Ende der Bonner Republik? Der Berlin-Beschluss 1991 und sein zeithistorischer Kontext

Ende der Bonner Republik? Der Berlin-Beschluss 1991 und sein zeithistorischer Kontext

Organisatoren
Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e. V. (KGParl); Institut „Moderne im Rheinland“ an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Forschungsverbund „Bonner Republik“ der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf; Landschaftsverband Rheinland (LVR); LVR-LandesMuseum Bonn; Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus, Bad Honnef-Rhöndorf
Ort
digital (Berlin)
Land
Deutschland
Vom - Bis
24.06.2021 - 25.06.2021
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Von
Carsten Deitmer, Kommission für Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien e.V. (KGParl)

Der Umbruch von 1989/90 war mehr als nur die Erweiterung der „alten“ Bundesrepublik um fünf „neue“ Bundesländer und Ost-Berlin. Klar wurde dies auch den westdeutschen Zeitgenossen spätestens mit der Hauptstadtdebatte von 1991, in der Bilder der „Bonner“ und „Berliner“ Republik zeitgenössische Geschichts-, Gegenwarts- und Zukunftsdeutungen einer nach Orientierung suchenden Gesellschaft spiegelten. Im Fokus der interdisziplinären Tagung standen daher nicht nur die Prozesse der Entscheidungsfindung im Parlament, die zum Berlin-Umzug führten, sondern auch deren Topoi (Sektion 1). Da die Kontroverse um den künftigen Parlaments- und Regierungssitz weit über den Deutschen Bundestag hinausreichte, widmete sich die zweite Tagungssektion den Diskursen in Medien und Öffentlichkeit. Die dritte Sektion beschäftigte sich schließlich mit den in den Geschichtswissenschaften bislang vernachlässigten Aspekten der Parlamentsarchitektur und -kunst, die ihrerseits spezifische Deutungsangebote generierten.

Im ersten Panel „Bonn oder Berlin? Debatte und Entscheidung im Parlament“ führte DIETMAR TILL (Tübingen) aus rhetorikwissenschaftlicher Perspektive in die Topoi, das heißt „textübergreifende Argumentationsmuster und Grundelemente der gesellschaftlichen Selbstkonstitution“, der Bundestagsdebatte vom 20. Juni 1991 ein. Die Hauptstadtdebatte stelle eine Ausnahme in der sonst üblichen parlamentarischen Praxis dar, da das Abstimmungsergebnis nicht bereits im Vorfeld kalkuliert werden konnte und die Abgeordneten nicht nach der Mehrheitslinie ihrer Fraktionen abstimmten. Darüber hinaus habe sich die Debatte durch eine respektvolle Rhetorik der Höflichkeit und Überparteilichkeit ausgezeichnet, worauf die zeitgenössische Deutung als „Sternstunde des Parlamentarismus“ zurückzuführen sei. Die auf die Umzugskosten und die Kontinuität der „alten Bundesrepublik“ abzielende Argumentation der Bonn-Unterstützer habe insbesondere gegenüber der im Vergleich visionären „Einordnung der Berlin-Entscheidung in eine zwingende Geschichtslogik Deutschlands“, wie sie namentlich vom CDU-Politiker Wolfgang Schäuble formuliert worden sei, blass gewirkt. Wenngleich Schäubles Rede nicht, wie in der medialen Berichterstattung bis heute kolportiert würde, die „Wende“ gebracht habe, hatte sie laut Till doch eine starke Orientierungsfunktion für den weiteren Diskussionsverlauf.

Im Anschluss referierte DOMINIK GEPPERT (Potsdam) über die Entscheidungsfindungsprozesse in den Bundestagsfraktionen im Vorfeld der entscheidenden Plenardebatte. Er resümierte, die herkömmlichen Verfahrensweisen der Entscheidungsfindung hätten in den Fraktionen als Garanten für Stabilität und Repräsentation im parlamentarischen Betrieb nicht gegriffen, da regionale, konfessionelle und generationelle Differenzen und nicht die sonst strukturbildenden ideologischen Scheidelinien zwischen den Fraktionen für das Abstimmungsverhalten entscheidend gewesen seien. Die „Sternstunde“ des Debattenparlaments habe auf dem „Versagen der Mechanismen des Arbeitsparlaments“ beruht. Nicht übersehen werde dürfe jedoch, dass das Parlament auch in dieser Ausnahmesituation in der Lage gewesen sei, Kompromisse herbeizuführen. Denn mit dem Berlin-Votum setzte sich genau jener Antrag durch, der mit seinen umfangreichen Ausgleichslösungen den stärksten Konsenscharakter hatte. Insofern, so Geppert, sei die knappe Mehrheit für Berlin auch ein Höhepunkt erfolgreicher parlamentarischer Konsensbildung gewesen.

Die in der Plenardebatte gezeichneten Hauptstadtbilder waren Gegenstand des Vortrags von GUIDO THIEMEYER (Düsseldorf). „Bonn“ und „Berlin“ seien in dieser Debatte um das kollektive Selbstverständnis der Bundesrepublik als „Spiegelbilder“ und „Schaufenster“ der Nation konstruiert worden. Interessant sei, dass – bei allen Differenzen in der Frage Bonn oder Berlin – die zentralen Werte zwischen den antagonistischen Lagern geteilt, wenn auch nicht unbedingt gleich ausgelegt worden seien. Zentral sei der Topos der Glaubwürdigkeit gewesen, auf den etwa die Berlin-Befürworterin Monika Geiger – „Wir haben immer an der Hauptstadt Berlin festgehalten“ – ebenso rekurrierte wie umgekehrt der Bonn-Unterstützer Norbert Blüm. Dieses starke Maß an rhetorisch geteilten, politischen Normen und Werten über alle fraktionellen, regionalen, generationellen und konfessionellen Differenzen hinweg illustriere, so Thiemeyer, dass das Selbstverständnis der Bundesrepublik bei der Debatte um den Standort des zukünftigen Parlaments- und Regierungssitzes im Zuge der nationalen Wiedervereinigung nicht grundsätzlich neu ausgehandelt werden sollte. Die Bundesrepublik verstand sich weiterhin als stabile Demokratie mit einem ausgeprägten Föderalismus und einer proeuropäischen Orientierung.

Im Zentrum des Vortrages von BETTINA TÜFFERS (Berlin) standen die ostdeutschen Abgeordneten, die nach der Wiedervereinigung in den Bundestag, also zunächst nach Bonn gekommen waren. Nach dem Einzug von 144 ehemaligen Abgeordneten der Volkskammer in den 12. Bundestag im Dezember 1990 habe sich das eingespielte parlamentarische Prozedere nicht verändert. Auch deshalb hätten viele ostdeutsche Abgeordnete schnell mit der „kalten Professionalität“, den Logiken der Mediendemokratie und dem vergleichsweise konfliktreichen Umgangsstil in Bonn „gefremdelt“, am stärksten die Vertreter von PDS und Bündnis 90. Zwar hätten in der Hauptstadtdebatte die meisten Ostdeutschen für Berlin gestimmt, doch zeigten insbesondere die 21 Nein-Stimmen von CDU-Abgeordneten aus Sachsen und Thüringen, dass nicht von einem homogen „ostdeutschen“ Abstimmungsverhalten gesprochen werden könne. Während die Argumente der Ostdeutschen für Berlin kaum von jenen der Westdeutschen differierten, erwies sich die Befürchtung einer erneuten Zentralisation des Staates in Berlin als eine spezifisch ostdeutsche Perspektive der Berlin-Gegner.

Über bundesrepublikanische „Mental Maps“ des „Westens“ am Ende des Kalten Krieges referierte MARTINA STEBER (München) im zweiten Panel „Über Bonn und Berlin: Der Diskurs in Medien und Öffentlichkeit“. „Mental Maps“ als kollektiv imaginierte Landkarten mit ihrer Mischung aus Geographie und politisch-kulturellen Zuschreibungen seien nach der Wiedervereinigung neu verhandelt worden: Wo lag der „Westen“ nach dem Zerfall des „Ostblocks“? Die Hauptstadtdebatte habe eine Scharnierfunktion zur Aushandlung von Geschichte, Gegenwart und Zukunft des „Westens“ gehabt mit Bonn bzw. Berlin als hervorgehobenen Metaphern. Berlin wurde von seinen Gegnern als Symbol für den preußischen Militarismus und für einen anti-westlichen „Sonderweg“ Deutschlands gedeutet, während die Anhänger Berlins die aufklärerische Tradition Preußens akzentuierten. Interessant sei nach Steber insbesondere die Universalisierbarkeit des Terminus „Westen“ gewesen. Der „Westen“ als Chiffre für Demokratie und Marktwirtschaft sei von seiner geographischen Komponente entkoppelt worden, womit die spätere Ost-Erweiterung von EU und NATO in der deutschen Hauptstadtdebatte antizipiert worden sei.

Aus der Sicht einer teilnehmenden Beobachterin referierte GERTRUDE CEPL-KAUFMANN (Düsseldorf) über die Kulturtopographie der Bonner Republik. Rückblickend auf die sozialdemokratische Wählerinitiative der 1960er- und 1970er-Jahre und das Engagement von Intellektuellen wie Günter Grass, akzentuierte Cepl-Kaufmann zum einen die Politisierungs-, Mobilisierungs- und Demokratisierungsdynamik der 1960er-Jahre, zum anderen die polyzentrische, von bürgerschaftlichem Engagement getragene kulturelle Landschaft der Bonner Republik, die in den Jahrzehnten der nationalen Teilung keine Metropole wie Berlin hatte. Statt einer Hauptstadt, in der Politik, Medien und Kunst an einem Ort zentralisiert gewesen seien, sei die Bonner Republik auch mit dem VW-Bus auf Wahlkampftour erfahrbar gewesen. Als Kritiker der deutschen Wiedervereinigung habe Grass daher lediglich für eine föderalistische Vereinigung, eine „Kulturnation“, plädiert, die Zeit bekommen sollte, um zusammenzuwachsen.

Das dritte Panel „Von Bonn nach Berlin-Mitte: Die Rückkehr ins Reichstagsgebäude“ begann mit dem Bericht von GEORG MÖLICH (Bonn) über „Preußen“ als Argumentationsreservoir in der Hauptstadtdebatte. Wenngleich dies in der Parlamentsdebatte kaum explizit verbalisiert worden sei, habe eine große Mehrheit der Bonn-Befürworter Berlin auch mit Blick auf dessen preußische Vergangenheit und den damit verbundenen Zuschreibungen von Militarismus, Expansionismus und Obrigkeitshörigkeit abgelehnt. So seien derartige Vorbehalte nur acht Wochen nach der Hauptstadtdebatte im Rahmen der Überführung der sterblichen Überreste der Preußenkönige Friedrich I. und II. von Bonn nach Potsdam medial reaktiviert worden. Da anti-preußische Berlin-Stereotype bei der Hauptstadtdebatte eher subkutan gewirkt hätten und schwer nachweisbar seien, plädierte Mölich für eine Ausweitung des Blicks auf verwandte Diskurse der frühen 1990er-Jahre.

Ebenfalls auf den Erfahrungsraum des Kaiserreichs konzentrierte sich LENNART BOHNENKAMP (Braunschweig) in seinem Vortrag über die Hauptstadtdebatten seit 1867. Berlin habe als doppelte Hauptstadt in Preußen und auf Reichsebene schon lange in der Kritik gestanden, insbesondere in Sorge vor einer immer stärker werden Zentralisierungsdynamik. Zwischen 1910 und 1914 kam es etwa zu einer heftigen Debatte über den Standort des künftigen Kolonialgerichtshofs, bei der vor allem die katholische Zentrumspartei sich vehement gegen Berlin ausgesprochen habe. Bohnenkamp fasste die Hauptstadtdebatten als einen Grundkonflikt zwischen der Vorstellung eines „hegemonialen Föderalismus“ auf der einen und einem „dezentralen Föderalismus“ auf der anderen Seite zusammen. Die Kernfrage des Verhältnisses Preußens zum Reich und das Nebeneinander der Berliner Parlamente seien auch in der Weimarer Republik nicht auf parlamentarischem Wege gelöst worden.

Die symbolpolitische Bedeutung des Reichstagsgebäudes in dieser Diskussion beleuchtete WOLFRAM PYTA (Stuttgart). In der antifaschistischen Doktrin der DDR sei das vom Architekten Paul Wallot entworfene Reichstagsgebäude in Abgrenzung zum nationalsozialistischen Terror, der mit dem Reichstagsbrand begonnen habe, positiv interpretiert worden. Auch in der Bundesrepublik sei das alte Gebäude in Zeiten der Teilung als Nationalsymbol erhalten geblieben. Dennoch habe in der Plenardebatte vom 20. Juni 1991 keiner der Berlin-Befürworter diese symbolische Aufladung des Wallot-Baus in symbolisches Kapital umzumünzen versucht. Zu negativ besetzt erschien die deutsche Nationalgeschichte insbesondere auf Seiten der politischen Linken.

Ein Schlaglicht auf die Berliner Schlossplatz-Debatte nach 1989 warf KRISTIN MEIßNER (Potsdam). Im Zuge der Auseinandersetzung von Lokalpolitik und Bürgerinitiativen sei die Zugehörigkeit von Akteuren zum öffentlichen Raum ausgehandelt worden; zudem hätten Raum-, Geschichts- und Gesellschaftsvorstellungen miteinander korrespondiert. Während einige Bürgerinitiativen sich für eine möglichst originalgetreue Rekonstruktion der Prunkbauten Berlins aus der Kaiserzeit und für eine auf Wirtschafts- und Tourismusförderung abzielende Stadtplanung engagiert hätten, bevorzugten kritische Initiativen einen Umbau der Stadt nach Gesichtspunkten des Mitspracherechts und warnten vor Gentrifizierung. Laut Meissner seien jedoch vor allem die historisierenden Bürgerinitiativen als zivilgesellschaftliche Interessensvertretungen von den Stadtplanern berücksichtigt worden, was ganz im Zeichen eines neoliberalen Zeitgeistes in den 1990er-Jahren gestanden habe.

Die zentrale These des Vortrages von BENEDIKT WINTGENS (Berlin) war die einer Deutung des Kunstprojekts „Wrapped Reichstag“ als Übergangsritus von der „Bonner“ hin zur „Berliner“ Republik. Der im Sommer 1995 vom Künstlerehepaar Christo und Jeanne-Claude verhüllte Reichstag habe vielen Zeitgenossen als Symbol fröhlicher Urbanität und heiterer Weltläufigkeit gegolten, wodurch das zunächst sehr umstrittene Projekt eine kulturelle Sogwirkung entfalten konnte. Die Verhüllungsaktion sei aufgrund der Funktion des Ein- und Auspackens, d. h. des Präsentierens eines Effektes von „Vorher-Spannung-Nachher“, anschlussfähig an eine nach dem Ende des Kalten Krieges nach Orientierung suchende Gesellschaft gewesen. Darüber hinaus sei einer „Verpackung“ stets eine Schutzfunktion inhärent, was der überaus bedeutsamen Rolle des Parlaments als dem zentralen Ort der Demokratie würdig gewesen sei. Beispiele von Verhüllungen aus der christlichen und jüdischen Liturgie untermauerten die nahezu religiöse Aufladung der Symbolik der Verhüllung des „Hohen Hauses“ als Liturgie des Übergangs.

Schließlich widmete sich MERLE ZIEGLER (Berlin) der Reichstagskuppel des Architekten Norman Foster mit ihrem ikonischen Charakter als „Symbol der Berliner Republik“. Die gläserne, begehbare Kuppel habe mit der Bildsprache von Transparenz, Modernität und Bürgernähe einen Kontrast zum wilhelminisch-monumentalistischen Reichstagsgebäude formuliert. So habe die Glaskuppel als Ausweis für einen demokratischen Neuanfang des Reichstages ebenso wie als Symbol des Übergangs von der „Bonner“ hin zur „Berliner“ Republik gedeutet werden können. Der Erfolg der „Spektakelarchitektur“ der Reichstagskuppel, die durch ihre Spiegelsäule Tageslicht in den Plenarsaal lenkt und zu besonderen Anlässen nachts erhellt werden kann, als Symbol und Touristenmagnet liege gerade in ihrer Deutungsoffenheit.

Konferenzübersicht:

Dominik Geppert (Potsdam): Begrüßung und Eröffnung

Panel I: Bonn oder Berlin? Debatte und Entscheidung im Parlament

Dominik Geppert (Potsdam): Die Entscheidungsfindung in den Bundestagsfraktionen

Dietmar Till (Tübingen): Die Topoi der Plenardebatte

Guido Thiemeyer (Düsseldorf): Die Hauptstadtbilder in der Bundestagsdebatte vom 20. Juni 1991

Bettina Tüffers (Berlin): Berlin-Bonn und zurück. Ostdeutsche Abgeordnete im Bundestag 1990–1999

Panel II: Über Bonn und Berlin: Der Diskurs in Medien und Öffentlichkeit

Martina Steber (München): Angekommen – aber wo? Bundesrepublikanische „Mental Maps“ des „Westens“ am Ende des Kalten Krieges

Gertrude Cepl-Kaufmann (Düsseldorf): Die Kulturtopographie der Bonner Republik

Panel III: Von Bonn nach Berlin-Mitte: Die Rückkehr ins Reichstagsgebäude

Georg Mölich (Bonn): „Bonn [wird] unter den preußischen Stiefelspitzen zerquetscht.“ „Preußen“ als Faktor und Argumentationsreservoir

Lennart Bohnenkamp (Braunschweig): Als der Reichstag (fast) nach Kassel kam. Politische Debatten über den Status Berlins als doppelte Hauptstadt von 1867 bis 1933

Wolfram Pyta (Stuttgart): Die symbolpolitische Bedeutung des Reichstagsgebäudes zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung

Kristin Meißner (Potsdam): Von alten Bauten und einer neuen Gesellschaft. Die Berliner Schlossplatz-Debatte nach 1989

Benedikt Wintgens (Berlin): „Wrapped Reichstag“. Ein Übergangsritus von der Bonner zur Berliner Republik

Merle Ziegler (Berlin): Die Reichstagskuppel seit 1999

Abschlussdiskussion und Ausblick


Redaktion
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