Die neuentdeckten Glossen der karolingischen Rechtshandschrift Paris, BN lat. 4416, das Römerwergeld im Frankenreich und das römische Recht im frühen Mittelalter

Die neuentdeckten Glossen der karolingischen Rechtshandschrift Paris, BN lat. 4416, das Römerwergeld im Frankenreich und das römische Recht im frühen Mittelalter

Veranstalter
Prof. Dr. Stefan Esders, SFB 700 „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit“, Freie Universität Berlin; Prof. Dr. Wolfgang Kaiser und Prof. Dr. em. Detlef Liebs, Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung, Universität Freiburg i. Br.; Prof. Dr. Karl Ubl, Arbeitsstelle „Edition der fränkischen Herrschererlasse“ der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften, Universität zu Köln
Veranstaltungsort
Institut für Rechtsgeschichte und geschichtliche Rechtsvergleichung der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br., Platz der Alten Synagoge 1, 79098 Freiburg
Ort
Freiburg im Breisgau
Land
Deutschland
Vom - Bis
23.03.2015 - 24.03.2015
Website
Von
Lioba Geis, Historisches Institut, Lehrstuhl für Geschichte des Mittelalters, Universität zu Köln

Ein interessanter Handschriftenneufund stellt Gewissheiten der frühmittelalterlichen Rechtsgeschichte in Frage: In einem karolingischen Rechtsmanuskript (Paris, Bibliothèque nationale, lat. 4416) ist einer römischrechtlichen Kompilation der Prolog des Rechts der Bayern vorangestellt worden. Die Regelungen zum Rechtsstatus römischer Bürger hat der Schreiber mit Randglossen versehen, in denen er die für die Tötung von Römern zu entrichtenden Wergeldtarife aus dem fränkischen Recht nachgetragen hat. Diese intertextuellen Bezüge werfen grundsätzliche Fragen nach dem Fortleben des römischen Rechts im frühen Mittelalter, dem Verhältnis von Lex Romana und Leges barbarorum sowie dem Gebrauchskontext frühmittelalterlicher Rechtshandschriften auf. Nicht weniger geben sie Anlass, dem karolingischen Rechtspluralismus und dem Charakter römischer Identität in „nachrömischer“ Zeit nachzugehen. Unter Einbeziehung weiterer römischer Rechtstexte und historiographischer Quellen soll dies erörtert werden.

Programm

Montag, 23.3.2015, 14.00-18.30h

Wolfgang Kaiser (Freiburg i. Br.), Begrüßung und Einführung

Karl Ubl (Köln) – Dominik Trump (Köln), Der Codex Paris, BN lat. 4416 und seine Glossen

Lukas Bothe (Berlin), Das Römerwergeld in den fränkischen Leges und in der modernen Forschung

Pause

Stefan Esders (Berlin) – Helmut Reimitz (Princeton), Der ‚Prolog zur Lex Theodosiana‘ in Paris, BN lat. 4416

Michael Glatthaar (Freiburg i. Br.), Von Theodosius bis Karl den Großen: Für wen waren die libri legum des Cod. Paris Lat. 4404?

Dienstag, 24.3.2015, 9.00‒11.00h

Detlef Liebs (Freiburg i. Br.), Zur Rechtsstellung der Römer in Angers im 6.‒8. Jh.

Gerhard Schmitz (Tübingen), Hinkmar, Römisches Recht und zwei Reimser Handschriften

Schlussdiskussion

Kontakt

Stefan.Esders@fu-berlin.de

Eine Anmeldung zum Workshop ist erforderlich.


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