P. Götte: Jugendstrafvollzug im "Dritten Reich"

Titel
Jugendstrafvollzug im "Dritten Reich". Diskutiert und realisiert - erlebt und erinnert


Autor(en)
Götte, Petra
Erschienen
Bad Heilbrunn 2003: Julius Klinkhardt Verlag
Anzahl Seiten
Preis
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Hans Malmede, Erziehungswissenschaftliches Institut - Allg. Päd., Heinrich-Heine-Universitaet Duesseldorf

Der von Petra Götte gewählte Untertitel “diskutiert und realisiert – erlebt und erinnert” beschreibt pointiert das anspruchsvolle Programm der aus ihrer Dissertation hervorgegangenen umfangreichen Studie über den Jugendstrafvollzug in Deutschland in den Jahren der NS-Diktatur. Hierbei steht für die Kölner Erziehungshistorikerin die Frage nach der alltäglichen Vollzugspraxis im Jugendgefängnis – auch im „Dritten Reich“ als Erziehungsstrafvollzug deklariert - im Zentrum der Aufmerksamkeit.

Götte fragt also nach den Realitäten des zuerst im JGG von 1923 als jugendkriminalrechtliche Leitidee rechtsgültig formulierten Erziehungsanspruchs, zumal der Anspruch von NS-Juristen und Strafrechtlern in den Planungen der ns-spezifischen Jugendstrafrechtsreform beibehalten wurde. Weiter fragt sie nach der Realisierung der die nationalsozialistische Kriminalpolitik kennzeichnenden Radikalisierung der spezialpräventiven Repression im Jugendstrafvollzug. Hier richtet sich ihr Interesse insbesondere auf den rasse- und kriminalbiologisch legitimierten Ausleseanspruch: die typisierende Unterscheidung von erziehbaren und unerziehbaren („entarteten“) jugendlichen „Verbrechern“.

Wer den Vollzugsalltag im Jugendgefängnis zum Forschungsgegenstand hat, kann die jugendlichen Insassen schlechterdings nicht übersehen. Die Autorin nähert sich ihnen auf zweifache Weise: Mit der Analyse von Häftlingsakten (soweit zugänglich) und anderen amtlichen Dokumenten folgt sie zwangsläufig, allerdings mit bemerkenswerter hermeneutischer Vorsicht, den Sichtweisen der deutungs- und entscheidungsmächtigen Akteure in Strafverfolgung und Strafvollzug. Als Korrektiv der Verfolger-Perspektive dienen ihr Erlebnisberichte von Zeitzeugen, die zwischen 1933 und 1945 Freiheitsstrafen in deutschen Jugendgefängnissen „verbüßen“ mußten. Auch im Umgang mit diesen Quellen erweist sich Götte als vorsichtige Interpretin, die sich der Authentizitätsproblematik der Jahrzehnte nach den Inhaftierungen sowie im weit fortgeschrittenen Lebensalter von den Zeitzeugen erinnert-interpretierten Erlebnisse bewusst ist. In erkenntnisleitender Hinsicht orientiert sich Götte an Goffmans Theoriekonzept der totalen Institution, das sie auf den Jugendstrafvollzug im „Dritten Reich“ überträgt. Als historisch-empirische Probe aufs Exempel dient ihr das Jugendgefängnis in Wittlich an der Mosel.

Zuvor aber, im ersten Teil der Untersuchung (S. 43-136) befaßt sie sich mit den programmatischen, normativen und politisch-administrativen Aspekten des Jugendstrafvollzugs im Zusammenhang mit den jugendkriminalpolitischen Reformaktivitäten des NS-Regimes. Gut erkennbar wird die in den Kriegsjahren vorangetriebene Pönalisierung des Jugendstrafrechts auf dem politisch-administrativen Verordnungswege. Die zum einen mit dem Erziehungsanspruch, zum anderen mit dem Ausleseanspruch begründeten verschärften Repressionsmöglichkeiten fanden schließlich Eingang in das RJGG von 1943 und seine Ausführungsbestimmungen. Selbstverständlich war die Jugendkriminalpolitik in dieser Zeit keine autochthone Schöpfung des NS-Regimes. Zurecht eröffnet Götte deshalb den ersten Untersuchungsteil mit einem Rückblick auf die Geschichte des kriminalrechtlichen Umgangs mit Jugendlichen in Deutschland seit dem Ende des 19. Jahrhunderts. Hingewiesen wird darin auf den schon im Kaiserreich und vornehmlich von Vertretern der „modernen“ bzw. kriminalsoziologischen Strafrechtsschule propagierten Erziehungsgedanken. Sie fügten den Erziehungsgedanken ein in ihre Vorstellung von einer kriminalwissenschaftlich fundierten und zweckrational-täterorientierten „Verbrechensbekämpfung“ 1 Diese Vorstellung „moderner“ interventions- und anstaltsstaatlicher Kriminalpolitik beinhaltete die Überzeugung von der Existenz unerziehbarer Minderjähriger und ihrer negativen Selektion, bzw. ihrer möglichst dauerhaften „Unschädlichmachung“ zum Schutz der bürgerlichen Gesellschaft vor dem aus der Unterklasse hervorgehenden „Gewohnheitsverbrechertum“. Über die wohlfahrts- und kriminalpolitischen Problemlösungsdebatten und dem Aufschwung der Kriminalbiologie in der Weimarer Republik fand der sozialdarwinistische Gedanke der negativen Auslese, ns-ideologisch angereichert, Eingang in die rassenhygienische Vision von einer kriminalitätsfreien deutschen „Volksgemeinschaft“ 2 und damit in die kriminalpolitischen Problemlösungsstrategien und Praktiken des Regimes. Dieser erste Teil der Untersuchung beruht auf zeitgenössischen Fachpublikationen sowie auf zahlreichen politik- , verwaltungs- und insbesondere rechtsgeschichtlichen Studien. Die Fülle des Materials, Primär- und Sekundärquellen, gekonnt zusammenfassend, ist der Autorin eine stringente Synthese gelungen, die auch als eigenständig Veröffentlichung denkbar wäre.

Bereits im ersten Teil der Untersuchung wird das Jugendgefängnis Wittlich vorgestellt. In diesem kurzen Exkurs (S. 51-56) werden die Anfänge der ersten eigenständigen Jugendstrafanstalt in Preußen im späten Kaiserreich skizziert. Das Jugendgefängnis Wittlich wurde 1912 eingerichtet und nach dem anglo-amerikanischen Prinzip des progressiven Stufenstrafvollzugs organisiert. Inhaftiert wurden darin zunächst ausschließlich junge männliche Straftäter im Alter von 18 bis 21 Jahren, die eine wenigstens einjährige Freiheitsstrafe zu „verbüßen“ hatten. Gefangene aus der Altersgruppe der 12- bis 18-jährigen Jugendlichen im Sinne des RStGB von 1871 wurden hingegen im benachbarten Männergefängnis eingesperrt. Trotz dieser grotesken Praxis fungierte das Jugendgefängnis Wittlich in den Weltkriegsjahren, aber auch in der Weimarer Republik, als Modellanstalt des erzieherisch organisierten Jugendstrafvollzugs in Preußen.

Der zweite Teil der Untersuchung (S. 141-438) konzentriert sich auf das Jugendgefängnis Wittlich in den Jahren von 1933 bis 1945. Darüber hinaus nimmt Götte aber auch immer wieder Bezug auf den Jugendstrafvollzug mit seinen (bis 1939) 17 Jugendgefängnissen im Deutschen Reich, womit sie Vergleichsmöglichkeiten eröffnen, aber auch die „Eigendynamik“ des Jugendstrafvollzugs in Wittlich kenntlich machen will. Die Breite und Vielschichtigkeit der durchgängig quellennahen Darstellung erlaubt hier nur kurze Hinweise: Behandelt werden die äußere und innere administrative Organisation des Jugendgefängnisses, die Personalstruktur und –qualifikation sowie die Aufgaben und Funktionsbereiche des Personals. Es folgen die Häftlinge: Anzahl, Altersstruktur, Straftaten und Strafdauer. Danach rückt der Vollzugsalltag in den Blick: Einweisung und Einkleidung der Neuzugänge, Verpflegung und medizinische Versorgung der Häftlinge, ihre Arbeitsbereiche und Arbeitseinsätze, Unterricht und Seelsorge, Sport und „Wehrertüchtigung“, schließlich die Entlassung. Die Darstellung zeigt aber auch das mit dem im „Dritten Reich“ beibehaltenen progressiven Stufenstrafvollzug eng verbundene Disziplinierungssystem, wozu die Aussonderung der als unerziehbar beurteilten Gefangenen aus dem Jugendstrafvollzug gehörte. Häufig praktiziert wurde die Verlegung in den Erwachsenenstrafvollzug. Möglich war zudem die Überstellung an die Polizei, auch nach der Strafverbüßung; das hatte die Einweisung in ein Jugendkonzentrationslager zur Konsequenz, womit die Betroffenen dem Terror- und Vernichtungsapparat der SS ausgeliefert wurden. Kriminalbiologische Beurteilungen bzw. Argumentationsmuster legitimierten nicht nur die Aussonderung, sondern auch die zwangsweise Kastration und Sterilisation von Häftlingen.

Gerade an den Praktiken der Selektion und rassenhygienischen „Sonderbehandlung“ von jugendlichen Strafgefangenen zeigt sich für die Autorin die faktische Bedeutungslosigkeit des jugendstrafrechtlichen Erziehungsanspruchs. Für erzieherisches Handeln in pädagogischen Bezügen blieben nach ihrer Einschätzung im minutiös verplanten und streng reglementierten Jugendgefängnis kaum Zeit und Raum. Hinzu kam die dienstliche Distanziertheit des Personals, aber auch die Personalmisere im Krieg. In den Kriegsjahren verschlechterte sich überdies die Ernährungssituation der Gefangenen dramatisch. Gleichzeitig ging es während des Krieges vorrangig um die Ausnutzung ihrer Arbeitskraft. Kurz vor dem militärischen Zusammenbruch des NS-Regimes war dann auch – wie schon im Ersten Weltkrieg - die Wehrkraft der jugendlichen Strafgefangenen gefordert; ihnen winkte die Entlassung zur Bewährung - zur Frontbewährung.

Ich wünsche dem Buch von Petra Götte - trotz seines Umfangs (fast 500 Seiten) – möglichst viele interessierte Leserinnen und Leser, insbesondere aus der Erziehungsgeschichte und Historischen Sozialpädagogik, aus der Historischen Jugendforschung und aus der Historischen Kriminalitätsforschung, denn die durchweg quellennahe, komplexe und überzeugend argumentierende Untersuchung bietet vielfältige Anregungen für weitere einschlägige Forschungen auf diesem Niveau. Ein Beispiel wäre die bisher noch weithin unbekannte Sozialgeschichte der Jugendkriminalpolitik und des Jugendstrafvollzugs in der Bundesrepublik Deutschland in den in den 50-er und 60-er Jahren des extremen 20. Jahrhunderts 3.

Anmerkungen:
1 Vgl. Müller, Christian: Psychiatrie, Kriminologie und Strafrechtsreform in Deutschland 1871-1933. Göttingen 2004.
2 Vgl. Wagner, Patrik: Volksgemeinschaft ohne Verbrecher. Konzeptionen und Praxis der Kriminalpolizei in der Zeit der Weimarer Republik und des Nationalsozialismus. Hamburg 1996.
3 Vgl. Baumann, Imanuel: Interpretation und Sanktionierung von Jugendkriminalität. In: Herbert, Ulrich (Hrsg.): Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945-1980. Göttingen 2002. S. 348-378.

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