Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 57 (2006), 9

Titel der Ausgabe 
Geschichte in Wissenschaft und Unterricht 57 (2006), 9
Weiterer Titel 
Geschichtsunterricht und Identitätsbildung

Erschienen
Erscheint 
monatlich

 

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Institution
Geschichte in Wissenschaft und Unterricht
Land
Deutschland
c/o
Prof. Dr. Michael Sauer Universität Göttingen Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte Didaktik der Geschichte Waldweg 26 37073 Göttingen Tel. 0551/39-13388 Fax 0551/39-13385
Von
Sauer, Michael

Inhaltsverzeichnis

ABSTRACTS (S. 490)

EdiTORIAL (S. 491)

BEITRÄGE

Horst Gies
Geschichtsunterricht und nationale Identitätsbildung in der Volksschule des Wilhelminischen Kaiserreichs (S. 492)

Stefan A. Oyen
Deutsch-Abituraufsätze der Nachkriegszeit als Quellen im Geschichtsunterricht (S. 510)

Falk Pingel
Einigung auf ein Minimum an Gemeinsamkeit
Schulbuchrevision in Bosnien und Herzegowina (S. 519)

DISKUSSION

Rainer Bölling
Richtlinieninflation im 20. Jahrhundert (S. 534)

INFORMATIONEN NEUE MEDIEN

Sabine Büttner
Eintritt in die Blogosphäre (S. 540)

LITERATURBERICHT

Martin Kintzinger
Spätes Mittelalter (einschließlich Allgemeines Mittelalter), Teil III (S. 542)

NACHRICHTEN (S. 551)

AUS DEM VERBAND DER GESCHICHTSLEHRER

Der Mauerbau im DDR-Unterricht
Hintergründe einer didaktischen DVD (S. 557)

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Abstracts Heft 9/2006

Horst Gies
Geschichtsunterricht und nationale Identitätsbildung in der Volksschule des Wilhelminischen Kaiserreichs
GWU 57, 2006, H. 9, S. 492–509

1872 wurde Geschichte als eigenständiges Unterrichtsfach in den Volksschulen Preußens eingeführt. Die anderen Länder und freien Reichsstädte des gerade begründeten deutschen Kaiserreiches folgten diesem Vorbild. Der Aufsatz geht der Frage nach, inwieweit das neue Schulfach zur Bildung einer reichsweiten nationalen Identität beitrug. Die Berücksichtigung der Rahmenbedingungen sowie die Analyse zeitgenössischer Lehrpläne und Direktiven machen deutlich, dass eine Erziehung zu „Reichspatriotismus“ mit Hilfe des neuen Schulfaches Geschichte in der Volksschule bis zur Jahrhundertwende nur schwer zu realisieren war.

Stefan A. Oyen
Deutsch-Abituraufsätze der Nachkriegszeit als Quellen im Geschichtsunterricht
GWU 57, 2006, H. 9, S. 510–518

Der Aufsatz gibt Hinweise zur Verwendung von zeithistorischen Abiturunterlagen der Nachkriegszeit als Quellen im Geschichtsunterricht. Aufgeführt sind hierzu zwei im Unterricht einsetzbare längere Auszüge. Ein Abituraufsatz über das Thema „Die Vereinigten Staaten von Europa“ von 1950 wird hinsichtlich seiner rezeptionsgeschichtlichen Deutungsmöglichkeiten vorgestellt. Die Analyse eines Bildungsgangs zum Abitur 1947 mit kultur- bzw. mentalitätsgeschichtlichen Methoden eröffnet biographische Zugänge auf die Lebens- und Deutungsmuster eines Angehörigen der Flakhelfergeneration.

Falk Pingel
Einigung auf ein Minimum an Gemeinsamkeit
Schulbuchrevision in Bosnien und Herzegowina
GWU 57, 2006, H. 9, S. 519–533

Die Reform der Lehrpläne und Schulbücher für Geschichte in Bosnien und Herzegowina bildet für Erziehungsministerien, Schulbuchautoren, Lehrer und internationale Experten angesichts der Zersplitterung des Landes in drei „konstituierende Völker“ mit jeweils unterschiedlichen Religionen und in eine Vielzahl politischer Einheiten eine besondere Herausforderung. Vergleichend angelegte Ansätze der Geschichtsdarstellung werden andauernde Wirkung erst entfalten, wenn die Träger der dominanten Erinnerungskultur ihren Ausschließlichkeitsanspruch aufgeben, stets nur die eine Wahrheit und die Interessen sowie die Geschichte des „eigenen“ Volkes zu repräsentieren.

Rainer Bölling
Richtlinieninflation im 20. Jahrhundert
GWU 57, 2006, H. 9, S. 534–539

Der Beitrag untersucht die quantitative Entwicklung der Geschichtsrichtlinien auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Es zeigt sich, dass ihr Umfang in einem Jahrhundert auf fast das Hundertfache gestiegen ist – weit stärker als der des Einkommensteuergesetzes. Die Ursachen dieses Phänomens werden darin gesehen, dass die Kultusbürokratie den Unterricht durch immer detailliertere Regelungen zu steuern versucht, die schließlich keine sinnvolle Orientierung mehr zu bieten vermögen und damit dysfunktional sind.

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