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Eingeführt im Kaiserreich, wurde das Abtreibungsstrafrecht in den Paragrafen 218 ff. Strafgesetzbuch (StGB) im Laufe der Zeit liberalisiert. Seit 1996 gilt in Deutschland eine Fristenlösung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche nach Beratung und eine medizinische und kriminologische Indikationenlösung (§218 a). Zuletzt einigte sich die Regierungskoalition auf eine Reform des §219a StGB, der ein sogenanntes Werbeverbot statuiert.
In der Abtreibung ist der Konflikt zwischen der unbeabsichtigt und ungewollt Schwangeren und dem werdenden Kind bereits angelegt. Im Diskurs um Schwangerschaftsabbrüche spielen Grund- und Menschenrechte, Weltanschauung/Religion, Ethik, Medizin, Gesundheit und Inklusion eine Rolle.
Inhalt
Anne SeibringEditorial
Katja Krolzik-MattheiAbtreibungen in der Debatte in Deutschland und Europa
Dirk von BehrenKurze Geschichte des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch
Laura Klein/Friederike WaplerReproduktive Gesundheit und Rechte
Kirsten Achtelik/Liane Bednarz/Sarah DiehlAbtreibung und Selbstbestimmung: Drei Positionen
Peter DabrockKonflikte aushalten und menschlich gestalten. Verantwortungsethik im Umgang mit frühestem menschlichen Leben (Essay)
Daniel HornuffLebensschutzdebatte im Zeitalter der Digitalisierung. Über Schwangerschaft als Gestaltungsprojekt