Demokratie funktioniert nicht ohne Rechts- und Verfassungsstaat. Grundrechte bleiben unwirksam, wenn sie nicht vor unabhängigen Gerichten eingeklagt werden können. Eine Kontrolle der Regierenden läuft ins Leere, wenn die Kontrollierenden von den Regierenden abhängig sind. Wer meint, dass Demokratie vor allem die Herrschaft der Mehrheit bedeute, der hat sie nicht verstanden.
In der Bundesrepublik wacht seit nunmehr 70 Jahren das Bundesverfassungsgericht über die "Herrschaft des Rechts". Wie kein anderes Verfassungsorgan hat es im öffentlichen Bewusstsein verankert, wie wertvoll einklagbare Grundrechte und der Zugang zu einer unabhängigen Justiz sind. Doch dieser Erfolg ist nicht selbstverständlich. Er ist abhängig vom klugen Agieren aller Beteiligten in Recht und Politik.
INHALT
Sascha KneipEditorial
Tine SteinSelbstbindung durch Recht im demokratischen Verfassungsstaat
Oliver LepsiusDie politische Funktion des Bundesverfassungsgerichts
Udo Di FabioWirkungsmacht und Grenzen des Bundesverfassungsgerichts
Christian RathDie öffentliche Wahrnehmung des Bundesverfassungsgerichts
Kriszta Kovács, Kim Lane ScheppeleRechtsstaat unter Druck. Ungarn, Polen und die Rolle der EU
Michael KrennerichMenschenrechtsschutz in Europa
Michael Wrase, Leonie Thies, Johanna Behr, Tim StegemannGleicher Zugang zum Recht. (Menschen-)Rechtlicher Anspruch und Wirklichkeit