1) Rechtskultur ist eine Zeitschrift mit europäischem Charakter. Das wird bereits durch die Dreisprachigkeit des Blattes deutlich. Die Zeitschrift bietet also ein Forum für eine wirklich europäisch verstandene Rechtsgeschichte genauso wie für die Vergleichende Rechtsgeschichte. Sie möchte die nationalen Wissenschaften weiter aus ihrer Beschränkung herausführen und dabei helfen, Anknüpfungspunkte für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auszuloten.
2) Rechtskultur ist strikt themenbezogen. Jedes Heft ist einem Oberthema gewidmet und gibt auf diese Weise die Möglichkeit, verschiedene Forschungsansätze auf einem Feld kennenzulernen. Jedes Heft wird am Ende einen rapport de synthèse enthalten, den ein ausgewiesener Wissenschaftler liefern wird und der die Verbindungslinien zwischen den einzelnen Beiträgen herstellt.
3) Rechtskultur betrachtet die Geschichte, um die Zukunft besser zu verstehen. Sie umfasst Themen aus allen rechtsgeschichtlichen Epochen, konzentriert sich aber auf den Wandel des Rechts und die Erkenntnisse, die sich daraus für die gegenwärtige Entwicklung des Rechts ergeben können. Die Zeitschrift ist daher auf Rechtsgeschichte mit einem Bezug zur “legal futurology” ausgerichtet.
4) Rechtskultur ist transdisziplinär ausgerichtet. Die Zeitschrift sucht also bewusst den Kontakt zu Nachbarwissenschaften, die sich mit verwandten Fragestellungen befassen oder identischen Quellenbeständen arbeiten. Jedes Themenheft enthält deshalb Beiträge von Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen.