Die Streitkräfte der Weimarer Republik - Neuere Forschungen zur Reichswehr

Die Streitkräfte der Weimarer Republik - Neuere Forschungen zur Reichswehr

Organisatoren
Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr
PLZ
14467
Ort
Potsdam
Land
Deutschland
Fand statt
In Präsenz
Vom - Bis
01.06.2022 -
Von
Tobias Pech, Aufklärungsbataillon 8, Bundeswehr

Die Reichswehr ist eines jener Forschungsthemen, deren Diskurs massiv durch Schlagworte wie „Staat im Staat“ oder „Truppe schießt nicht auf Truppe“ überformt ist. Sie wird noch immer sehr vom Ende her gedacht, nämlich als Vorgänger-Organisation der Wehrmacht und nicht als eigenständiges Forschungsfeld. Um diese Einseitigkeit im Diskurs auszugleichen und aktuelle Forschungsbemühungen zusammenzuführen, richtete das Zentrum für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr einen Workshop aus, der sich in die Themenfelder Organisation, Politik, Operation und Geschlecht gliederte. Der zur Freude der Teilnehmenden in Präsenz abgehaltene Workshop wurde vom Social-Media-Team des Arbeitskreises Militärgeschichte parallel auf Twitter kommentiert.

Nach der Begrüßung durch den Kommandeur des ZMSBw, SVEN LANGE, eröffnete DENNIS WERBERG (Potsdam) an die Einführung durch MATTHIAS STROHN (Buckingham) anschließend die Sektion „Organisation“. Die Organisationsgeschichte der Reichswehr sei, wohl auch aufgrund des „trockenen Rufes“ dieses Forschungsgegenstandes, noch auf dem Stand der 1970er-Jahre stehengeblieben. Werberg legte dar, dass die Führungsstruktur der Reichswehr im Vergleich zur kaiserlichen Armee vereinfacht und zentralisiert worden sei. Als maßgeblich dafür sah er den Wegfall des Mitspracherechts der Länder und die Zusammenführung von Kommando- und Verwaltungsaufgaben unter dem Dach des Reichswehrministeriums an. Unter Seeckt sei dann auch die Stärkung der Stellung des Chefs der Heeresleitung gegenüber dem Reichswehrminister erfolgt, etwa durch die Unterstellung der Einzelwaffeninspekteure und die Schaffung eines eigenen Stabes des Chefs der Heeresleitung. Nach Seeckts Abgang sei ein Großteil dieser Reformen zugunsten der Stärkung des Reichswehrministeriums zurückgedreht worden. Werberg warf zudem einen Blick auf die organisatorischen Maßnahmen, mit denen die Reichswehr verbotene Fähigkeiten, wie etwa Flugabwehr und Kampfwagen, erhalten hatte. Diese Fähigkeiten seien verdeckt in den bespannten Nachschub-Abteilungen der Divisionen untergebracht gewesen. Eine„brauchbare Illegalität“ habe im Spannungsfeld zwischen militärischer Effizienz und gesetzlichen Verboten bestanden.

AGILOLF KEßELRING (Helsinki) warf einen Blick auf die Verbindungen zwischen regulärem Militär und paramilitärischen Verbänden. Die „Schwarze Reichswehr“ oszilliere als Begriff zwischen Freikorps und Einwohnerwehren. Er wies auf die extreme Zersplitterung des Quellenkorpus aufgrund der klandestinen Natur dieser Organisationen hin. Die „Schwarze Reichswehr“ sei in erster Linie eine nachrichtendienstliche Großoperation der Reichswehr gewesen, um den Erhalt der Souveränität Deutschlands zu gewährleisten. Gemäß der Zielbestimmungen habe man unter dem Deckmantel von Sportvereinen pro Landkreis 350 politisch zuverlässige und soldatisch geeignete Männer gesucht. Die Vereinnahmung der Vereine durch rechte Kräfte sei durch die Reichswehr zwar kritisch gesehen worden, wurde aber teilweise in Kauf genommen, um die angestrebte Mannstärke wenigstens annähernd zu erreichen. Diese Verwickelungen zwischen Reichswehr und paramilitärischen Verbänden illustrierte Keßelring am Beispiel der Organisation Roßbach. Deren Gründer habe im Prozess wegen seiner Teilnahme am Hitler-Ludendorff-Putsch niemand anderen als Hans von Seeckt im Zeugenstand verlangt. Als anderes prominentes Beispiel führte Keßelring die Turn- und Sportabteilung der Deutschen Arbeiterpartei an, die durch einen aktiven Reichswehroffizier, nämlich Ernst Röhm, mitgefördert worden war. Solche „Zivilverwendungen“ seien keineswegs karriereschädlich gewesen. Keßelring sah die „Schwarze Reichswehr“ nicht als Vorläufer des Nationalsozialismus, wohl aber als einen Nährboden an.

Die zweite Sektion ‚Politik I‘ wurde durch EDITH RAIM (Landsberg a.L.) eingeleitet. PETER KELLER (Kaufbeuren) referierte über die Annäherung der Reichswehr in ihrer Frühphase an die Republik. Diese Annäherung sei nicht erfolgt, um die Republik zu stützen, sondern um die Stellung der Armee im Staat zu stärken. Als Beispiele dafür führte er die Abschaffung der Schulterstücke und die Einführungen von Vertrauenspersonen im Gegenzug für die Rückgabe der Befehlsgewalt von den Soldatenräten an die Offiziere an. Dies wertete Keller als eine „pragmatische Annäherung“, ebenso, wie die bewusste und geförderte Einstellung von Sozialdemokraten und Arbeitern im Zeitraum 1919-1920 in die Reichswehr. Das Ende dieser Annäherung sah Keller im Kapp-Lüttwitz-Putsch. Das fehlende Einstehen von Reichswehr-Einheiten für die Republik habe die Bemühungen Reinhardts desavouiert und die spätere Abschottung unter Seeckt eingeleitet. Reinhardts Fernziel sei bei aller Annäherung aber immer noch die Wiederaufrüstung und die Wiederherstellung der alten Grenzen gewesen, nicht das Säen einer republikanischen Grundeinstellung im Militär.

SEBASTIAN ELSBACH (Jena) befasste sich mit den republikanisch gesinnten Soldaten in der Frühphase der Reichswehr. Mit der Novemberrevolution habe es grundlegend eine breite Basis an republikanisch gesinnten Soldaten gegeben. Die Öffnung für Offiziere aus der Arbeiterschicht sei anfangs durchaus beabsichtigt gewesen. Mit der Streichung des Wahlrechts für Soldaten habe die Entpolitisierung der Reichswehr-Soldaten ihren Anfang genommen. Die als Gegengewicht beabsichtigte, umfangreiche politische Bildung konnte diese Lücke nach Elsbach nicht füllen. Organisationen wie der „Republikanische Führerbund“ und das Reichsbanner hätten aufgrund der reservierten Haltung der Heeresführung nie eine entsprechende Durchschlagskraft erreicht. Die Mentalitätsgeschichte des Offizierkorps der Reichswehr bliebe aufgrund der Quellenlage vielfach noch Desiderat. Aufgrund des Fehlens von Ego-Dokumenten sei man oft darauf angewiesen, die Akteure an ihrem Handeln zu messen. Auch der sich im heutigen Verständnis gewandelte Begriff von Demokratie und Republik erschwere den Blick auf die damaligen Umstände erheblich. Den Begriff vom „apolitischen Offizierkorps“ lehnte Elsbach indes strikt als spätere Zuschreibung ab.

Nach der Einführung in die Sektion ‚Politik II‘ durch HEINER MÖLLERS (Potsdam) beschäftigte sich PATRICK HEINEMANN (Freiburg i.Br.) mit der normierten und tatsächlichen Eigenkompetenz der Reichswehr in Rechtsfragen im Rahmen der Weimarer Verfassung. Am Beispiel des gescheiterten „Wehrmacht-Disziplinargesetzes“ von 1922 skizzierte Heinemann die Entwicklung der Rechtsstellung der Reichswehr-Soldaten. Da die umfassende Militärgerichtsbarkeit nach dem Skandal um die Aufklärung des Liebknecht-Mordes 1920 abgeschafft worden war, hatten sich Soldaten für jegliche Vergehen vor zivilen Gerichten zu verantworten, was zur immensen Dauer von Verfahren beitrug. Im Gesetzentwurf von 1922 war die Schaffung einer internen Kammer für disziplinare Vergehen geplant gewesen, was aber am Widerstand der SPD gescheitert sei, die eine Militärgerichtsbarkeit „durch die Hintertür“ fürchtete. Erst 1926 wurde durch die Entkriminalisierung von Bagatellvergehen die Übertragung dieser Kompetenz an die „Disziplinarvorgesetzen“ ermöglichte – was es so in deutschen Streitkräften noch nicht gegeben hatte. Gemäß der Weimarer Verfassung waren Ehrengerichte ebenfalls abgeschafft worden. Seeckt führte jedoch per Verordnung Ehrenräte ein und habe so nach Heinemann auf Erlasswege die Reichsverfassung umgangen. Heinemann hob zudem hervor, dass wesentliche Bausteine der heutigen Wehrdisziplinarordnung der Bundeswehr auf die Gesetzgebung der Reichswehr zurückgingen. Als Grund dafür sah er die vergleichsweise hohe personelle Konstanz der Juristen zwischen den 1920er- und 1950er-Jahren in den Ministerien.

MARTIN PLATT (Köln) betrachtete die privaten Ehrengerichte der Offiziersvereinigungen und die zeitgenössische Frage, wie viel „Geist des Kaiserreiches“ in den neuen Streitkräften stecken sollte. Die Besonderheit der nicht-öffentlichen Gerichtsprotokolle sei, dass „hier einmal Offiziere unter sich über die Ereignisse von 1918 stritten“. Als Beispiele führte Platt die Rechtsstreite gegen die Generale Schëuch und Groener an. Diese sollten sich vor dem Ehrengericht ihrer Offizierbünde aufgrund des Nicht-Niederschlagens der Revolution und der Verletzung ihrer Treuepflicht gegenüber dem Kaiser rechtfertigen. Platt wertete dies als generelles Zeichen für das Ringen um die Bewertung von Revolution und Republik durch das Offizierkorps. Da Schëuch und Groener keine Ehrlosigkeit nachgewiesen, jedoch aber gleichzeitig ein tadelnswerten Fehlverhalten attestiert wurde, habe keine der Parteien zufriedengestellt werden können. Der Anklägerkreis mit Personen wie Seeckt sei im Vergleich zu Schëuch und Groener in der Reichswehr sehr gut vernetzt gewesen. Platt verwies darauf, dass Hindenburg als entscheidende Figur der Ereignisse des Novembers 1918 nie als Zeuge für eine der Seiten aufgerufen wurde – wohl aus Angst, den Ruf des „Weltkriegshelden“ zu beschädigen.

Nach der Einleitung durch FRIEDERIKE HARTUNG (Potsdam) eröffnete PIERRE KÖCKERT (Potsdam) die nächste Sektion mit seinem Vortrag zur Frage, ob die Reichswehr eine Theorie der kontrainsurgenten Kriegführung gehabt habe. Er konstatierte, dass im Zeitraum 1918 bis 1923 zumindest punktuell von einem Bürgerkrieg auf deutschem Boden gesprochen werden könne. Das Verhältnis der Reichswehr zu diesen inneren Unruhen stellte er anhand von Befehlen, Richtlinien und Erfahrungsberichten zur Aufstandsbekämpfung dar. Laut Köckert habe die Reichswehr zwar kein starres Schema zum inneren Einsatz besessen, wohl aber einen regen Diskurs darüber geführt. Er skizzierte die Einsatzgrundsätze der Reichswehr, welche neben militärischen auch polizeiliche und zivile Maßnahmen enthielt. Der Gegner sollte nicht nur bekämpft, sondern teils auch festgesetzt und/oder überzeugt werden, auch unter Einsatz von Propaganda und skalierbarer Gewalt. Köckert unterstrich die Parallelen zu modernen Counterinsurgeny-Ansätzen und kam zu dem Schluss, dass die Reichswehr durchaus eine Theorie der kontrainsurgenten Kriegführung gehabt habe, die aber nicht in der ganzen Organisation gleich präsent gewesen sei. Die immer wieder vorkommenden Gewaltexzesse ließen sich indes nicht vollkommen aus dieser Doktrin heraus ableiten.

ALEXANDER QUERENGÄSSER (Halle) warf einen eingehenden Blick auf die Kavallerie der Reichswehr. Er stellte die weitverbreitete Erzählung vom I. Weltkrieg als „Ende der Kavallerie“ in Frage. Gerade die Erfahrungen der Kriege in Osteuropa habe für die damaligen Planer den Wert berittener Truppen unterstrichen. Seeckt und andere hätten Kavallerie neu gedacht und zwar nicht nur im Gegensatz zur Motorisierung, sondern Seite an Seite mit dieser, nämlich in den Feldern Aufklärung, Umfassung und Verfolgung. Der internationale Diskurs über die Ausrichtung der Kavallerie sei in der Reichswehr aufmerksam rezipiert worden. Die schwerpunktmäßige Ausrichtung der Kavallerie für den Einsatz gegen Polen skizzierte er an mehreren Beispielen, wie dem Festhalten an der Stahlrohrlanze und Dislozierung der Kavallerie-Standorte an der Ostgrenze. Querengässer zog das Fazit, dass Kavallerie in der Reichswehr eben noch nicht obsolet gewesen sei. Auch ohne Versailles hätte es Kavallerie in der Reichswehr gegeben, die gemäß der Anforderung der kommenden Konflikte ausgebildet und ausgerüstet worden wäre.

Mit dem Einfluss und der Wechselwirkung der Elektrifizierung von Gleisen auf militärische Planungen beschäftigte sich JACEK JĘDRYSIAK (Breslau). Er identifizierte die Miteinbeziehung der Eisenbahn in die militärische Planung seit Moltke als einen „Kernbestandteil der deutschen Militär-DNS“. Die Frage, ob die Eisenbahn-Infrastruktur eines Landes elektrifiziert werden sollte, sei auch in hohen Maßen eine militärische Frage gewesen. In der Reichswehr sei diese Frage umfassend debattiert worden, zumal Deutschlands Gleise bis dato kaum elektrifiziert gewesen waren. Seeckt habe sich aufgrund der Vorteile der Elektrifizierung in einer Denkschrift für diesen Schritt ausgesprochen. Er sei mit seiner Haltung allerdings einer der wenigen Verfechter innerhalb der Reichswehr gewesen, deren Mehrheit der Elektrifizierung skeptisch gegenübergestanden habe. In der generellen Wahrnehmung seien die großen Siege von 1866 und 1871 mit Dampf und Kohle-Loks errungen worden und die Neuerung unnötig. Die Reichsbahn selber sei in Bezug auf den Druck der Reichswehr zur Elektrifizierung sehr zurückhaltend gewesen. Tatsächlich seien bis 1929 nur 2,9 Prozent aller Strecken elektrifiziert worden. Jedrysiak verortete dies in einem größeren Kontext militärischen und zivilen Konservativismus.

Nach JOHN ZIMMERMANs (Potsdam) Begrüßung ging es in der letzten Sektion um das Themenfeld Reichswehr und Geschlecht. CAROLIN KAISER (Bielefeld) eröffnete mit einem Vortrag zum Verhältnis von Soldatentum und Geschlecht in der Reichswehr. Kaiser konstatierte, dass die Reichswehr aus Gender-Perspektive etwa immer noch ein „forschungstechnisches Niemandsland“ sei. Die Reichswehr aber habe sich gerade in vielen Fragen der Geschlechter-Definitionen neu erfinden müssen. Als Berufsarmee sei sie nicht mehr in der Lage gewesen, wie zu Wehrpflicht-Zeiten als „Schule der Nation“ die Vermittlung von Maskulinität zu beeinflussen. Dies habe ihren Einfluss auf die Gesellschaft reduziert, sodass andere Männlichkeitsbilder, wie etwa das des Sportlers, an Popularität gewonnen hätten. Versailles sei in der Reichswehr als Angriff auf deutsche Männlichkeit, als „Entmannung“ verstanden worden. Insofern habe man nur „eine gelebte Männlichkeit als Widerstand gegen Versailles“ verstehen können. Die Wahrnehmung von Demokratie als „schwach und unmännlich“ ordnete Kaiser in eben jenen Kontext ein. Das fehlende Wahlrecht der Soldaten sei in der zeitgenössischen Wahrnehmung auch als Schutzmechanismus gegen den „schädlichen“ Einfluss der Politik auf die Männlichkeit gewertet worden.

LINUS BIRREL (Freiburg i.Br.) beschäftigte sich mit der Rezeption und Nutzung des Bildes des Stoßtrupp-Soldaten des Weltkrieges in der Reichswehr. Obwohl „Sturm-/Stoßtrupp“ nicht in den Vorschriften an sich vorkämen, sei der Stoßtrupp doch maßgebliches Vorbild für die Infanterie-Taktik der Reichswehr gewesen. Darüber hinaus verortete Birrel das Bild des Stoßtrupp-Soldaten im Diskurs der Reichswehr über ihre Auslegung zwischen Massen- und Elite-Armee. Der Stoßtrupp habe ein wichtiges Identitätskapital und Zielbild der Reichswehr dargestellt; die taktische Überlegenheit des einzelnen deutschen Soldaten durch Wille und Ausbildung im Weltkrieg habe hier im Mittelpunkt der Selbstwahrnehmung gestanden, auch als Gesichtswahrung gegen den Ansehensverlust durch die Kriegsniederlage. So seien ein starker Dreh hin zum voluntaristischen Element in den Vorschriften oder der Sport-Fokus der Ausbildung zu erklären. Die Reichswehr sei mit dieser Interpretation des Stoßtrupp-Soldaten durchaus gesellschaftlich anschlussfähig gewesen.

In der Schlussdebatte, die MARKUS PÖHLMAN (Potsdam) leitete, stellte dieser zunächst fest, dass der Forschungsdiskurs über die Reichswehr noch stark von Schlagworten gerahmt sei. Zudem befände sich das Schlaglicht vor allem auf der Anfangszeit bis 1923 und auf dem Ende der Weimarer Republik. Die mittlere Zeitperiode gehe etwas unter und sei quasi „zwischen Kaiser und Führer eingezwängt“. Auch sei die Forschung immer noch stark auf die Offiziere der Reichswehr fokussiert. Im Verlauf der weiteren Diskussion ging es um die verschiedenen Forschungsdesiderate, nämlich Luftfahrt, Raketentechnik, Nachrichtendienste, Infrastruktur, Selbstverständnis als Berufsarmee, den „Mythos Seeckt“ und den ausländischen Blick auf die Reichswehr. Insgesamt war die Tagung ein voller Erfolg und konnte zeigen, dass die Reichswehr noch viele Ansatzpunkte bietet und nicht mit den eingangs genannten Schlagwörtern erschöpfend beschrieben ist.

Konferenzübersicht:

Begrüßung:
Kommandeur des ZMSBw, Sven Lange

Einführung:
Dennis Werberg (Potsdam)

Sektion Organisation

Kommentar: Matthias Strohn (Buckingham)

Dennis Werberg, Organisation Reichswehr

Agilolf Keßelring (Helsinki), Schwarze Reichswehr und Sturmabteilung. Definition eines Beziehungsgeflechts

Sektion Politik I

Kommentar: Edith Raim (Landsberg)

Peter Keller (Kaufbeuren), Frühlingsgefühle? Die Reichswehr und die pragmatische Annäherung an die Republik 1919/20

Sebastian Elsbach (Jena), „Soldat und Verfassungstreue“ Versuche der Bindung der Reichswehr an die Weimarer Republik in den Jahren 1919 bis 1921

Sektion Politik II

Kommentar: Heiner Möllers (Potsdam)

Patrick Heinemann (Freiburg), Staat im Staate. Die Paralegalität der Reichswehr

Martin Platt (Köln), Eine Frage der Ehre. Der umstrittene Weg des deutschen Offizierkorps in die Weimarer Republik

Sektion Operation

Kommentar: Friederike Hartung (Potsdam)

Pierre Köckert (Potsdam), Die Theorie der kontrainsurgenten Kriegführung der Reichswehr

Alexander Querengässer (Halle), „Nur gegen Polen […] versprach man sich zumindest beschränkte Erfolgsmöglichkeiten“ Kavallerie in der Reichswehr

Jacek Jędrysiak (Breslau), Reichswehr and the Problem of Railway Electrification until 1933

Sektion Geschlecht

Kommentar: John Zimmermann (Potsdam)

Carolin Kaiser (Bielefeld), „Eins kann uns kein Friedensvertrag, kein Feind nehmen: männliches Denken.“ Soldatentum und Geschlecht in der Reichswehr

Linus Birrel (Freiburg), Die Stoßtruppen des Weltkriegs als Vorbilder in der Reichswehr unter Hans von Seeckt 1920 bis 1926

Abschlussdiskussion
Moderation: Markus Pöhlmann (Potsdam)

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