Die Psychiatrie in Deutschland nach 1945 - Zweiter Forschungsauftrag der DGPPN zur Aufarbeitung der Geschichte der Psychiatrie und der psychiatrischen Fachgesellschaften in Deutschland

Von
Dr. med. Iris Hauth, Präsidentin DGPPN

Zweiter Forschungsauftrag der DGPPN zur Aufarbeitung der Geschichte der Psychiatrie und der psychiatrischen Fachgesellschaften in Deutschland

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Forschungsprojekts zur „Geschichte des Deutschen Vereins für Psychiatrie bzw. der Gesellschaft Deutscher Neurologen und Psychiater in der Zeit des Nationalsozialismus" schreibt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) einen Forschungsauftrag zur Geschichte der Psychiatrie im Nachkriegsdeutschland aus. Das Thema soll gleichermaßen für Ost- wie für Westdeutschland bearbeitet werden. Dabei soll auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Entwicklung dezidiert eingegangen werden, ebenso auf Austauschprozesse zwischen den Besatzungszonen bzw. den beiden deutschen Staaten. Die Rolle der Fachgesellschaften in dieser Zeitperiode soll dabei ebenso herausgearbeitet werden. Der Forschungsauftrag soll den Zeitraum vom Ende des Zweiten Weltkrieges (1945) bis zum Beginn der Reformbewegungen in West- und Ostdeutschland (Psychiatrie-Enquete bzw. Rodewischer Thesen) in den Mittelpunkt rücken.

Die folgenden Themen sollen insbesondere aufgegriffen werden:

a) Die Aufarbeitung der Rolle der psychiatrischen Fachgesellschaften und ggf. von anderen Gruppierungen von Psychiatern nach 1945; ebenso sollen die Kontinuitäten über die Zeit des Nationalsozialismus hinaus sowohl in personeller wie institutioneller Hinsicht dargestellt werden.

b) Für Westdeutschland: die Rolle und Aktivitäten von Psychiatern und psychiatrischen Fachgesellschaften sowie deren Vertreter im Rahmen der Entschädigungspraxis gegenüber überlebenden Opfern und Angehörigen der den Euthanasiemorden zum Opfer gefallenen psychisch kranken Menschen. Die Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Wiedergutmachung in der Bundesrepublik am 13. April 1961 soll dabei besondere Berücksichtigung finden.

c) Für Ostdeutschland: die Rolle und Aktivitäten von Psychiatern und psychiatrischen Fachgesellschaften sowie deren Vertreter im Rahmen der politischen Justiz (z. B. Verfolgung und Ruhigstellung von politischen Dissidenten).

d) Impulse durch die Fachgesellschaften und durch andere Gruppen im Westen wie im Osten Deutschlands für Neuanfänge in der Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen und in der psychiatrischen Forschung.

Eine Expertenkommission aus Historikern wird die Auswahl unabhängig von der DGPPN vornehmen. Die DGPPN stellt für das Forschungsprojekt finanzielle Mittel zur Verfügung; es wird erwartet, dass das Projekt innerhalb eines Zeitrahmens von zwei Jahren nach Beginn der Forschungstätigkeit abgeschlossen ist. Nach Ablauf eines Jahres wird ein Zwischenbericht gefordert. Weitere Informationen können von Interessenten bei der Präsidentin der DGPPN erfragt werden und sind unter http://www.dgppn.de einzusehen.

Bewerbungen mit Projektskizze (max. 5 Seiten), Zeitplan, Finanzplan sowie einem Lebenslauf und Publikationsliste der Bewerber sind bis zum 31. Oktober 2015 zu richten an die Präsidentin der DGPPN:

Dr. med. Iris Hauth
DGPPN-Geschäftsstelle
Reinhardstr. 27b
10117 Berlin

Oder per E-Mail an: i.hauth@dgppn.de

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