M. Gussone u.a. (Hrsg.): Spielräume adliger Herrschaft im frühneuzeitlichen Rheinland

Cover
Titel
Zwischen Macht und Ohnmacht. Spielräume adliger Herrschaft im frühneuzeitlichen Rheinland


Herausgeber
Gussone, Monika; Langbrandtner, Hans-Werner; Weber, Peter K.
Erschienen
Anzahl Seiten
384 S.
Preis
€ 29,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Dieter Kempkens, Bergheim

Die Handlungsspielräume adliger Herrscher in den reichsunmittelbaren Kleinterritorien und Unterherrschaften im Rheinland stehen im Mittelpunkt dieses Buches. Die Beiträge beruhen auf den Vorträgen einer Tagung auf Schloss Wissen (Kreis Kleve) im Herbst 2017, initiiert von den Vereinigten Adelsarchiven im Rheinland.

Aktuelle Studien zur Politik des Niederadels in der frühen Neuzeit beziehen sich meistens auf einzelne Territorien oder Räume1, während die hier vorzustellende Auswahl von Beiträgen den Leser/innen auch landesgeschichtliche und europäische Vergleiche bieten. Vorbildlich sind die sechzehn ganzseitigen farbigen Abbildungen.

Die Beiträge bieten detaillierte Einblicke in die politischen, rechtlichen, religiösen und wirtschaftlichen Maßnahmen der Adligen. Hans-Werner Langbrandtner führt in das Thema mit einer umfangreichen Typologie des rheinischen Niederadels und seiner Beteiligung an der Politik in den beiden rheinischen Territorien ein. Hierbei unterscheidet er zwischen dauerhaften adligen Unterherrschaften und temporären Pfandschaften, die sich zu „informellen“ Unterherrschaften entwickelten. Damit konnten die adligen Unterherren ihre Mitwirkung an der fürstlichen Politik in den rheinischen Territorien sichern, sofern sie deren militärische, steuerlichen und religiöse Forderungen erfüllten. Seine Analyse zeigt auch: „Fast jede Unterherrschaft ist aus einer anderen rechtlichen Wurzel und in einer anderen Zeit entstanden“ (S. 54). Neben den vielen Unterherrschaften regierten Adlige aber auch reichsunmittelbare Kleinterritorien zwischen Maas und Rhein.

In mehreren gut belegten Fällen suchten die adeligen Herren Abgaben und Dienste der Untertanen zu erhöhen. Dagegen klagten diese beim Reichskammergericht. Helmut Gabel nutzt in seinem Beitrag über den bäuerlichen Widerstand in den genannten Territorien dafür den Begriff der triadischen Konfliktkonstellation (S. 88). Mit diesem Modell können auch die von Monika Gussone aufgezeigten Konflikte um die Reformation und Konfessionalisierung rheinischer Unterherrschaften verstanden werden. Einige adlige Herrscher warteten bis zum Augsburger Religionsfrieden von 1555, um in ihren Unterherrschaften die Reformation rechtlich durchzuführen, während andere sie ablehnten, um ihren Familien Einkünfte und Versorgung ihrer Kinder in der Reichskirche zu sichern.

Claudia Kauertz stellt die Hexenprozesse um 1600, 1630 und 1650 in der kurkölnischen Unterherrschaft Schönstein an der Sieg ausführlich und auf breiter Quellenbasis vor. Dort regierte seit 1589 die Familie Hatzfeld, die während der beiden ersten Verfolgungswellen die Supplikation der Untertanen mit der Forderung nach der Bestrafung von Hexen unterstützte. Die Forderung der Supplikanten, sie vor den Hexen zu schützen, korrespondierte mit der Angst des Landesherren Sebastian von Hatzfeld-Crottorf vor Schadenzauber (S. 163). Konflikte traten erst auf, als die ländliche Oberschicht 1648 wegen der wirtschaftlichen Depression nach Kriegsende erneut Hexenprozesse forderte, die der Unterherr nicht vorantrieb. Deshalb gründete die ländliche Oberschicht Hexenausschüsse und erhielten den beim Kölner Kurfürsten angeforderten Hexenkommissar, der sie beriet. Gemeinsam erzeugten der Kurfürst von Köln und die Untertanen einen intensiven Druck auf den regierenden Unterherren. Diesem Bündnis konnte sich der Landesherr nicht widersetzen, zumal er seine Machtposition nicht weiter schwächen wollte.

Im Gegensatz dazu stärkten und erweiterten Adlige ihre hoheitliche Stellung in Kleinterritorien durch die Nutzung der Blutgerichtsbarkeit. Tita Voltmer hat in ihrem Beitrag zur „Hexen- und Kriminalpolitik“ die „stark fragmentierte geopolitische Situation im frühneuzeitlichen Eifelraum“ (S. 106) untersucht. Der landsässige Adel verfolgte Delikte der Hexerei und der Unzucht intensiv. Häufig wurden die Angeklagten hingerichtet. Damit demonstrierten die adligen Herrscher ihre Herrschaftskompetenz gegenüber Untertanen einer- und den sie umgebenden Landesfürsten andererseits.

Den selten behandelten Aspekt der sogenannten Sonnenlehen stellt Jacques von Rensch vor. Adlige Herren begründeten ihre teilweise winzigen reichsunmittelbaren Herrschaften in der niederländischen Provinz Limburg mit dem Hinweis, sie hätten ihre Lehen von Gott und der heiligen Sonne erhalten. Dazu nutzten sie bei Huldigungen verschiedene symbolische Handlungen: Sie hielten ein grünes Blatt in die Richtung der Sonne oder warfen eine silberne Münze.

Die Doppelrolle von Adligen, die sowohl Kleinterritorien regierten als auch in Ämtern die Politik der Fürsten umzusetzen hatten, analysiert Iris Kwiatkowski am Beispiel der Herren von Bronckhorst-Batenburg eingehend. Diesen Spagat konnten die Familie aushalten, weil sie durch ihre Heiratspolitik und ihre Übernahme von Ämtern im Herzogtum Geldern ihren „Rang und Status“ (S. 244) stärkten. Die dortigen Herzöge brauchten für die Kriegführung Kredite, die sie auch von dieser Adelsfamilie erhielten. Weil sie die Gelder jedoch häufig nicht zurückzahlen konnte, entschädigten sie die Herzöge stattdessen mit Renten und Lehen, die wiederum den Besitz der Familie erhöhten (S. 245).

Die Handlungsspielräume rheinischer Adliger mit denen in benachbarten Territorien zu vergleichen, ermöglicht es Übereinstimmungen oder Unterschiede herauszuarbeiten, die dann neue Fragen an lokale oder regionale Quellen und Studien ermöglichen.2

Im Herzogtum Luxemburg wollte der Herr von Reuland aus der Adelsfamilie von Palant, Lehensmann des Herzogs, den in Dörfern lebenden Bauern die Abgaben erhöhen. Die Untertanen wandten sich an das landesfürstliche Obergericht, das einen Kompromiss anordnete. Peter K. Weber betont in seinem Beitrag, dass das zentrale Argument der Bauern für ihren Widerstand ihre bedrohte Auskömmlichkeit bildete: „eine möglichst freie Verfügbarkeit von individuellen und kollektiven Ressourcen“ (S. 313).3

Ein offensichtliches Defizit des vorliegenden Bandes besteht darin, dass die Protokolle der im vereinigten Herzogtum Jülich – Cleve - Berg und Mark durchgeführten Unterherrentage vom 16. bis 18. Jahrhundert nicht verwendet wurden, noch nicht einmal auszugsweise.

In summa, die Herrschaft von Adligen in kleinen Territorien des Rheinlandes und einiger Nachbargebiete wird hier für viele Politikfelder konkretisiert und kontextualisiert. Die Beiträge zur vergleichenden Landesgeschichte im Buch beweisen erneut, dass mit dieser Methode ein zusätzlicher Erkenntnisgewinn für die Forschung erzielt werden kann.

Anmerkungen:
1 Silvio Jacobs, Familie, Stand und Vaterland. Der niedere Adel im frühneuzeitlichen Mecklenburg, Köln 2014; Paul Beckus / Thomas Grunewald / Michael Rocher (Hrsg.), Niederadel im mitteldeutschen Raum (um 1700–1806), Halle (Saale) 2019.
2 Andreas Rutz, Landesgeschichte in Europa. Traditionen – Institutionen – Perspektiven, in: Werner Freitag u.a. (Hrsg.), Handbuch Landesgeschichte, Berlin 2018, S. 120f.
3 Einblicke in den Wertehorizont einer Gesellschaft zeigen dabei die Motive der Handelnden. Dazu Arne Karsten / Hillard von Thiessen (Hrsg.), Normenkonkurrenz in historischer Perspektive, Berlin 2015.

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