Arbeit ist ein traditionelles Thema der Geschlechtergeschichte. Wie MICHAELA HOHKAMP (Hannover) und ANDREA GRIESEBNER (Wien) betonten, stellt die Frage, wie und auf welche Weise Tätigkeiten zu Arbeit werden und wie dieser Transformationsprozess mit Geschlecht verbunden ist, allerdings weiterhin ein Forschungsdesiderat dar. Ziel der 28. Jahrestagung des Arbeitskreises Geschlechtergeschichte der Frühen Neuzeit war es soziale Räume, diskursive Praktiken und körpergeschichtliche Dimensionen der langen Beziehungsgeschichte zwischen Arbeit, Macht und Geschlecht epochenübergreifend zu analysieren. Die zehn Beiträge der Referent:innen mit zeitlichen Schwerpunkten zwischen dem Spätmittelalter und dem 20. Jahrhundert und unterschiedlichen disziplinären Hintergründen näherten sich dem Thema äußerst vielfältig an und ermöglichten dadurch konstruktive, lebhafte Diskussionen sowie neue Perspektiven auf die Beziehung zwischen Arbeit, Macht und Geschlecht. Als zentral kristallisierte sich die Feststellung heraus, dass Arbeit stets in Beziehungskonfigurationen und Herrschaftsverhältnissen eingebettet ist, diese konstituiert, und ohne Berücksichtigung des Kontexts nicht verstanden werden kann.
In ihrer Keynote kontrastierte SUSANNE SCHÖTZ (Dresden) das bürgerliche, biologistisch begründete Geschlechterideal des 19. Jahrhunderts, das die „wahre Bestimmung des Weibes“ im Inneren des Hauses sah, mit der ökonomisch bedeutenden Praxis weiblicher Erwerbstätigkeit im gleichen Zeitraum. Der auf diesen Widerspruch reagierende Diskurs über die Erwerbstätigkeit von Frauen versuchte die Erwerbsarbeit auf Notsituationen einzuschränken, in denen eine Versorgung durch einen Mann nicht möglich war, und auf Berufe bzw. Arbeiten zu begrenzen, für welche Frauen aufgrund angeborener Besonderheiten ihres Geschlechts besonders geeignet wären. Mit diesem Diskurs verband sich eine Abwertung weiblicher Erwerbstätigkeit als unbedeutend, eigennützig und die Sitten untergrabend. Susanne Schötz betonte die erstaunliche Stabilität der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung und des Grundmusters ungleicher ökonomischer Teilhabechancen für Frauen über Jahrhundert. Dennoch kam es im 19. Jahrhundert aber zu Wechselwirkung mit gesellschaftlichen Entwicklungen wie der Industrialisierung, der Liberalisierung des Gewerberechts und der entstehenden Frauenbewegung, die etwa zum „neuen Frauenberuf“ der Lehrerin sowie der Putz- und Modewarenhändlerin führten. Susanne Schötz forderte eine Revision der traditionellen Vorstellungen von weiblicher Erwerbsarbeit im 19. Jahrhundert und plädierte für die Öffnung des Blickes dafür, dass die Konkurrenz bürgerlicher Werte Frauen auch Chancen eröffnete. Letzteres sieht sie etwa bei der Aneignung der ursprünglich männlich gedachten Bildungs- und Selbstverwirklichungsideale durch Frauen.
INKEN SCHMIDT-VOGES (Marburg) griff die Spannung zwischen der Vielfalt an Arbeiten, welche Frauen ausübten, und den normativen Vorgaben für die Frühe Neuzeit wieder auf. Zwischen dem 16. und dem 19. Jahrhundert änderten sich die Normen sowie die geschlechtsspezifischen Markierungen von Arbeit. Noch zu wenig erforscht seien die Relationen zwischen sich wandelnden Praktiken und den Normen, um ein besseres Verständnis zu entwickeln, wie und wieso es zwischen 1500 und 1900 zu divergierenden „Outcomes“ kam. Inken Schmidt-Voges verwies dabei vor allem auch auf die Multinormativität der Frühen Neuzeit, die erst am Übergang zum 19. Jahrhundert von den bürgerlichen Rechtskodifikationen abgelöst wurde. Sie setzte die Multinormativität der Frühen Neuzeit in Beziehung mit der von Susanne Schötz beschrieben Wertekonkurrenz des 19. Jahrhunderts und forderte abschließend die Historisierung sowohl vergangener wie auch gegenwärtiger Arbeits-, Erwerbs- und Lohnbegriffe, welche, je nach betrachtetem Zeitraum, zu unterschiedlichen Ein- und Ausschlüssen führten.
Das erste Panel eröffnete der Jurist GIULIO ERBAR (Tübingen) mit einem Vortrag zu weiblicher Arbeitstätigkeit in der Privatrechtsordnung württembergischer Frauen in der Frühen Neuzeit. Er kontrastierte das württembergische Gesetzesrecht, das vor allem in Gestalt des 1. Württembergischen Landrechts von 1555 die Rechtsgeschäfts- und Prozessfähigkeit von württembergischen Frauen deutlich einschränkte, mit dem Schrifttum von Rechtsgelehrten zum subsidiär geltenden ius commune und überlieferten Universitätskonsilien, die einen Einblick in die württembergische Rechtspraxis der Frühen Neuzeit geben. Im Gegensatz zum Landrecht demonstrieren die Konsilien, dass in der Praxis die Arbeitstätigkeit von Frauen in Württemberg weitgehend akzeptiert war. Die Beschränkung der Rechtsgeschäfts- und Prozessfähigkeit von Frauen im Landrecht wurde durch lokale Gewohnheiten teilweise konterkariert; die dadurch entstehenden Spannungen versuchten Juristen in ihren Schriften durch umfangreiche Ausnahmekataloge aufzulösen. Das eine bestimmte Erwartungshaltung wiedergebende Landrecht wies Frauen allerdings eine rechtliche Sonderrolle zu und konstruierte auf diese Weise Geschlecht.
SABINE MIESGANG (Salzburg/Wien) und SARAH DEICHSTETTER (Wien) widmeten sich anhand der Chorfrauen von Klosterneuburg der Arbeit von Frauen in der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heilsökonomie. Doppelklöster ermöglichten Verflechtungen und Synergien zwischen den weiblichen und den männlichen Angehörigen. Quellenbasierte Tiefenbohrungen zeigen, dass Frauen Arbeiten erledigten, die für die mittelalterliche und frühneuzeitliche Heilsökonomie maßgeblich waren. Auch wenn Frauen als Stifterinnen in der traditionellen Geschichtsschreibung aufscheinen, bleibt ihre Teilhabe an der Heilsökonomie oft unerwähnt. Am Beispiel des Stifterpaar des Klosters von Klosterneuburg, Agnes von Waiblingen und Leopold III., zeigten Sabine Miesgang und Sarah Deichstetter, wie nach der Heiligsprechung Leopold III. 1475 Agnes unsichtbar gemacht wurde. Durch einen breiten Arbeitsbegriff und anhand der Rechnungsbücher des Klosters konnten die Referentinnen außerdem die bedeutsame Memoria (Totengedenken, Gebete), Schulbildung für Bürger:innentöchter, sogenannte Näharbeiten (Herstellung und Verkauf von liturgischen Gewändern, Schleiern) sowie Weinbau und Krankenpflege als konkrete Arbeitsfelder der Chorfrauen nachweisen.
SOPHIE FÄS (Basel) beschäftigte sich als erste Vortragende des zweiten Panels aus der Sicht Deutschschweizer Hebammen mit dem Übergang von der Haus- zur Klinikgeburt zwischen 1870 und 1960 und dem Wandel des Beziehungsgeflechts, in das Geburten eingebunden waren. Hebammen waren zu dieser Zeit bei der Gemeinde angestellt und wurden von den verheirateten und verwitweten Frauen der Gemeinde gewählt. Während Hebammen im 18. Jahrhundert noch bei einer praktizierenden Hebamme in die Lehre gingen, wurden sie im Laufe des 19. Jahrhunderts zunehmend von Ärzten in „Gebäranstalten“ ausgebildet. Bei Komplikationen mussten sie verpflichtend einen Arzt hinzuziehen, was teilweise zu Spannungen und Konkurrenz mit den Ärzten führte, welche letztlich als Sachverständige die Tätigkeit von Hebammen be- und verurteilen konnten. Von Seiten der Frauen konnte Sophie Fäs kein erschüttertes Vertrauen in die Hebammen feststellen, konstatierte aber ein erhöhtes Ansehen der Ärzte, was – trotz höherer Kosten – mit zum Übergang von der Haus- zur Klinikgeburt beigetragen habe. Nicht ausschließen möchte sie zudem, dass die fehlende Möglichkeit zur individuellen Wahl der Hebamme und Ausbildungsmängel in den Gebäranstalten mit zur Akzeptanz der Spitalsgeburt beitrugen.
Der darauffolgende Beitrag von STEPHANIE RIEDER-ZAGKLA (Wien) analysierte die Rolle von Richtern, Anwälten und ärztlichen Sachverständigen in gerichtlich ausgetragenen Ehekonflikten im Erzherzogtum Österreich unter der Enns zwischen 1783 und 1938. Sie stellte fest, dass, obwohl Frauen gegen Ende des Untersuchungszeitraums langsam in die entsprechenden juristischen und medizinischen Professionen eindrangen, der Arbeitsort Gericht dennoch ein weitgehend männlich geprägter Arbeitsort blieb, besetzt mit vorwiegend männlichen Spezialisten mit Deutungsmacht über Ehe. Dies bedeutet aber nicht, dass Kritik oder ein Hinterfragen vonseiten der Eheleute (zB. durch eine Berufung, den Wechsel der Rechtsvertretung oder das Anzweifeln eines Sachverständigengutachtens) unmöglich gewesen wäre. Neben dem Geschlecht beeinflussten auch andere Faktoren wie die Schichtzugehörigkeit der Ehepaare oder die gesellschaftspolitische Einstellung der Richter das Urteil. Gerichte waren neben Konflikt- auch Interaktions- und Kommunikationsräume zwischen den verschiedenen Akteur:innen, deren Zuständigkeiten und Bedeutung sich im Laufe der Zeit wandelten.
LUIÇA GRAAB (Paris/München) beschrieb die materiellen Voraussetzungen der Naturforschung und deren Bedeutung für die Tätigkeit von Botanikerinnen und Anatominnen zwischen 1750 und 1820. Sie untersuchte akteurszentriert und anhand der Beispiele weitgehend vergessener, in ihrer Zeit aber angesehener Botanikerinnen und Anatominnen die gelehrten sozialen Praktiken der république des lettres mit besonderem Blick auf Inklusions- und Exklusionsmechanismen. Der Faktor Geschlecht war zwar von wesentlicher Bedeutung und wirkte im Hinblick auf institutionelle Positionen ausschließend, je nach Kontext konnte er aber bspw. durch die soziale Herkunft einer Person überlagert werden. Zwischen den Disziplinen existierten deutliche Unterschiede: Die Botanik war vergleichsweise einfach zugänglich und als Beschäftigung für Bürgerinnen und Adelige angesehen. Um es jedoch wie Élisabeth Julienne Dugage de Pommereul, Catharina Helena Dörrien oder Clémence Lortet in Botaniker:innenkreisen zu Ansehen zu bringen, waren zeitliche Flexibilität, ökonomische Unabhängigkeit, sozialer Status und soziale Vernetzung erforderlich. Die Tätigkeit als Anatomin setzte dagegen ein gewisses Grundkapital, Kontakte für die Beschaffung von Leichen sowie handwerkliches Geschick und Können voraus. Zudem wurden Anatominnen wie Anna Morandi oder Marie Marguerite Bihéron außerhalb der gelehrten Gemeinschaft abgelehnt. Wie Luiça Graab abschließend resümierte, konnten Frauen höherer sozialer Schichten durchaus als Naturforscherinnen reüssieren, wenngleich ihr Geschlecht ihnen Grenzen setzte.
NORBERT FINZSCH (Köln) plädierte für eine Reevaluation des historischen Verständnisses der Berdaches/Two Spirits Nordamerikas durch eine Berücksichtigung ihrer Bedeutung als arbeitende Schaman:innen und Therapeut:innen. Französische Missionare bezeichneten mit dem Begriff Berdaches, ursprünglich Persisch für jugendliche Homosexuelle, Native Americans in Nouvelle France, die sich im Laufe ihrer Jugend für ein Geschlecht entschieden, welches nicht ihrem biologischen Geschlecht entsprach. Die meisten von ihnen wechselten in eine Rolle, die mit dem Tragen weiblicher Kleidung und dem Verrichten weiblich konnotierter Tätigkeiten verbunden war. Die Vertreter:innen dieser Gruppe heirateten nicht, verrichteten medizinische, religiöse und beratende Tätigkeiten und waren angesehene Mitglieder ihrer Gemeinschaften. Ihre nicht auf heterosexuelle biologische Reproduktion ausgerichteten sexuellen Praktiken machte sie in der Wahrnehmung der europäischen Missionare zu „Sodomiten", womit sich eine Verurteilung der First Nations als heidnisch, amoralisch und rückständig verband, die Kolonialismus und Mission legitimierte. Nach der Verdrängung/Vernichtung der Berdaches um 1900 reinterpretierten Anthropologie und Psychoanalyse diese innerhalb des vorherrschenden binären Geschlechterdenkens als homosexuelle Transvestit:innen. Erst in den 1970er-Jahren kamen Stimmen auf, die diese Zuschreibung hinterfragten und auf andere Geschlechtskonzepte bei den First Nations hinwiesen. Die LGBTQ-Bewegung entdeckte die Berdaches, nun unter der neuen Bezeichnung Two Spirits, als queere Vorkämpfer:innen und reduzierte diese damit erneut auf ihre Sexualität. Norbert Finzsch argumentierte für eine Sicht auf die Berdaches, welche ihre sakralen Funktionen und die spezifischen Arbeiten, die diese für ihre Community ausübten, ernst nimmt.
TIM RÜTTEN (Wien/Berlin) postulierte in seinem Beitrag eine querelle des servantes. Damit bezeichnete er einen städtischen Diskurs über Dienstmägde mit Fokus auf Arbeits- und Standesverhältnisse, der anhand der Figur der häuslich-reproduktiv tätigen Magd weibliche Arbeit und den Handlungsspielraum von Frauen verhandelte und seinen Höhepunkt zwischen 1680 und 1730 erreichte. Um 1500 wurde die Magd noch als Teil des Gesindes gesehen, deren Arbeit nicht klar abgegrenzt war und ihren eigenen Wert hatte. Um 1700 bezogen die an der querelle des servantes beteiligten Autoren die Magd dagegen auf die Sitten(losigkeit) und delegitimierten sie als Person mit verminderter Ehre. Die so konzipierte Magd und ihre Arbeit wurden als minderwertig und schmutzig bezeichnet und machten eine Abgrenzung zwischen Haus und Magd notwendig. Tim Rütten betonte, dass die querelle des servantes keineswegs die Abschaffung weiblicher Dienstbotinnen bezweckte. Stattdessen öffnete sie einen Raum weiblicher Tätigkeit der männlichen Herrschaft und legitimierte den Ausbau obrigkeitlicher Maßnahmen.
Im letzten Vortrag der Tagung skizzierte WALTRAUD SCHÜTZ (Wien) anhand von Briefwechseln zwischen den Frauen der eng miteinander verbundenen Familien Hoyos und Lamberg die Sicht adeliger Frauen auf Dienstpersonen und Arbeitserziehung im frühen 19. Jahrhundert. Ein besonderes Augenmerk legte sie dabei auf die briefliche Kommunikation über die Qualifikationen von „ausgezeichneten" Kammerjungfern und die Probleme, geeignete Kammerjungfern zu finden. Wie sie erläuterte, standen Kammerjungfern unter der unmittelbaren Autorität der Dienstherrin und waren bei entsprechenden Fähigkeiten, auch aufgrund alternativer Erwerbsmöglichkeiten, sehr nachgefragt. Adelige Frauen engagierten sich in Vereinen, die das Ziel verfolgten, vor allem Mädchen aus den Wiener Vorstädten in Handarbeiten zu unterrichten und diese auf eine Arbeit im Dienst vorzubereiten. In sogenannten Arbeits- und Industrieschulen sollten Mädchen sozial benachteiligter Schichten für ihre künftige Position als Dienstbotinnen, Arbeiterinnen, aber auch als Ehefrauen und Mütter, vorbereitet und ausgebildet werden.
Als roter Faden der diesjährigen Fachtagung des Arbeitskreises Geschlechtergeschichte der Frühen Neuzeit kann die Notwendigkeit der Historisierung von Arbeit und der Hinterfragung des gegenwärtigen wie des zeitgenössischen Arbeitsbegriffs verstanden werden. Dieser wandelt sich stets und impliziert mit dem Faktor Geschlecht verbundene Ein- und Ausschlüsse. Wann, wo und warum der Begriff „Arbeit“ in Quellen auftaucht, wovon wir reden, wenn wir von „Arbeit“ sprechen und welche Tätigkeiten sich in der Langzeitperspektive wann und wo in „Arbeit“ transformieren, sind daher nach wie vor zentrale Themen der Geschlechtergeschichte. Interessante Ergebnisse lassen sich auch dadurch erzielen, dass nach dem Gegenteil von Arbeit oder der Art des intendierten Ergebnisses von Arbeit gefragt wird. Ein wesentliches Ergebnis der Tagung ist zudem, dass Arbeit nie „von außen“ und isoliert verstanden werden kann, sondern in Beziehungs- und Machtverhältnisse, Wirtschaftssysteme, Herrschafts- und Statuskonstellationen eingebunden ist und diese wiederum konstituiert. Dieselbe Tätigkeit kann sich je nach Kontext völlig unterschiedlich darstellen. Eine umfassende Kontextualisierung des Spannungsfeldes aus Arbeit, Macht und Geschlecht im konkreten Einzelfall ist für die historische Forschung unumgänglich.
Die 29. Fachtagung des Arbeitskreises wird vom 24.-26. Oktober 2024 zum Thema Migration stattfinden. Nähere Informationen entnehmen Sie dem call for papers, der auf der Website des Arbeitskreises zu finden ist.
Konferenzübersicht:
Einleitende Worte
Michaela Hohkamp (Hannover) / Andrea Griesebner (Wien)
Keynote
Susanne Schötz (Dresden): Weibliche Erwerbstätigkeit ohne Ende. Eine Bilanz nach 30 Jahren
Kommentar: Inken Schmidt-Voges (Marburg)
Panel I: Geschlecht festschreiben - Historiographie
Giulio Erbar (Tübingen): Weibliche Arbeitstätigkeit in der Privatrechtsordnung württembergischer Frauen in der Frühen Neuzeit
Sabine Miesgang (Wien/Salzburg) / Sarah Deichstetter (Wien): „item ein genamen umb schlayr seiden und andere arbait.“ Geschlechterbedingte Differenzbildung im Kontext der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Heilsökonomie
Panel II: Geschlecht zuweisen - Räume
Sophie Fäs (Basel): Ein Frauenberuf in Bedrängung. Der Übergang von der Haus- zur Klinikgeburt aus der Perspektive der Deutschschweizer Hebammen 1870-1960
Stephanie Rieder-Zagkla (Wien): Das Gericht als Arbeitsplatz und Konfliktort. Von Richtern, Anwälten und ärztlichen Sachverständigen als Akteuren in Ehekonflikten zwischen 1783-1938
Luiça Graab (Paris/München): Botanikerinnen, Anatominnen. Materielle Voraussetzungen der Naturforschung 1750-1820
Panel III: Geschlecht einschreiben - Körper
Norbert Finzsch (Köln): Berdache/Two Spirit. Drittes Geschlecht oder arbeitende Schaman:innen?
Tim Rütten (Wien/Berlin): „[S]tinckende und vnfletische“ oder „saubere vnd reinliche arbeit“? Geschlecht und Arbeit am Beispiel der Magd
Waltraud Schütz (Wien): „Mit einigen Lektionen wird sie recht sauber frisieren.“ Dienstpersonal und Arbeitserziehung aus adeliger Sicht im Wien des frühen 19. Jahrhunderts