B. Stollberg-Rilinger: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation

: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation. Vom Ende des Mittelalters bis 1806. München 2006 : C.H. Beck Verlag, ISBN 3-406-53599-2 133 S. € 7,90

: Das Heilige Römische Reich deutscher Nation in der Neuzeit 1486-1806. . Ditzingen 2005 : Reclam, ISBN 3-15-017045-1 179 S. € 5,00

Rezensiert für H-Soz-Kult von
Martin Wrede, Historisches Institut, Univ. Giessen

Zum 200. Jahrestag der Niederlegung der römisch-deutschen Kaiserkrone durch Franz II. und das dadurch bewirkte Ende des Alten Reiches erscheinen nicht nur voluminöse Ausstellungskataloge und Aufsatzsammlungen. „Eröffnet“ wurde das Gedenkjahr vielmehr durch zwei knappe Überblicksdarstellungen, die beide mehr oder weniger erklärtermaßen das Alte Reich gerade den historisch interessierten Nichtfachleuten nahe bringen wollen.

Dies ist auch nötig. Jenseits des überschaubaren Kreises der „Reichshistoriker“ ist die in den vergangenen Jahrzehnten von der Forschung vorgenommene positive Neubewertung des Alten Reiches nur wenig rezipiert worden – zum einen infolge des geringen Gewichts der Vormoderne im gegenwärtigen Geschichtsbewusstsein, zum anderen aufgrund der faktischen Abkoppelung des fachhistorischen vom öffentlichen Diskurs.

Beide Autor/innen versuchen hier gegenzusteuern und die „Leerstelle“ Altes Reich im kollektiven Gedächtnis neu zu besetzen und zu konturieren. Beide bewegen sich als renommierte Frühneuzeitler/innen selbstverständlich auf dem neuesten Stand der Forschung und beherrschen ebenso selbstverständlich ihr Thema souverän, sie folgen bei dessen Aufbereitung allerdings unterschiedlichen Konzepten und Strategien.

Das „Reich“ Peter Claus Hartmanns ist dabei das „rundere“, umfassendere, auch das um ein gutes Drittel umfangreichere. Es ist aufgeteilt in vier Gesamtkomplexe – Verfassung; Gesellschaft und Wirtschaft; Religion, Hof, Kultur; Politische Entwicklung – die ihrerseites wiederum in zwei bzw. drei Ebenen untergliedert sind. Dies erleichtert den Zugriff auf bestimmte Themeninhalte, bietet dem von Vorwissen unbelasteten Leser Sicherheit und Präzision; besonders Studenten werden dies zu schätzen wissen. Der Band ist dergestalt von seiner Anlage her an Hartmanns „Kulturgeschichte des Heiligen Römischen Reiches“ orientiert1, deren Inhalte indes naturgemäß eine mehr als deutliche Kürzung erfahren haben.

Noch stärker als in seiner „Kulturgeschichte“ also versucht Hartmann, auf einem Minimum an Raum ein Maximum an Information unterzubringen. Unvermeidlich geht dies zuweilen auf Kosten der Lesbarkeit – etwa wenn im Kapitel „Höfische Kultur“ einer der ohnehin nur fünf Absätze aus einer Aufzählung bei Hofe tätiger Komponisten besteht (S. 128) –, es überfrachtet mitunter auch die Ausführungen, etwa durch ein Übermaß von Zahlenangaben aller Art, und es kommt natürlich dennoch nicht immer ohne Rekurs auf den Holzschnitt aus, so, wenn im Abschnitt „Volkskultur“ abschließend erklärt wird: „Pflegten die Katholiken viele religiöse Gebräuche und schmückten sie ihre guten Stuben mit Herrgottswinkeln und Heiligenfiguren, so lasen die Protestanten zu Hause häufig die Bibel sowie besondere religiöse Texte und sangen Kirchenlieder und Psalmen“ (S. 134). Noch zu Beginn des Dreissigjährigen Krieges wussten im bikonfessionellen Fürstbistum Osnabrück (und nicht nur dort) etliche Bewohner nicht, ob sie nun eigentlich evangelisch waren oder katholisch; ein Grauton, der vielleicht Berücksichtigung verdient hätte.

Der Holzschnitt im wörtlichen Sinne war allerdings in der Frühen Neuzeit ein wesentliches Mittel der Verbreitung, Popularisierung oder auch didaktischen Aufbereitung von Informationen; im übertragenen Sinne hat er zum gleichen Zweck auch heute noch eine wichtige und nützliche Funktion. Bedauerlicher ist also gerade angesichts der auf Vollständigkeit angelegten Faktenfülle, dass ebenjener Bereich von Medien und Öffentlichkeit nicht zur Sprache kommt, der doch die politische Kultur des Reiches – dieser Begriff fällt gleichfalls nicht – seit der Reformation ganz entscheidend prägte; stärker wohl als manche der zahlreich angeführten Einzelheiten aus Reichsgrundgesetzen, Reichsherkommen oder Reichslehnswesen. Der Kulturbegriff bleibt stattdessen den Bereichen von Religion und Konfession, dem Hof und den „materiellen“ Manifestationen der Hochkultur sowie, in einem zweiseitigen Annex, der bereits genannten „Volkskultur“ vorbehalten. Dort jedoch wird er großzügig gehandhabt: Ob man soweit gehen kann, etwa Lutheranern umstandslos eine eigene „Kultur“ zuzuschreiben (S. 126) statt etwa nur spezifische kulturelle Prägungen, wäre zu diskutieren und hinge von einer Reflexion des Kulturbegriffs ab. Diese jedoch ist in einem Einführungsband selbstverständlich nicht zu leisten.

Barbara Stollberg-Rilingers „Reich“ stellt sich demgegenüber „schlanker“ und weniger präzise gegliedert dar: Die zehn nicht weiter unterteilten Kapitel bieten einen chronologischen Durchgang, der eingerahmt ist von der didaktisch geschickt gleichermaßen einführenden wie abschließenden Frage „Was war das Alte Reich?“, die mit einer grundsätzlichen Bestimmung von Verfassungsgestalt und Funktionsprinzipien beantwortet wird. Das Buch ist also erst in zweiter Linie darauf angelegt, schnellen Zugriff auf bestimmte Informationen zu bieten, sondern will zunächst einmal gelesen werden, nach Möglichkeit sogar „durchgelesen“. Und diese „Möglichkeit“ besteht durchaus, denn Stollberg-Rilingers „Reich“ lässt sich (gut) lesen.

Die sieben chronologischen Kapitel des 130-Seiten-Buches sind aber natürlich alles andere als „unendlich“; auch lässt sich mit Hilfe des Sachregisters ein systematischer Zugriff z.B. auf den „Ewigen Landfrieden“, den „Immerwährenden Reichstag“ oder das „Zeremoniell“ leicht herstellen; nur muss man notwendigerweise etwas blättern, um etwa zum Sinngehalt des letzteren aussagekräftige Beispiele zu erhalten bzw. deren Explikation (S. 82, 103).

Zwangsläufig ist in gedrängten Darstellungen immer die eine oder andere Ungenauigkeit auszumachen: Bei Hartmann etwa der keineswegs vom Reichstag, sondern vom Kaiser „festgelegte“ „Geistliche Vorbehalt“, der die katholische Reichskirche gegen Reformationsversuche sicherstellen sollte (S. 24), oder die politisch zwar korrekte, sachlich aber irrige Behauptung, Frankreich sei während der Reichskriege des 17. und 18. Jahrhundert nicht als „Erbfeind“ bezeichnet worden (S. 75); bei Stollberg-Rilinger die 1739 nicht unbedingt erfolgreich, sondern mit einer peinlichen und auch nicht ganz folgenlosen Niederlage abgeschlossenen Türkenkriege (S. 92). Doch ist dergleichen von Relevanz weit entfernt und braucht keinen Leser zu kümmern. Spezialliteratur etwa zum Augsburger Religionsfrieden steht reichlich zur Verfügung.

Interessanter und ungleich bedeutender ist die Frage der generellen Charakterisierung des Alten Reiches, die die Autor/innen vornehmen. Beide setzen sich dabei implizit – die Leser/innen werden durch Forschungsdiskussion nicht beschwert – mit der These Georg Schmidts auseinander, das Alte Reich sei am besten und sinnvollsten als vormoderner Staat der vormodernen deutschen Nation aufzufassen und zu beschreiben, als „komplementärer Reichs-Staat“.2

Im „Fach“ im engeren Sinne – unter Reichs- und Frühneuzeithistorikern – hat der Interpretationsvorschlag viel in Bewegung gebracht, neues Nachdenken und neue Forschungen ausgelöst, alte Vorurteile aufgelöst, sich letztlich aber – zumindest bisher – nicht durchsetzen können. Die wenn nicht Heterogenität, so doch Komplexität des Reiches, sein Mangel an staatlicher Geschlossenheit, erscheinen hierfür weithin als zu groß, gemessen selbst an den in puncto Staatlichkeit deutlich bescheidener gewordenen Maßstäben, die inzwischen an die Vor- bzw. Frühmoderne angelegt werden. Auch Hartmann und Stollberg-Rilinger übernehmen Schmidts Interpretation nicht, besonders letztere hatte bereits in der Vergangenheit abweichende Positionen bezogen.3

In der vorliegenden Darstellung rekurriert sie nun in ihren Antworten auf die Frage „Was war das Alte Reich?“ eingangs auf die den Zeitgenossen vertraute Körpermetapher (Kapitel II: „Ein Körper aus Haupt und Gliedern“), zeichnet es also zunächst als vormodernen, hierarchischen Lehnsverband. Auf diesen Begriff des „Verbandes“ kommt sie dann abschließend wiederholt zurück und umreisst das Reich nicht nur als Lehns-, sondern auch als „Personenverband“, „Friedens- und Rechtswahrungsverband“, als einen Verband der „auf Tradition und Konsens“ beruhte, „ständisch-korporativ“ und „hierarchisch-strukturiert“ war (S. 116ff.). Sie betont so das Vor-, Über- und Nichtstaatliche am Alten Reich, stellt bewusst heraus, dass es sich eben nicht auf einen Nenner bringen lässt (was schon die Reichspublizisten des 18. Jahrhunderts ähnlich sahen) und setzt ihre einleitend bekundete Absicht um, „aktuelle politische Indienstnahme zu vermeiden und die spezifisch vormoderne Fremdartigkeit und Vielschichtigkeit des Alten Reiches deutlich zu machen“ (S. 9). In diesem hochgesteckten Ziel liegt natürlich für eine allgemeinverständliche, auf breitere Leserkreise zielende Darstellung in Zeiten der Knoppisierung von „History“ eine gewisse Gefahr. Letztlich aber haben sich doch gerade die Deutungsangebote, die jene andere Gefahr der allzugroßen Zeitgebundenheit zu vermeiden wussten, als die langfristig beständigeren und also erfolgreicheren erwiesen.

Auch Hartmanns „Reich“ ist kein „Staat“ – schon gar kein „Nationalstaat“ –, sondern ein „Mitteleuropa der Regionen“ (S. 13), eine „Konföderation“ (S. 147, 164), allenfalls ein „lockerer Staatsverband“ (S. 163). Das Bild des „Europas der Regionen“ (neuerlich S. 163) stellt, nicht ohne Grund, die lange und gerne übersehene Verfassungsebene der Reichskreise in den Vordergrund, ohne jener der Territorialstaaten Eintrag zu tun. Anders als Stollberg-Rilinger sucht Hartmann jedoch die Aktualisierung durch Vergleich des Reiches, seiner Funktions- oder auch Disfunktionsprinzipien, und zwar mit jenen der Europäischen Union (S. 75). Anders als Georg Schmidt sieht er insofern das Reich konsequenterweise nicht als Vorläufer oder Vorbild des geläuterten deutschen Nationalstaates „nach ’89“, sondern eines (postnationalen) „zu schaffende[n] Europas[s] der Regionen“ (S. 164). Und dies gelte umso mehr – Hartmann zitiert hier Johannes Burkhardt – als das Reich bereits auf einem Stand der politischen Verfassung gewesen sei, den man anderwärts im 21. Jahrhundert erst zu diskutieren beginne.4

Dass nun letzteres, sollte es zutreffen, eine besonders verlockende Aussicht eröffnete, wird im Gedenkjahr des „Endes“ des Alten Reiches nicht jedem einleuchten. Doch auch die Indienstnahme des Reiches für europäische Sinn- und Identitätsstiftung – so sinnvoll eine Öffnung der gegenwärtigen „Reichsgeschichte“ für das Europäische sein mag – erscheint als schwierig. Schmidts „deutsche“ Traditionsstiftung liegt hier ungleich näher. Das „Reich“ war, universaler Anspruch hin, burgundische Niederlande her, letztlich eine recht deutsche Sache – und alle Zeitgenossen, diesseits wie jenseits seiner freilich oft „ungefähren“ Grenzen, waren sich darüber im klaren. Ob nun den Nachlebenden Vergleiche des „Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation“ mit der „Europäischen Union“ oder gar einem schlagworthaft-imaginierten „Europa der Regionen“ irgendein „Mehr“ an Klarheit bringen, muss doch gerade aus didaktischer Sicht bezweifelt werden.

Nicht minder zweifelhaft erscheint aber auch, ob solche oder andere Indienstnahmen und Aktualisierungen des Alten Reiches bzw. der Beiträge zu seiner Geschichte durch die Gegenwart sich überhaupt vermeiden lassen. Dies dürfte kaum der Fall sein, und Hartmann wie Stollberg-Rilinger verfolgen denn auf leicht unterschiedlichen Wegen das gleiche Ziel: Ein von Verzeichnungen und Vorurteilen freies, nüchternes und gerade dadurch „zeitgemäßes“ Bild des Alten Reiches zu entwerfen; ein Bild, das sich in den gegenwärtigen historischen wie auch geschichtspolitischen Diskurs einer breiteren Öffentlichkeit einbringen lässt, das die Bedeutung dieses historischen Erbteils illustriert und das dabei auch für Student/innen noch praktischen Nutzwert besitzt. Beiden Büchern ist Erfolg nicht nur zu wünschen, er dürfte sicher sein – im engen Rahmen, allerdings, des in unserer „Wissensgesellschaft“ bekanntermaßen möglichen.

Anmerkungen:
1 Hartmann, Peter Claus Kulturgeschichte des Heiligen Römischen Reiches 1648 bis 1806. Verfassung, Religion, Kultur, Wien 2001
2 Schmidt, Georg, Geschichte des Alten Reiches. Staat und Nation in der Frühen Neuzeit 1495-1806, München 1999.
3 Stollberg-Rilinger, Barbara, Die zeremonielle Inszenierung des Reiches, oder: Was leistet der kulturalistische Ansatz für die Reichsverfassungsgeschichte, in: Schnettger, Matthias (Hg.), Imperium romanum – irregulare corpus – Teutscher Reichs-Staat. Das Alte Reich im Verständnis der Zeitgenossen und der Historiographie, Mainz 2002, S. 233–246.
4 Burkhardt, Johannes, Europäischer Nachzügler oder institutioneller Vorreiter? Plädoyer für einen neuen Entwicklungsdiskurs zur konstruktiven Doppelstaatlichkeit des frühmodernen Reiches, in: Schnettger (Hg.), Imperium romanum [wie Anm. 3], S. 297–316, hier 314.

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