Konfession und Konflikt. Religiöse Pluralisierung in Sachsen im 18. und 19. Jahrhundert

Konfession und Konflikt. Religiöse Pluralisierung in Sachsen im 18. und 19. Jahrhundert

Organisatoren
Teilprojekt G „Gemeinsinnsdiskurse und religiöse Prägung zwischen Spätaufklärung und Vormärz (ca. 1770 - ca. 1848)“, Sonderforschungsbereich 804 „Transzendenz und Gemeinsinn“; Katholische Akademie des Bistums Dresden-Meißen Dresden
Ort
Dresden
Land
Deutschland
Vom - Bis
11.03.2010 - 13.03.2010
Url der Konferenzwebsite
Von
Peggy Renger-Berka, Sonderforschungsbereich 804, Teilprojekt N „Konstruktionen von Transzendenz und Gemeinsinn in Technik und Theologie“, Technische Universität Dresden

Hat die historische Forschung bisher das 18. Jahrhundert vorrangig als das Säkulum der Aufklärung und das 19. Jahrhundert unter der Perspektive einer zweiten Konfessionalisierung wahrgenommen, suchte die Dresdner Tagung „Konfession und Konflikt“ diesen Zeitraum als eine Epoche der religiösen Pluralisierung in den Blick zu nehmen. Am Beispiel Sachsens sollte zum einen der konfliktreiche Umgang mit religiösen Minderheiten im 18. und 19. Jahrhundert aufgezeigt werden. Zum anderen erwarteten sich die Veranstalter eine neue Bewertung des Zusammenhanges von Konfession und Politik und damit eine neue Perspektive auch für andere Zeiträume und Epochen. In vier Sektionen kamen unter Berücksichtigung der jeweiligen Eigenheiten der betrachteten Jahrhunderte verschiedene gesellschaftliche Bereiche, soziale Gruppen und konkrete Konfliktfälle in den Blick.

In seiner Einführung fasste ULRICH ROSSEAUX (Dresden) die religiöse Situation vom Ende des 17. bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts zusammen. Im homogen evangelisch-lutherischen Kursachsen etablierte sich nach dem Konfessionswechsel Augusts des Starken 1697 eine zwar regional beschränkte katholische Minderheit. Diese löste jedoch verschiedene Abwehrmechanismen im Protestantismus aus. Da sich gerade in Auseinandersetzungen Gemeinsinnskonzepte offenbarten, zeigte Rosseaux knapp verschiedene Konflikte in ihrer konfessionellen und oft auch politischen Dimension auf. Mit diesem Zugang ergebe sich Potential für die Neubestimmung des Zeitalters der Aufklärung, wo bislang der religiöse Dissens nicht in den Blick genommen worden sei.

Auf dieses Desiderat der Forschung, was den Epochenwechsel von der Frühen Neuzeit zur Moderne vorschnell mit einem Übergang vom Irrationalen zum Rationalen gleichsetze bzw. von einer Entzauberung und Entsakralisierung des Hofes in der Moderne ausgehe, wies JOSEF MATZERATH (Dresden) in seiner Keynote zu „Hof und Konfession“ hin. Vielmehr sei der Hof – trotz Wandels im Verhältnis von Fürst, Hof und Konfession – bis ins 19. Jahrhundert „eine Bühne für zeremonielle Akte“ geblieben, die die Souveränität des Herrschers symbolisch darstelle, und die Konfession für die Dynastien auch im 19. Jahrhundert zur Herrschaftslegitimierung von Bedeutung. Diesen engen Zusammenhang von Hof und Konfession zeigte ALOIS SCHMID (München) am Beispiel Bayerns auf. Die Wittelsbacher bauten mit der engen Verflechtung von Katholischer Kirche und Staat einen Konfessionsstaat auf, der integrierend nach innen und abgrenzend nach außen wirkte. Eine spezifische Heiratspolitik, Besetzung wichtiger Kirchenämter durch Wittelsbacher, ein spezieller Heiligenhimmel und die bewusste Instrumentalisierung der Religion für die Politik schufen so eine Pietas Bavaria. Den sächsischen Hof und speziell die Hofgottesdienste nahm GERHARD POPPE (Dresden) in den Blick. Als ein wesentlicher Teil des gottesdienstlichen Lebens sei die Aufarbeitung der Kirchenmusik unabdingbar. Detailliert zeichnete er den Ausbau des katholischen Gottesdienstes und die Etablierung einer anspruchsvollen und weit über Dresden und Sachsen hinaus bekannten Kirchenmusik nach. In seinen Ausführungen ging es jedoch weniger um Konflikte mit den Lutheranern als vielmehr um das Missverhältnis zwischen gestalterischem Aufwand der Hofgottesdienste und deren protokollarischem Rang. Die erste Sektion endete mit einem öffentlichen Abendvortrag von HANS MAIER (München) zur Rolle der Konfession in der deutschen Verfassungsgeschichte. Das Deutsche Reich bildete entgegen der üblichen Einheit von Reich und Religion eine Ausnahme, es galt nach dem Augsburger Religionsfrieden eine Identifikation der Territorien über die Konfession. Ein wechselvolles (Wettbewerbs-) Verhältnis zwischen den großen Konfessionen führte langfristig zu einem jeweils konfessionellen Selbstverständnis, was einer Einheit entgegen stand. Obwohl sich im Laufe der Jahrhunderte diverse konfessionelle Grenzziehungen und damit Profile abschliffen, habe sich nach dem Fall der Mauer und infolge der Globalisierung ein Zwang zu neuen Grenzen und zur Profilierung innerhalb der Kirchen und Konfessionen ergeben. Für die Zukunft sei jedoch die Überwindung der „konfessionellen Selbstgenügsamkeit“ und eine Ökumene „aus der Mitte der Konfessionen“ nötig.

In seiner Keynote zur Einführung in die zweite Sektion „Pluralisierung und Konflikt im 18. Jahrhundert“ fragte GERD SCHWERHOFF (Dresden) programmatisch nach der begrifflichen und konzeptionellen Bestimmung für das „Niemandsland zwischen dem Ende der Konfessionalisierung und der Aufklärung“. Eine Analyse mehrerer Konflikte der Zeit (Hamburg 1719, Heidelberg 1719 oder Salzburg 1731/32) machte deutlich, dass weder Modernisierungs- noch Säkularisierungstheorien tragfähig seien. Vielmehr lasse sich die Konfliktbereitschaft als ein Zeichen sowohl für eine erfolgreiche Konfessionalisierung und ein steigendes konfessionelles Selbstbewusstsein als auch für eine zunehmende Utilitarisierung der Religion für den Staat lesen. Auf die grundlegende Frage, wie die Eigenheit dieser Phase zu bestimmen sei und wie sich Staat und Religion zueinander verhielten, böte sich die Beschreibung als „Epoche instrumenteller Konfessionspolitik“ an. MATHIS LEIBETSEDER (Potsdam) zeigte an einem konkreten Konflikt – der Ermordung des lutherischen Predigers Hermann Joachim Hahn im Mai 1726 in Dresden – wie sich persönliche Motive und Ehrverletzungen mit externen Anlässen so vermischten, dass es zu einer pogromartigen Entladung lutherischen Volkszorns gegenüber Katholiken kommen konnte. Deutlich wurden das Störpotential der Konfessionalisierung und der hohe Stellenwert der konfessionellen Identität. Dem innerprotestantischen Konflikt um die Anerkennung der Herrnhuter Brüdergemeine in der Oberlausitz in der Mitte des 18. Jahrhundert wandte sich LUTZ BANNERT (Dresden) zu. Ausgehend von Toleranz als „Konfliktbegriff“ mit verschiedenen Spielarten von Ablehnung und Akzeptanz1 definierte er das konfessionelle Gleichgewicht in der Oberlausitz als „Koexistenz“, was auf die Mährischen Brüder scheinbar „tolerant“ gewirkt habe. Die Etablierung der Herrnhuter verlief jedoch alles andere als konfliktfrei. Im Mittelpunkt standen dabei allerdings weniger religiöse und konfessionelle Fragen, sondern ein „Dissens über die Rolle der Obrigkeit in Glaubensfragen“. Der Beitrag Bannerts machte zum einen das Changieren des Toleranzbegriffs und zum anderen die notwendige Unterscheidung der Außensicht von der (zeitgenössischen und aktuellen) Binnensicht deutlich. Um die „gefühlte“ Gefahr, welche den sächsischen Lutheranern nach der Konversion Augusts des Starken vom Katholizismus auszugehen schien, ging es DAGMAR FREIST (Oldenburg). Die bereits wenige Jahre nach dem Westfälischen Frieden aufkeimende Furcht vor einer heimlichen konfessionellen Unterwanderung wurde 1697 noch einmal bestärkt. Jedoch stand dieser „gefühlten“ Gefahr die tatsächliche religiöse Lage entgegen: Trotz einer zunehmenden Visualisierung des Katholizismus blieben Zuwanderung und Konversionen gering. Gleichwohl zeigte sich die konfessionelle Pluralisierung im Alltäglichen, vor allem in Mischehen, die im Konfliktfalle sehr schnell öffentlich wurden. Somit könne die Mischehen-Bereitschaft durchaus als praktische Regelung der jurifizierten religiösen Toleranz angesehen werden. Einen überregionalen Vergleich der konflikthaften religiösen Pluralisierung stellte KLAUS WOLF (Köln/Dresden) an. Durch eine Analyse der Reichsstädte Hamburg, Frankfurt und Köln unter politischen, sozialen und ökonomischen Aspekten suchte er die These zu belegen, dass die Obrigkeit „leichter über Rücksichten auf die dominante Konfession hinweggehen und fiskalisch-merkantilistischen Erwägungen folgen, je gefestigter ihre Machtstellung war“. Knapp formuliert lautet sein Fazit, dass positive Aussichten auf Wohlstand eine konfessionelle Öffnungspolitik erleichterten.

Die dritte Sektion „Konfession in Kunst und Wissenschaft“ eröffnete JÜRGEN MÜLLER (Dresden) mit einer Darstellung der Kunsttheorie Johann Joachim Winckelmanns. Zwar resümierte er, dass die Theoriebildung nicht unabhängig von dessen Lebensbedingungen geschehen sei, führte jedoch mögliche konfessionelle Konflikte nicht aus. Die beiden bedeutendsten sächsischen Kirchbauten im 18. Jahrhundert waren Gegenstand der Ausführungen von ULRICH ROSSEAUX (Dresden). Zwar war der Bau der Dresdner Frauenkirche mit der Sorge um Einmischung des Königs verbunden. Jedoch wurde mit der Fertigstellung der als „St. Peter der evangelischen Religion“ bezeichneten Frauenkirche und der katholischen Hofkirche in Dresden letztlich ein „Kampf der Steine“ befriedet und der Status quo der Konfessionen festgeschrieben. Einen Blick auf die sächsische lutherische Pfarrerschaft in ihrer Auseinandersetzung mit den sich rationalisierenden Wissenschaften richtete STEFAN DORNHEIM (Dresden). Die mit der Aufklärungsbewegung begonnene Kontroverse über den Stellenwert der Vernunft gegenüber der göttlichen Offenbarung und konfessionskritische Impulse dieser neuen geistigen Bewegung hatten auch Auswirkungen auf das Selbstverständnis der sächsischen lutherischen Pfarrer. Dies führte beispielsweise zu Spannungen zwischen den Stadt- und den Landpfarrern. Einigkeit im Pfarrstand wurde schließlich durch den Rekurs auf die gemeinsame lutherische Tradition und Vergangenheit innerhalb eigengeschichtlicher Wissenskompilationen erreicht. Unterschiedliche Folgen religiöser Pluralisierung in Sachsen stellte KORNEL MAGVAS (Dresden) anhand zweier protestantischer Musiker im Dienste des sächsischen Hofes vor. Nach der Kronprinzenhochzeit 1719 erfolgte in Dresden – nach zögerlichen Anfängen – der Ausbau der katholischen als Gegengewicht zur evangelischen Kirchenmusik. Trotz mehrheitlich katholischer Musiker wirkten mit Franz Benda und Johann Gottlieb Naumann auch zwei bedeutende Protestanten am Dresdner Hof. Während der aus Böhmen stammende Benda nach der Konversion zum Protestantismus 1733 an den Preußischen Hof wechselte, konnte der evangelische Hofkapellmeister und Freimaurer Naumann unbehelligt seinen privaten, konfessionell geprägten Interessen nachgehen.

In der vierten Sektion rückte schließlich das 19. Jahrhundert in den Blickpunkt. In seiner „Frei-Einleitung“ problematisierte WINFRIED MÜLLER (Dresden) die gängige Einteilung der Transformationsperiode von der Vormoderne zur Moderne und hier vor allem das „Drei-Phasen-Modell“, welches die These Olaf Blaschkes von der Zweiten Konfessionalisierung impliziere. Das von Müller geleitete Teilprojekt G des Sonderforschungsbereichs 804 geht entgegen dem Säkularisierungsparadigma weiterhin von der Prägekraft religiöser Transzendenzbezüge aus, zeigten doch sowohl die Virulenz der Konfessionsproblematik des 18. Jahrhunderts als auch die Reformbewegungen im Protestantismus und Katholizismus, dass auch die Aufklärungszeit „religionsgesättigter“ und „konfessionalistischer“ war als von Blaschke angenommen. Insofern halte Müller zum einen an der Verklammerung von 18. und 19. Jahrhundert fest, stimme aber zum anderen auch der Beobachtung zu, dass sich im 19. Jahrhundert die Differenz zwischen den Konfessionen sowie zwischen dem Staat und den in den Kirchen institutionalisierten Konfessionen in einer neuen Qualität zeige. Von dieser neuen Qualität zeugte die Zuspitzung eines, gleichwohl seit 1697 zu beobachtenden, Bedrohungsgefühls auf Seiten der sächsischen Protestanten in den 1820er-Jahren. Für konfessionelle Spannungen hatten die Gründung erster katholischer Gemeinden und die damit einher gehende Etablierung der Katholischen Kirche in Sachsen sowie das Problem der Mischehen gesorgt. Die Ausrufung des Heiligen Jahres 1825 sowie zwei Mandate zur Regelung der geistlichen Gerichtsbarkeit der Katholiken wirkten noch einmal verschärfend. Allerdings machte WOLFGANG FLÜGEL (Halle/Saale) deutlich, dass diese Konflikte keinesfalls landesspezifisch waren. In ihrer politischen Dimension zeigten sie sich in den unterschiedlichen Strukturbedingungen und religiösen Praxen der beiden Kirchen sowie dem Aufeinandertreffen von zwei Rechtssystemen begründet. Dieses Unbehagen der protestantischen Öffentlichkeit und der sächsischen Eliten angesichts einer selbstbewusster werdenden Katholischen Kirche drückte sich auch in einem, verstärkt in den Krisenzeiten der 1830er und 1840er Jahre auftretenden Antijesuitismus aus. Dies zeigte STEFAN GERBER (München) in seinem Vortrag beispielhaft am Konflikt um die Einweihung der katholischen Kirche in Annaberg 1844, in dem der verschwörungstheoretische Charakter einerseits und die Indienstnahme des Antijesuitismus durch die Opposition gegen eine konservativ-autoritäre Regierungspolitik andererseits auftraten. Dabei diente der Antijesuitismus sowohl als Abgrenzung des Protestantismus nach außen und innen als auch dem Deutschkatholizismus als Versuch, eine „nicht-römische, nationalkirchlich-deutsche Identität auszubilden“. Als „integraler Bestandteil einer zunehmend politisierenden Konfessionalität“ taugte er schließlich als Chiffre für Reaktion, Ultramontanismus und Konservatismus. Einen Blick auf die sächsische Monarchie warf SILKE MARBURG (Dresden) mit ihrer Einordnung Kronprinz und König Johanns zwischen konfessioneller Identität auf der einen und „Kirchlichkeit“ auf der anderen Seite. Johann hatte sich im sächsischen Landtag bei den Beratungen um die Mischehen-Frage sowie das Versammlungs- und Vereinsverbot der Freireligiösen zunächst unbeliebt gemacht, was sich in den Tumulten bei Ankunft des Kronprinzen in Leipzig 1845 blutig ausdrückte. In Fragen der Schulpolitik und der Kirchenverfassung trat er jedoch als „kirchlich Gesinnter“ auf und war hier langfristig erfolgreich, weil das Prinzip der „Kirchlichkeit“ prinzipiell für beide Konfessionen anschlussfähig war. Den Zusammenhang von bürgerlicher bzw. monarchischer Festkultur und deren kirchlichen Wurzeln sowie die stabilisierende Wirkung verschiedener Monarchiejubiläen zwischen 1818 und 1835 untersuchte SIMONE MERGEN (Bonn/Köln). Wurden in den Regierungsjubiläen Kirchenfeiern direkt integriert und in Hochzeitsjubiläen gleichzeitig die (katholische) Dynastie und Monarchie gefeiert, stellten die Festpredigten anlässlich der runden Geburtstage die Frömmigkeit des Monarchen für die protestantischen Untertanen vorbildhaft heraus. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts hatte sich das Jubiläum als erfolgreiche Gedächtnisstiftung etabliert, wovon eine weitgehende Professionalisierung und Kommerzialisierung zeugen. Die Herstellung von Gemeinsinn in sächsischen Unternehmenskonzepten im 19. Jahrhundert untersuchte SWEN STEINBERG (Dresden) am Beispiel der Papierfabrik Kübler & Niethammer im sächsischen Kriebstein. Er schloss damit an den anfangs skizzierten Zusammenhang von „Transzendenz und Gemeinsinn“ an, indem er zeigen konnte, wie dort die „unverfügbare Ordnung des Göttlichen in ein industriell-gemeinsinniges Ordnungsprinzip transzendiert“ und die evangelische Konfessionszugehörigkeit als „integraler Bestandteil der Unternehmenskultur“ verstanden wurde. Steinberg betonte den notwendigen Ausbau eines komparativen Ansatzes für Sachsen und Mitteldeutschland, der ähnliche Konzepte auch im katholischen Bereich zu Tage fördern werde. Zugleich dürfte eine detaillierte Untersuchung dieser unternehmenskulturellen Formen zeigen, dass nicht jeder Unternehmer im 19. Jahrhundert Religion als „unsichtbare Ordnungsmacht“ für seine Fabrik in Anspruch nahm. Damit könne gezeit werden, dass gerade der wirtschaftliche Bereich zwischen den Großthesen für das 19. Jahrhundert (Säkularisierung und Zweiter Konfessionalisierung) steht.

Neben einer Verständigung auf diverse Forschungsdesiderata, die Grenzen der etablierten Epocheneinteilung und deren Charakteristika bleibt als Fazit festzuhalten, dass für eine Makroperspektive der Blick auf Regionen und konkrete Fälle unerlässlich bleibt. Gleichwohl darf dieser Zuschnitt nicht zur Verfestigung territorialer Sonderstellungen führen, sondern muss mit den großen Fragen der historischen Forschung korrespondieren. So könnte sich beispielsweise die Kategorie der „Kirchlichkeit“ als anschlussfähig für die Konfessionalisierungsthese erweisen. Auch Komplott- und Verschwörungstheorien als „Glaubenssysteme zur Komplexitätsreduktion" bieten mögliche neue Zugänge.

Konferenzübersicht:

Sektion 1: Konfession und Hof

Alois Schmid: Pietas Bavarica. Hof und Kirche in der politischen Theorie und Praxis des Münchener Kurfürstenhofes im 18. Jahrhundert

Gerhard Poppe: Repräsentation und Kontemplation – gottesdienstliches Leben am sächsischen Hof im 18. und frühen 19. Jahrhundert

Hans Maier: Hast du das richtige Gesangbuch? Die Konfession in der deutschen Verfassungsgeschichte

Sektion 2: Pluralisierung und Konflikt im 18. Jahrhundert

Mathis Leibetseder: Betrübtes Dresden – wütendes Dresden. Die Ermordung des Predigers Hahn im Jahre 1726 und die Folgen

Lutz Bannert: Protestanten im Zwist. „Messungen“ zur Toleranz in der Oberlausitz in der Mitte des 18. Jahrhunderts am Beispiel der Herrnhuter Brüdergemeine

Dagmar Freist: Religionssicherheiten und Gefahren für das „Seelenheil“ – Religiös-politische Befindlichkeiten in Kursachsen seit dem Übertritt Augusts des Starken zum Katholizismus

Klaus Wolf: Konfessionelle Pluralisierung und städtische Konflikte des 18. Jahrhunderts. Ein überregionaler Vergleich

Sektion 3: Konfession in Kunst und Wissenschaft

Ulrich Rosseaux: Der Kampf der Steine. Die Frauenkirche und die katholische Hofkirche in Dresden

Stefan Dornheim: Stabilität durch Tradition? Der lutherische Pfarrstand in Sachsen zwischen Einheit und Differenz

Kornel Magvas: Franz Benda und Johann Gottlieb Naumann – Zwei protestantische Musiker im Dienste des sächsischen Hofes

Sektion 4: Das 19. Jahrhundert als zweites konfessionelles Zeitalter

Wolfgang Flügel : Konfessionelle Asymmetrien in Sachsen – Lutherische Urängste im Vormärz

Stefan Gerber: „Jesuitische Umtriebe“. Tradition und Aktualität eines konfessionellen Topos im Sachsen des 19. Jahrhunderts.

Silke Marburg: Der König im Konflikt. Fluchtpunkte konfessionellen Denkens für Johann von Sachsen

Simone Mergen: Religiöse Traditionen einer neuen Festkultur: Sächsische Monarchiejubiläen im 19. Jahrhundert

Swen Steinberg: Zwischen Konflikt und Konsens. Christliche Gemeinsinnsvorstellungen in sächsischen Unternehmenskonzepten des 19. Jahrhunderts

Anmerkungen:
1 Technische Universität Dresden. Sonderforschungsbereich 804 „Transzendenz und Gemeinsinn“. Finanzierungsantrag 2009/2 - 2013/1, Dresden 2008, S.23.
[2] Rainer Forst, Toleranz im Konflikt. Geschichte, Gehalt und Gegenwart eines umstrittenen Begriffs, Frankfurt am Main 2004, 2. Auflage.


Redaktion
Veröffentlicht am