Tuberkulose waren die häufigsten Todesursachen. Am Beispiel der Patienten aus den sächsischen Anstalten Hochweitschen, Bräunsdorf und Hilbersdorf beschreibt Linda Fleck diese Umstände im Detail.

Einer der interessantesten Teile des Buches ist der (fehlenden) Aufarbeitung des Geschehens in der Tschechoslowakei und der DDR gewidmet. Hagen Markwardt stellt eine gute und informierte Zusammenfassung des Forschungsstandes über die juristische Verfolgung der Krankenmorde in der SBZ und der DDR bereit. Michal V. Šimůnek sieht die mangelnde Dokumentation und Ahndung der NS-“Euthanasie“-Verbrechen nicht nur als Resultat der Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, die nationalsozialistische Untaten gegen Tschechen und Slowaken in den Mittelpunkt rückten, sondern auch als Ausdruck der fortdauernden Marginalisierung der stigmatisierten Psychiatriepatienten. Dies galt auch für zentrale Ermittlungen der tschechoslowakischen Staatssicherheit direkt nach 1945 und in den 1960er-Jahren. Die Verkennung der NS-“Euthanasie“ sieht er ebenso im politischen Desinteresse seitens des sozialistischen Staates begründet, der Verbrechen, die überwiegend gegen Deutsche begangen worden waren, nicht meinte aufklären zu müssen. Der Zusammenhang dieses Massenverbrechens, dem neben Deutschen auch Polen und Tschechen zum Opfer gefallen sind, wurde nicht erkannt. Die folgenden Beiträge über die bislang größtenteils ausstehende Gedenkkultur an Stätten wie Wiesengrund und Kosmanos unterstreichen diese Feststellungen.

Im „Gedenkteil“ des Bandes stellen die Herausgeber die Biographien der Opfer in den Mittelpunkt. Dies steht im Trend der „biographisierenden“ wissenschaftlichen Beschreibung der nationalsozialistischen Kranken- und Behindertenmordaktionen, die nicht länger nur die organisatorische Ebene des Massenmords in den Blick nimmt.1 Anhand von 15 Geschichten versuchen die Autoren, die Opfer der NS-„Euthanasie“ als Personen mit ihrem Leben kenntlich zu machen, nicht nur in ihrem Leid und ihrer Krankheit. Ein gut dokumentiertes Schicksal ist etwa das von Marianne Schönfelder, der Tante des Malers Gerhard Richter, die seit 1938 in der Landesanstalt Arnsdorf leben musste und hier zwangssterilisiert wurde. Sie war im April 1941 in die Anstalt Wiesengrund gebracht und von ihrer Familie im September 1942 wieder nach Arnsdorf zurückgeholt worden. Hier starb die durch das Bild ihres Neffen als „Tante Marianne“ prominent gewordene Psychiatriepatientin im Februar 1945 vermutlich an den Folgen der völlig unzulänglichen Betreuungsbedingungen.

Das Buch versammelt eine Vielzahl von Beiträgen über die getrennt verwalteten Gebiete des Sudetenlandes, Böhmens und Mährens, die in enger psychiatriegeschichtlicher Verbindung mit Sachsen standen. Sie stellen das Ergebnis zum Teil akribischer Forschung über Einzelfälle dar, die das bisherige Wissen um die Patientenmorde und Schicksale der Opfer sehr verbreitert.2 Auf die Grenzen der eigenen Forschung angesichts vernichteter Akten oder bis heute nicht gewährter Zugriffe auf personenbezogenes Schriftgut in Tschechien weisen die Autoren und Autorinnen an vielen Stellen hin. Insofern ist mit diesem Sammelband kein umfassender Befund, sondern vor allem ein Auftakt für weitere Forschungen geschaffen.

Anmerkungen:
1 Vgl. Petra Fuchs, Maike Rotzoll, Ulrich Müller, Paul Richter, Gerrit Hohendorf (Hrsg.), „Das Vergessen der Vernichtung ist Teil der Vernichtung selbst“. Lebensgeschichten von Opfern der nationalsozialistischen „Euthanasie“, Göttingen 2007; Maike Rotzoll, Gerrit Hohendorf, Petra Fuchs, Paul Richter, Christoph Mundt, Wolfgang U. Eckart (Hrsg.), Die nationalsozialistische „Euthanasie“–Aktion „T4“ und ihre Opfer. Paderborn 2010; Götz Aly, Die Belasteten. ‚Euthanasie‘ 1939–1945. Eine Gesellschaftsgeschichte, Frankfurt/Main 2013; weitere regionale Literatur http://www.gedenkort-t4.eu/de/gedenken/literatur (21.04.2018).
2 Vgl. zur bisherigen Forschung: Michal V. Šimůnek / Dietmar Schulze (Hrsg.), Die nationalsozialistische „Euthanasie“ im Reichsgau Sudetenland und Protektorat Böhmen und Mähren 1939–1945, Praha 2008 (Studies in the History of Sciences and Humanities 22); Kuratorium Gedenkstätte Sonnenstein e.V. (Hrsg.), Transporte in den Tod. Die Ermordung der Patienten aus dem Regierungsbezirk Troppau (Reichsgau Sudentenland) in der „Euthanasie“-Anstalt Pirna-Sonnenstein 1940/41, Pirna 2010; Boris Böhm u.a., „Lebensunwert“. Die nationalsozialistische "Euthanasie" im Reichsgau Sudetenland und Protektorat Böhmen und Mähren 1939–1945, Pirna 2009.

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