Am 8. Mai 1949 nahm der Parlamentarische Rat in Bonn nach langen Verhandlungen den Entwurf des Grundgesetzes an. Am 23. Mai wurde es verkündet und trat am nächsten Tag in Kraft. Die Bezeichnungen "Parlamentarischer Rat" und "Grundgesetz" statt "Nationalversammlung" und "Verfassung" sollten den provisorischen Charakter unterstreichen.
Spätestens mit der deutschen Vereinigung 1990 wurde das Provisorische dauerhaft. Anlässlich des 70. Jahrestages bietet sich nicht nur die Gelegenheit zur Neubewertung der politischen und rechtshistorischen Ereignisse, die mit dem Grundgesetz verbunden sind, sondern auch zur Vergegenwärtigung, dass demokratische Errungenschaften auch wieder verloren gehen können, wenn sie nicht gepflegt werden.
Inhalt
Lorenz Abu AyyashEditorial
Maximilian SteinbeisWie robust ist das Grundgesetz? Ein Gedankenexperiment
Oliver F. R. HaardtDas Grundgesetz im Strom der Zeit. Entstehung und zeitliche Verortung der deutschen Verfassungen von 1949
Horst DreierDie Weimarer Reichsverfassung. Vorbild oder Gegenbild des Grundgesetzes?
Susanne HähnchenAristoteles’ Reise nach Amerika. Zur Ideengeschichte von Verfassungen
Günter FrankenbergWürde. Zu einem Schlüsselbegriff der Verfassung
Gertrude Lübbe-WolffVerfassung als Integrationsprogramm
Andreas VoßkuhleDer Bildungsauftrag des Grundgesetzes