Zentralität: Papsttum und Orden im Europa des 12. und 13. Jahrhunderts

Zentralität: Papsttum und Orden im Europa des 12. und 13. Jahrhunderts

Organisatoren
Klaus Herbers, Erlangen; Cristina Andenna, Matera/Dresden; Gert Melville, Dresden/Eichstätt
Ort
Loveno di Menaggio
Land
Italy
Vom - Bis
16.07.2010 - 19.07.2010
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Von
Veronika Unger, Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Bereits zum zweiten Mal fand im Deutsch-Italienischen Zentrum der Villa Vigoni in Loveno di Menaggio vom 16. bis 19. Juli 2010 eine Tagung unter dem Thema „Die Ordnung der Kommunikation und die Kommunikation der Ordnungen“ statt, die sich nach der Novembertagung zu den „Netzwerken: Klöster und Orden im Europa des 12. und 13. Jahrhunderts“ nun mit dem Schwerpunkt „Zentralität: Papsttum und Orden im Europa des 12. und 13. Jahrhunderts“ befasste. Organisiert wurde die Veranstaltung wiederum von Klaus Herbers (Erlangen), Cristina Andenna (Matera/Dresden) und Gert Melville (Dresden/Eichstätt) und ermöglicht durch die Finanzierung der Deutschen Forschungsgemeinschaft sowie die Unterstützung des Deutsch-Italienischen Zentrums in der Villa Vigoni.

Ziel der Tagung war es den bereits beim ersten Treffen analysierten Kommunikationssystemen und -strukturen der Orden und Klöster die Innovations- und Integrationstendenzen des Papsttums vergleichend gegenüber zu stellen, wobei schon in der Einführung von KLAUS HERBERS auf die Gefahr verwiesen wurde, damit eine Entwicklungslogik zu mehr Rationalität und Verfahrensformen zu unterstellen. Daher war es vorgesehen sich bewusst auch mit möglichen Gegenentwicklungen, Desintegration oder Kommunikationsstörungen zu beschäftigen. So wurde der Begriff „Zentralität“ von den Veranstaltern zwar in den Tagungstitel aufgenommen, aber von Beginn an als diskussionswürdig in den Raum gestellt.

Die 32 Teilnehmer aus ganz Europa und den USA hatten zu einem großen Teil bereits an der ersten Tagung im November partizipiert, so dass CRISTINA ANDENNA in der Begrüßung von einem „eingespielten Team“ sprechen konnte. Die Ergebnisse der letzten Tagung wurden durch GERT MELVILLE zusammengefasst, wobei er vor allem auf die spezifische Kombination von „Europa“ und „Kommunikation“ sowie die Besonderheit der „vita religiosa“, die ein Kommunikationsnetz in ganz Europa hervorbrachte, so dass Europa für die Religiosen letztlich als ein „Raum ohne Grenzen“ angesehen werde kann, abhob. Klaus Herbers stieß bereits in seiner Einführung die Diskussionen über zentrale Begriffe der Tagung wie „Zentrum und Zentralität“, „Peripherien und Dynamik“, „Transfer und Kommunikation“ sowie „rituelles und symbolisches Handeln“ an, die in der mediävistischen Forschung der letzten Jahre eine zentrale Rolle spielten.

In der ersten von Uwe Israel (Venedig) geleiteten Sektion ging es unter der Überschrift „Generierung und Diffusion neuer Ordnungskonfigurationen“ um die Frage, wie kanonisches Recht kommuniziert wurde. Durch die Vorträge von UTA-RENATE BLUMENTHAL zum „Dritten Laterankonzil, seinen Beschlüssen und der Rechtspraxis“ sowie von RAINER MURAUER zur „Diffusion kirchlichen Rechts“ (vor allem an Beispielen zum Salzburger Erzbistum) wurde vor allem deutlich, dass es keine „offizielle“ Verbreitung von Konzilsbeschlüssen oder päpstlichen Dekretalen gab, diese vielmehr auf dem Weg der Responsa oder mittels verschiedener Kanones-/Dekretalensammlungen in Europa verbreitet wurden. Besonders hervorgehoben wurde in den Diskussionen, dass die Verbreitung der Rechtsordnungen lange Zeit nicht vom Papsttum ausging, sondern von der Peripherie, dort besonders von einigen Subzentren wie Klöstern, Universitäten oder Hohen Schulen, gefördert wurde. In Bezug auf die Generierung von Recht hob man hervor, dass sich das Kirchenrecht erst in der Rechtspraxis vom Fallrecht zum allgemeinen Recht fortentwickelte und das Papsttum wohl auch im 12. und 13. Jahrhundert noch nicht als Rechtsschöpfer angesehen werden kann.

In einer zweiten Sektion zu „Kommunikationssukzession und -sicherung“, die Franz J. Felten (Mainz) leitete, sprach JEAN-MARIE MARTIN über „Traditions et transferts culturels entre les monastères grecs et latins dans l’Italie méridionale“, wobei er zunächst die verschiedenen Formen griechischer und lateinischer Klöster, die sich in Süditalien vom Frühmittelalter bis zur normannischen Herrschaft herausgebildet hatten über ihre Regel (vor allem die Basilius-Regel), ihre Sprache, ihre Liturgie, ihre Schrift charakterisierte und schließlich auf Austauschprozesse zwischen diesen Klöstern einging. Dass das Papsttum auf diese Entwicklung keinen Einfluss hatte, wurde in der Schlussdiskussion hervorgehoben. Hierauf folgten zwei Vorträge über die Kommunikation zwischen Päpsten und Klöstern bzw. religiösen Gemeinschaften von MARIA PIA ALBERZONI zu „Il papato e le comunità dell’Italia settentrionale“ und von WALDEMAR KÖNIGHAUS zur „Päpstlichen Klosterpolitik im osteuropäischen Raum“. Darin wurde eine in Bezug auf die päpstliche Zentrale gestufte Peripherie deutlich, so dass Norditalien zwar stärker im päpstlichen Einflussbereich lag als der osteuropäische Raum mit Polen, Böhmen oder Ungarn, aber doch peripherer als das direkt im bzw. am Patrimonium Petri gelegene mittelitalische Gebiet. In Bezug auf beide Räume zeigte sich außerdem – davon abgesehen, dass böhmische oder ungarische Klöster bis ins 11. Jahrhundert überhaupt keine Kontakte zu Päpsten hatten, wofür die Gründe kontrovers diskutiert wurden –, dass die Kontaktaufnahme in der Regel von den Klöstern bzw. den religiösen Gemeinschaften und nicht vom Papsttum ausging. Bereits im Referat von Alberzoni und in der daran anschließenden Diskussion wurde die Koinzidenz der Kreuzzugsidee mit dem Aufkommen der neuen religiösen Gemeinschaften, die für die vor allem für die Verbreitung der Kreuzzugspläne instrumentalisiert werden konnten, betont. Daran knüpfte der folgende Vortrag von CHRISTIAN GRASSO über „Ad Promovendum Negotium Crucis: gestione finanziaria e promozione pubblica della crociata durante il pontificato di Onorio III (1216-1227)“ an. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt des Kreuzzugs (erstmals Anstrengungen zum internationalen Einzug des Zehnten) wurden diesbezüglich vor allem die Kreuzzugsprediger (predicatores crucis) und ihr jeweiliger Hintergrund näher in den Blick genommen. Es wurde ersichtlich, dass die Identität dieser Prediger, die aus den unterschiedlichsten Regionen und kirchlichen Hierarchiestufen stammten, wesentlich von der päpstlichen Zentrale geprägt und dadurch zumindest für die Zeit der Aktualität des Kreuzzugsaufrufes ein Beitrag zur Zentralisierung geleistet werden konnte.

Die dritte Sektion der Tagung unter der Leitung von Anders Winroth (Yale) befasste sich mit „Kommunikationsräumen I: Vom Zentrum zur Peripherie“, wobei die Vorträge in erster Linie Möglichkeiten und Grenzen der Päpste auf diese Räume einzuwirken untersuchten und hier stets die im Sektionstitel unterstellte Kommunikationsrichtung von der päpstlichen Zentrale hin zur europäischen Peripherie kritisch beleuchteten. HARALD MÜLLER bezeichnete in seinem Referat „Struktur und Praxis päpstlich delegierter Gerichtsbarkeit. Im Dienst der Zentralisierung?“ die delegierte Gerichtsbarkeit als „Rahmenordnung“, die in ihrer Formierungsphase zunächst auch als Umsturz der bestehenden Ordnung wahrgenommen wurde, schnell aber vor allem aufgrund ihrer flexiblen Anwendungsmöglichkeiten akzeptiert und dann auch für nicht intendierte Zwecke genutzt wurde. Die Einwirkungsmöglichkeiten der Päpste auf einzelne Rechtsfälle wurden von Müller als nur gering eingeschätzt, weiterhin urteilte er aber, dass sich durch die päpstlich delegierte Gerichtsbarkeit, deren Ausbreitung und Anwendung letztlich „ohne Rom“ geschah, eine einheitliche, auf den Papst als legitimationsstiftende Instanz ausgerichtete Rechtskultur in Europa herausbilden konnte. Im Vortrag „Iuxta morem Cistercensium. Päpstliche Ordensreform und klösterliche Raumgestaltung (13. Jahrhundert)“ zeichnete HANS-JOACHIM SCHMIDT ein Bild von Kommunikationsproblemen und -hindernissen für den Versuch der Päpste im 13. Jahrhundert, Reformansätze des Zisterzienserordens (Generalkapitel, Visitationen) auf Benediktinerklöster zu übertragen, was er vor allem mit dem Fehlen institutioneller kommunikativer Verfahren auf päpstlicher Seite begründete. Zudem sei es zu einer „Systemkonkurrenz“ zwischen päpstlicher Allgewalt (Eingriffe in klösterliche Statuten) und der vita monastica (Kontemplation, Askese usw.) gekommen. Im letzten Referat dieser Sektion von THOMAS WETZSTEIN zur „Welt als Sprengel. Der päpstliche Universalepiskopat zwischen 1050 und 1215“ wurde mit den Aspekten einer neuen Ekklesiologie (ersichtlich an den Neuerungen in den Papsturkunden), der päpstlichen Reisen, des päpstlichen Legationswesens, der Verfestigung der Kurie, dem Anschwellen der Brief- und Urkundenproduktion ein Panorama des konzeptionell erweiterten Horizontes der Päpste seit dem 11. Jahrhundert vorgestellt, was wiederum zurückwirkte auf die Mobilität zum Papst hin, zum Beispiel durch die Forderung nach ad limina-Besuchen der Erzbischöfe zur Abholung des Palliums. Den Begriff „Zentralität“ zur Beschreibung dieser Entwicklung lehnte Wetzstein jedoch als zu statisch ab, da er etwa Weiterentwicklungen des Papsttums durch Einflüsse von außen überhaupt nicht berücksichtige. In der Diskussion wurde zudem gefragt, ob man die suggerierte Kontinuität der Entwicklung überhaupt so konstatieren könne.

In einer vierten Sektion unter dem Titel „Kommunikationsräume II: Zentralität und Hierarchie“, die von Tore Nyberg (Odense) geleitet wurde, befasste sich JOCHEN JOHRENDT in seinem Vortrag „Ubi papa, ibi Roma?“ mit der Bedeutung der Stadt Rom für die Päpste, die er, was die Administration betrifft, eher gering, was die „legitimierende Aura“ Roms betrifft, bedeutsamer, aber letztlich ebenfalls nicht entscheidend fand. Weiterhin verwieß er darauf, dass die Zentralitätswirkung Roms auch jenseits vom Papst (als Pilgerstätte, als Ort der Kaiserkrönung, als Hauptstadt des antiken Imperium) im Gegensatz zur Meinung der älteren Forschung nicht überschätzt werden dürfe. Johrendt ging abschließend auf die ab dem 11. Jahrhundert ersichtliche Distanz der Päpste zu Rom ein, die etwa daran zu erkennen sei, dass jeglicher Hinweis auf die Stadt Rom aus den päpstlichen Bullen entfernt wurde. Dadurch sei die Stadt geradezu zu einem „Fremdkörper“ für die Päpste geworden. Eine solche allgemeine „Geringschätzung“ Roms wurde von den Diskutanten jedoch nicht einhellig akzeptiert. Das nächste Referat von PATRICK ZUTSHI unter dem Titel „The Roman curia and papal jurisdiction in the twelfth and thirteenth centuries“ handelte von der Ausdifferenzierung und Institutionalisierung des päpstlichen Gerichtswesens im 12. und 13. Jahrhundert, wobei an Einzelbeispielen vornehmlich angelsächsischer Kläger die in dieser Zeit entstandenen Einrichtungen wie etwa die audientia publica und die audientia litterarum contradictarum und ihr Funktionieren vorgestellt wurden. Vor allem die wohl üblichen Zahlungen von Gebühren und Handsalben an kuriale Beamten, die die Behandlung eines Falles vor dem päpstlichen Gericht überhaupt erst sicherten, standen in der anschließenden Diskussion im Zentrum, hier wurde auch der Frage nachgegangen, inwiefern es objektive Quellen zu solchen Zahlungen geben könne. Im Vortrag zu „Il cardinale protettore – centro subalterno del potere“ sprach CRISTINA ANDENNA über die Rolle von Kardinalprotektoren – in der Diskussion wurde hervorgehoben, dass die zentralen Quellenbegriffe gubernator, dominus oder corrector seien – als kommunikative Zwischenglieder zwischen den Päpsten und den im 13. Jahrhundert neu entstandenen Orden (in erster Linie Bettelorden). Andenna unterstrich, dass die Funktion des Kardinalprotektors aus einer zunächst personalen Beziehung zwischen dem heiligen Franziskus und dem Kardinalbischof Hugo von Ostia (der spätere Papst Gregor IX.), der bereits im Vortrag von MARIA PIA ALBERZONI eine Rolle gespielt hatte, hervorgegangen war und wohl als Besonderheit schwacher Orden, die sich gerade in der Entstehungsphase oder in einer Krise befinden, zu bewerten ist. Die maßgebliche Beteiligung der Kardinalprotektoren an der päpstlichen Anerkennung neuer Orden etwa durch die Formulierung einer Ordensregel sei ein Ausdruck ihrer kommunikativen Mittlerfunktion. Im Vortrag „Appello e divieto di apello alla Chiesa romana presso gli ordini relgiosi nel XII secolo“ von GUIDO CARIBONI wurde anhand von zisterziensischen Beispielen das Spannungsfeld zwischen Papsttum und Orden, zwischen päpstlich-universaler Autorität und der Vita regularis aufgezeigt, das sich durch die jederzeit mögliche und im 12. Jahrhundert zunehmend auch bei kloster- bzw. ordensinternen Streitfällen – etwa zur Absetzung eines Abtes oder zur Zurechtweisung eines Untergebenen durch einen Abt – angewandte Appellation an den Papst ergeben konnte. Dies führte schließlich dazu, dass einige Orden bzw. einzelne religiöse Gemeinschaften vom Papst die Einschränkung der Appellationsmöglichkeiten forderten, somit versuchten, die Kommunikationswege zwischen Klöstern und Papsttum in dieser Hinsicht zu beschneiden; jedoch sei das nicht als Zeichen mangelnder Anerkennung der päpstlichen Autorität zu bewerten, so Cariboni, sondern als Versuch der Festigung der eigenen klösterlichen Disziplinarautorität. Im letzten Referat der Tagung befasste sich ROBERTO PACIOCCO mit „Le canonizzazioni papali nei secoli XII e XIII“, wobei er vor allem auf den Wandel von der Mündlichkeit zur Schriftlichkeit in Bezug auf Kanonisationen seit dem 12. Jahrhundert, den Übergang der „Kanonisationskompetenz“ vom Bischof auf den Papst und die damit verbundene Universalisierung einging sowie die Bedeutung von Kanonisationen auch zur Durchsetzung pragmatisch-politischer Intentionen betonte.

Wie bereits auf der Novembertagung war KARL-SIEGBERT REHBERG dankenswerterweise der Einladung der Organisatoren gefolgt, die Referate und Diskussionsbeiträge aus soziologischer Perspektive zu systematisieren. Er stellte dabei die Medialität als entscheidende Komponente der Kommunikation auch schon für das 12. und 13. Jahrhundert ins Zentrum, wobei er auf Mobilität, Schrift, Recht, Bildung an Universitäten und Hohen Schulen und Geld als wichtige Medien dieser Zeit verwies. Schließlich ging Rehberg auf die von einigen Teilnehmern als Forschungsgrundlage bereits als überwunden angesehenen Termini „Zentrum“ und „Peripherie“ ein und zeigte sich zuletzt verwundert darüber, dass eine Tagungsreihe, die den Begriff „Kommunikation“ in ihrem Titel trägt, vollkommen auf die Behandlung ritueller und symbolischer Kommunikation verzichtet habe.

Obwohl die Zeit schon sehr weit fortgeschritten war, thematisierte eine äußerst lebhafte Schlussdiskussion vor allem terminologische Kontroversen und stellte die Behandlung von Kommunikationsbarrieren als auf der Tagung nur am Rande gestreiftes Desiderat fest.

Konferenzübersicht:

Cristina ANDENNA (Matera/Dresden): Begrüßung

Gert MELVILLE (Dresden/Eichstätt), Klaus HERBERS (Erlangen): Einführung

Uta-Renate BLUMENTHAL (Washington): Das dritte Laterankonzil, seine Beschlüsse und die Rechtspraxis

Rainer MURAUER (Wien): Diffusion kirchlichen Rechts

Jean-Marie MARTIN (Rom): Kulturtraditionen und –transfer zwischen griechischen und lateinischen Klöstern in Süditalien

Maria Pia ALBERZONI (Mailand): Papsttum und religiöse Gemeinschaften in Norditalien

Waldemar KÖNIGHAUS (Göttingen): Kommunikation zwischen Päpsten und Klöstern im osteuropäischen Raum

Christian GRASSO (Lyon): Kreuzzugsprediger und Kreuzzugsfinanzierung unter Honorius III.

Harald MÜLLER (Aachen): Päpstlich delegierte Gerichtsbarkeit

Hans-Joachim SCHMIDT (Fribourg): Päpstliche Ordensreform und klösterliche Raumgestaltung

Thomas WETZSTEIN (Heidelberg): Päpstlicher Universalepiskopat

Jochen JOHRENDT (München): Bedeutung der Stadt Rom für die Päpste

Patrick ZUTSHI (Cambridge): Päpstliche Jurisdiktion

Cristina ANDENNA (Matera/Dresden): Kardinalprotektoren

Guido CARIBONI (Mailand): Appellationen von Ordensmitgliedern an der Kurie

Roberto PACIOCCO (Chieti). Päpstliche Kanonisationen

Karl-Siegbert REHBERG (Dresden): Zusammenfassende Strukturierung und Auswertung


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