28. Kolloquium zur Polizeigeschichte

28. Kolloquium zur Polizeigeschichte

Veranstalter
Deutsche Hochschule der Polizei, Münster (Dr. Wolfgang Schulte) in Zusammenarbeit mit dem Polizeimuseum der Polizeiakademie Niedersachsen (Dr. Dirk Götting)
Veranstaltungsort
Deutsche Hochschule der Polizei, Zum Roten Berge 18-24, D-48165 Münster
Ort
Münster
Land
Deutschland
Vom - Bis
05.07.2018 - 07.07.2018
Deadline
31.03.2018
Website
Von
Wolfgang Schulte

Das Kolloquium zur Polizeigeschichte trifft sich seit 1990 einmal jährlich und stellt ein kontinuierliches Diskussionsforum für neuere polizeihistorische Forschungen dar. Wesentliches Ziel des Kolloquiums ist es, insbesondere jüngeren WissenschaftlernInnen die Möglichkeit zu bieten, ihre Forschungsergebnisse zu präsentieren und zu diskutieren.
Das 28. Kolloquium zur Polizeigeschichte wird vom 5. bis 7. Juli 2018 in Münster an der Deutschen Hochschule der Polizei stattfinden und sich schwerpunktmäßig mit zwei Themen befassen:

1. Polizei in der Zwischenkriegszeit, vor allem in der Weimarer Republik:
International gesehen bildete die Zwischenkriegszeit ein wichtiges Feld für die Neuformierung bzw. für die Weiterentwicklung der Polizei. Für Deutschland jährt sich am 9. November 2018 der Beginn der Revolution, die zur Gründung der ersten deutschen Republik führte, zum 100. Mal. Die Polizei sah sich in den Jahren des Demokratieexperiments von Weimar von Beginn an immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt ‐ seien es die Positionierung in der Neuformierung des staatlichen Gewaltmonopols sowie in den bürgerkriegsähnlichen Unruhen in den Anfangsjahren, ein neues Selbst‐ und Fremdbild während der Konsolidierungsphase oder der teilweise Verlust des Gewaltmonopols zu Beginn der 1930er Jahre. Auch das für die Republik typische Handeln von Polizeigewerkschaften, die sich stark mit Fragen der Militarisierung und der Struktur der Polizei in Deutschland beschäftigten, stellt ein interessantes Forschungsfeld dar. Letztlich vollzog sich die Erosion der Republik über mehrere Jahre und auf Länderebene begann der administrative Zugriff der Nationalsozialisten auf die Polizei schon deutlich vor 1933. Doch auch der weitere Umgang mit dem polizeilichen Erbe der Republik soll im Blick behalten werden: in Form eines Gegenbildes zur nationalsozialistischen Polizeiherrschaft ebenso, wie später für das antibürgerliche Modell einer Volkspolizei in der DDR. Und auch die Restauration der Polizeien in den frühen Jahren der Bundesrepublik unter Bezug auf tatsächliche oder angebliche Weimarer Polizeitraditionen bietet interessante Forschungsansätze auf Landes‐ wie auf Bundesebene. Gerade auch durch vergleichende und/oder transferorientierte sozial‐ und kulturgeschichtliche Studien sollte es möglich sein, bisherige Forschungsergebnisse zu hinterfragen oder neue Fragen zu stellen.

2. Volkspolizei in der DDR:
Mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem Ende des SED‐Staates liegen bisher deutlich weniger Untersuchungen zur Rolle und Funktion der Deutschen Volkspolizei der DDR (DVP) vor als zu anderen Bereichen des Sicherheitsapparates der DDR. So ist zwar unbestritten, dass die politische Repression in der DDR durch eine weitgehende Überwachung der Bevölkerung durch die „Stasi“ sehr gut funktionierte, doch welche Rolle spielte hierbei die Volkspolizei? War die DVP lediglich der verlängerte Arm und Erfüllungsgehilfe der „Stasi“ oder ging ihre Rolle und ihr Selbstverständnis darüber hinaus? Grundsätzlich ist es analytisch ertragreich, genau zu klären, an welchen Maßstäben das polizeiliche Agieren in der DDR zu messen ist und welche internationalen Kontextualisierungen hier erforderlich sind. All dies sind interessante Fragen, die noch der wissenschaftlichen Untersuchung und Klärung bedürfen. So ist es naheliegend, den zweiten Themenschwerpunkt des 28. Polizeikolloquiums im Juli des kommenden Jahres der DVP und deren (internationaler) sozial‐ und kulturgeschichtlicher Einordnung zu widmen.

3. Freie Sektion:
Natürlich wird es wie in den Vorjahren auch wieder eine freie Sektion geben, in der die Möglichkeit besteht, jenseits der beiden oben genannten Schwerpunktthemen Werkstattberichte und laufende Forschungsprojekte vorzustellen.

Weitere Informationen:
- Tagungssprachen sind Deutsch und Englisch.
- Für angenommene Referentinnen und Referenten werden die Reise‐ und Übernachtungskosten übernommen.

Bitte reichen Sie Vorschläge für Beiträge zu beiden Themenschwerpunkten und zur freien Sektion (Abstracts mit maximal 500 Wörtern) und einen kurzen wissenschaftlichen Lebenslauf bis zum 31. März 2018 per E‐Mail ein (wolfgang.schulte@dhpol.de).

Wir freuen uns auf Ihre Ideen und auf eine anregende Tagung!
Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Schulte, Forschungsstelle Polizeigeschichte, Deutsche Hochschule der Polizei in Münster, wolfgang.schulte@dhpol.de
Dr. Dirk Götting, Polizeimuseum der Polizeiakademie Niedersachsen, Dirk.Goetting@Polizei.Niedersachsen.de

P. S.: Wir bitten Sie darum, diese Ankündigung auch an interessierte Kolleginnen und Kollegen weiterzuleiten.

Programm

Kontakt

Wolfgang Schulte

Deutsche Hochschule der Polizei, Zum Roten Berge 18-24
D-48165 Münster
+49 2501 806418

wolfgang.schulte@dhpol.de


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Land Veranstaltung
Sprach(en) der Veranstaltung
Englisch, Deutsch
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