Mit der Verabschiedung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen läuteten die Vereinten Nationen 2006 einen Paradigmenwechsel ein: Statt Behinderung als medizinisches Defizit zu betrachten, basiert das Abkommen auf einem weiten Verständnis von Behinderung als Ergebnis des Zusammenspiels individueller Beeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren, die die Wahrnehmung gleicher Rechte behindern.
Seitdem die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist, sind Fortschritte beim Abbau dieser Barrieren zu verzeichnen. Mit Blick auf die Lebensbereiche Bildung, Arbeit und Wohnen aber steht die Bundesrepublik mit ihrem ausdifferenzierten System von Förderschulen, Werkstätten und Wohnheimen vor einem ungelösten Konflikt.
Inhalt
Anne-Sophie FriedelEditorial
Valentin AicheleEine Dekade UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland
Elisabeth WackerLeben in Zusammenhängen. Behinderung erfassen und Teilhabe messen
Julia Biermann"Sonderpädagogisierung der Inklusion". Artikel 24 UN-BRK und die Diskurse über die Entwicklung inklusiver Schulsysteme in Nigeria und Deutschland
Swantje Köbsell50 behindertenbewegte Jahre in Deutschland
Kirsten AchtelikLeidvermutung. Pränataldiagnostik und das Bild von Behinderung
Paddy Ladd/Tomas VollhaberKritik des Hörens. Zwei Perspektiven