Zwar kennt das Grundgesetz kein "Recht auf Wohnen", die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und der UN-Sozialpakt verpflichten den Gesetzgeber gleichwohl dazu, alles in seiner Macht stehende zu tun, um Wohnungslosigkeit zu verhindern, eine ausreichende Verfügbarkeit von Wohnraum sicherzustellen, Wohnkosten auf ein erträgliches Maß zu begrenzen und Diskriminierungen vorzubeugen.
Die Realität sieht freilich anders aus: Wohnraum ist vor allem in Großstädten zur Mangelware geworden und für viele kaum mehr zu bezahlen; die Verfügbarkeit barrierefreier Wohnungen liegt weit unter dem tatsächlichen Bedarf. Bis zu einer sozial und ökologisch verträglichen Bau- und Wohnungspolitik ist es noch ein weiter Weg.
Sascha KneipEditorial
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