Bloß Verwaltung? Bürokratien im agrarpolitischen Willensbildungsprozess
Nach der klassischen Lehre zur horizontalen Gewaltenteilung in parlamentarischen Demokratien schließen sich verwaltendes und entscheidendes Handeln aus, denn Legislative und Exekutive sind getrennt. Die Politikwissenschaft ist sich indes bewusst, dass diese Trennung in der politischen Realität unterlaufen wird. Voneinander getrennt sind tatsächlich inhaltliches Entscheiden und staatsrechtlich wirksame Beschlussfassung. Letzteres findet in den Parlamenten statt, ersteres in den Regierungen. Bei der Vorbereitung von Regierungsinitiativen spielen die Ministerialbürokratien dann aufgrund ihrer juristischen und fachlichen Expertise eine ausschlaggebende Rolle. Hinzu kommt die eigenverantwortliche Ausgabe von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Deshalb, und nicht zuletzt auch wegen der rechtlichen Privilegien des deutschen Berufsbeamtentums, besitzen die Ministerialbürokratien ein beträchtliches Maß an Unabhängigkeit gegenüber ihrer politischen Leitung, weshalb diese zwei Ebenen analytisch zu trennen sind.
INHALT
7-15Johann Kirchinger:Editorial: Bloß Verwaltung? Bürokratien im agrarpolitischen Willensbildungsprozess
17-41Gustavo Corni, Francesco Frizzera:Die Diskussion um die „Zwangswirtschaft“ während des Ersten Weltkrieges und in der Nachkriegszeit
43-64Johann Kirchinger:Der feine Unterschied. Die schiefe kommunikative Ebene zwischen Bauernverband und staatlicher Landwirtschaftsverwaltung in Bayern
65-80Raphael Gerhardt:Erich Geiersberger und der Landfunk des Bayerischen Rundfunks 1959-1970: Zwischen Journalismus und agrarpolitischer Einflussnahme
FORUM
Andreas Würgler:Nachruf auf Peter Blickle (1938-2017)
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