C 4 "Deutsche und Europäische Geschichte des 19./20. Jahrhunderts"

C 4 "Deutsche und Europäische Geschichte des 19./20. Jahrhunderts"

Arbeitgeber
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg
Ort
Oldenburg
Land
Deutschland
Vom - Bis
01.04.2004 -
Bewerbungsschluss
18.04.2003
Url (PDF/Website)
Von
Günther-Arndt, Hilke

Im Fachbereich Sozialwissenschaften bzw. der Fakultät IV Human- und Gesellschaftswissenschaften der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg ist am Institut für Geschichte eine

Professur
für Deutsche und Europäische Geschichte des 19./20. Jahrhunderts
(Bes.-Gruppe C4 BBesG)

frühestens zum 1.4.2004 neu zu besetzen.

Zu den Aufgaben gehören
(a) in der Lehre: die Vertretung der Deutschen und Europäischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts in der gesamten Breite und die Sicherung der Lehre in allen Lehramts-, Magister- und Masterstudiengängen gemäß den Prüfungsordnungen;
(b) in der Forschung die Entwicklung und Durchführung von Projekten;
(c) die Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung.

Vorausgesetzt werden
(a) hervorragende und durch Veröffentlichungen nachgewiesene Kenntnisse in der deutschen und europäischen Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts mit den Schwerpunkten Politikgeschichte sowie Sozial- und Wirtschaftsgeschichte;
(b) die Bereitschaft und die Befähigung, diese Kenntnisse in der Lehre (einschließlich Exkursionen) zu vermitteln;
(c) Erfahrung in und Bereitschaft zur Einwerbung von Forschungsmitteln, auch in Verbundprojekten.

Da die Universitäten Bremen und Oldenburg durch einen Kooperationsvertrag verbunden sind, ist eine aktive Mitarbeit an der Kooperation erwünscht.

Einstellungsvoraussetzung sind gemäß § 25 NHG:
- abgeschlossenes Hochschulstudium,
- pädagogische Eignung,
- Promotion,
- zusätzliche wissenschaftliche Leistungen.

Zur Erhöhung des Frauenanteils werden Bewerberinnen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Eine Einstellung ist auch im Angestelltenverhältnis möglich.

Es ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Ernennung bereits die im Zuge der Reform der Professorenbesoldung geänderten besoldungsrechtlichen Vorschriften gelten werden.

Redaktion
Veröffentlicht am